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18.02.13 , 18:58 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zieht Einspruch gegen Ordnungsruf zurück

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Burkhard Peters zieht Einspruch Nr. 063.13 / 18.02.2013
gegen Ordnungsruf zurück Der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat angekündigt, seinen Einspruch gegen den gegen ihn verhängten Ordnungsruf zurück zu ziehen. Dazu erklärt Burkhard Peters:
Wie heute Recherchen ergeben haben, ist die von mir in der letzten Landtagstagung zitierte Äußerung von Edmund Stoiber über die Gefahr einer „durchrassten Gesell- schaft“ wohl aus dem Zusammenhang gerissen (1). Obwohl dieses Zitat über ein Jahrzehnt von allen Medien verbreitet wurde und sogar 1991 auf der Kandidatenliste zum „Unwort des Jahres“ erschien, scheint es von Stoiber in der Tat nicht in dem Sinne geäußert worden zu sein, wie ich es in meinem Redebeitrag dargelegt habe. Herr Stoiber ist dem Zitat auch nie gerichtlich entgegen getreten.
Bevor die Debatte aber eine völlige Schieflage bekommt, nämlich, ob der Stoiber- Satz richtig oder falsch oder nur in einem falschen Zusammenhang zitiert worden ist, werde ich meinen Einspruch gegen den Ordnungsruf zurücknehmen, um auf den ei- gentlichen Kern der Auseinandersetzung zurück zu kommen.
Der besteht darin, dass Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit bis weit in die Mitte der Gesellschaft reichen und die Anheizung entsprechender Ressentiments im Interesse der Durchsetzung politischer Ziele, wie zum Beispiel der Änderung des Asylrechts, im wahrsten Sinne des Wortes ein Spiel mit dem Feuer sein kann. Diesen Zusammenhang in einer Landtagsrede zu benennen, ist von der freien Meinungsäußerung gedeckt und rechtfertigt keinen Ordnungsruf.

(1) http://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/2700 (2) Protokoll S. 38ff + 46f http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/plenum/plenprot/2013/18-017_01-13.pdf (3) http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0500/drucksache-18-0520.pdf

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