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20.02.13 , 17:32 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Glücksspielgesetz und zur freiwilligen Feuerwehr

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 10 – Neuordnung des Glücksspiels 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Rasmus Andresen: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 072.13 / 20.02.2013


Zuerst muss die fachliche Diskussion geführt werden, wie das Nachwuchsproblem der Feuerwehr gelöst werden kann
Die freiwillige Feuerwehr verdient unsere Anerkennung. Auf sie kann sich jeder und je- de in Schleswig-Holstein verlassen, wenn die Hütte buchstäblich brennt. Das funktio- niert, weil Menschen sich bürgerschaftlich engagieren und Verantwortung übernehmen.
Durch den demografischen Wandel steht gerade die freiwillige Feuerwehr vor ähnlichen Problemen wie auch wir als Land – der Nachwuchsgewinnung. Gerade im ländlichen Raum wird es schwieriger, neue Mitglieder zu werben. Das hat verschiedene Ursachen – beispielsweise die zunehmende Arbeitsmobilität.
Dass hier Abhilfe geschaffen werden muss, ist in den letzten Wochen deutlich gewor- den. Die freiwillige Feuerwehr und damit auch der Brand– und Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein sind auf eine gute Ausstattung mit MitarbeiterInnen angewiesen.
Die Frage ist, wie eine Lösung aussehen kann. Und ich plädiere dafür, das inhaltlich fachpolitisch ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss zu diskutieren. Ist eine Mit- gliederkampagne beispielsweise der richtige Weg? Wie können besonders auch junge Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen werden?
Der FDP-Antrag leistet zu diesem Thema sehr wenig. Die Gelder sollen pauschal zur Förderung des Landesfeuerwehrverbandes bereitgestellt werden – aber Geld allein löst noch keine Mitgliederproblematik. Was wir brauchen, ist eine fachliche Diskussion.

Seite 1 von 2 Wir Grüne sehen Ihren Finanzierungsvorschlag sehr kritisch. In den Haushaltsberatun- gen haben Sie bereits mehr Geld für die Feuerwehr beantragt. Wir haben das abge- lehnt. Nicht weil uns die Feuerwehr egal wäre – im Gegenteil. Sondern die Gegenfinan- zierungsvorschläge der FDP – auf dem Rücken von Menschen mit Migrationshin- tergrund, Blinden und schutzbedürftigen Frauen – waren schlichtweg aus Grüner Sicht indiskutabel für uns.
Sie haben jetzt eine vermeintlich sprudelnde Geldquelle entdeckt, die Online- Glücksspielabgabe. Wir Grüne sehen dies aber grundsätzlich sehr kritisch. Nach Para- graf 42 Glücksspielgesetze sollen aus der Abgabe auf Onlinespiele speziell die Schuld- nerberatung sowie die Suchtarbeit gefördert werden. Das sind beides Einrichtungen, die in direktem Zusammenhang mit den schädlichen Folgen des Onlineglücksspiels zu- sammenhänge und sie bekämpfen oder zumindest auffangen. Diese Verankerung ist sinnvoll.
Und es macht wenig Sinn, hier weitere Begünstigte in das Gesetz einzuschieben, die al- lerhöchstens indirekt mit der Vermeidung von Glücksspielsucht zu tun haben. Ich warne davor, jetzt nachdem die Onlinelizenzen verteilt wurden, alle möglichen gut gemeinten Wünsche aus der Abgabe finanzieren zu wollen. Da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass in den nächsten Tagungen noch viele Anträge mit allen möglichen Förderwün- schen aus allen Fraktionen gestellt werden. Unserer Fraktion fallen da sicher auch ein paar Einrichtungen ein, die man stärker fördern könnte.
Dass Sie jeweils „nur fünf Prozent“ abzwacken wollen, macht es nur noch verführeri- scher. Sie vermitteln den Eindruck, dass es ja nur um fünf Prozent gehen würde. Die sind ja schnell mal aufgetrieben.
Die Mittel fehlen aber dann insgesamt im Haushalt. Und es geht nicht um einmalige Ausgaben, sondern immerhin um die Haushalte der nächsten sechs Jahre. Also in den Kernjahren der Schuldenbremse.
Es kommt also auf die Reihenfolge an. Zuerst kommt für uns die fachliche Diskussion, was der freiwilligen Feuerwehr überhaupt hilft, ihr Nachwuchsproblem anzugehen. Dann müssen wir uns Gedanken machen, ob und wie das finanzierbar ist. Beispielswei- se wären Gelder für eine Kampagne ja eine einmalige Ausgabe, da wäre die sechs Jah- re andauernde Finanzierung über das Glücksspielgesetz total ungeeignet.
Wir können gerne in den nächsten Haushaltsberatungen schauen, ob wir aus dem Ein- zelplan des Innenministeriums Gelder für eine Kampagne bereitstellen können. Das wird angesichts der Schuldenbremse schon schwierig genug. Aber dies wäre eine reale Perspektive. Der von Ihnen gewählte Weg über das Glücksspielgesetz ist es nicht.
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