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Flemming Meyer zu TOP 14 - Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung
Presseinformation Kiel, den 20.02.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 14 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung Drs. 18/432Der Tourismus bei uns im Land, hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Er ist für vieleKommunen und Regionen die wichtigste Einnahmequelle und bietet vielen Menschen im Landeinen Arbeitsplatz. Um den Touristen den Aufenthalt – auch außerhalb der Saison - soschmackhaft wie möglich zu machen und um den Kundenwünschen nachzukommen wurdeseinerzeit die Bäderverordnung auf den Weg gebracht. Die Verordnung ist ein rechtlichesInstrument, um diesem Stellenwert gerecht zu werden. Dort wo die BäderregelungAnwendung findet, hat die Wirtschaft die Möglichkeit ein attraktives Einkaufsangebot fürTouristen und Tagesgäste zu schaffen. Der SSW hat die Bäderverordnung stets begrüßt.Wir haben die Bäderregelung stets als tragbaren politischen Kompromiss gesehen. Denn wennman den Wünschen der Tourismus- und Wirtschaftsorganisationen gefolgt wäre, dann gäbe eskaum Einschränkungen, um den veränderten Feriengewohnheiten der Gäste entgegen zukommen und um die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern.Soll heißen, es wurden seinerzeit durchaus die Wünsche der Kirchen und Gewerkschaftenberücksichtigt. 2Gleichwohl hatten die Kirchen seinerzeit eine Klage eingereicht, die wie ein Damoklesschwertüber der Bäderverordnung hing. Und mit einem Gerichtsurteil wie in Mecklenburg-Vorpommern wäre uns nicht gedient gewesen. Aus diesem musste gehandelt werden.Dies möchte ich einmal in aller Deutlichkeit betonen, weil häufig der Eindruck entstand, dassdiese Landesregierung von sich aus, die Bäderverordnung ändern wollte. Dies war mitnichtender Fall.Die Landesregierung hat das Heft seinerzeit in die Hand genommen und ist auf die Betroffenenzugegangen, mit dem Bestreben eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen. Hierzu hates dann auch mehrere Gesprächsrunden gegeben. Klar war dabei von vornherein, dass dieBäderregelung in seiner alten Form nicht mehr bestehen bleibt.Für den SSW stand fest, das vordringlichste Ziel der Landesregierung muss sein, die Klageabzuwenden, um den Tourismus zu fördern und um Arbeitsplätze zu erhalten. Dies ist derLandesregierung gelungen. Der Dialog hat sich gelohnt. Wir haben nun eine Bäderreglung, dievon allen Beteiligten so getragen werden kann. Dafür gebührt dem Tourismusminister Dank.Die neue Regelung ist nun für die nächsten fünf Jahre gesichert, mit der Option auf weiterefünf Jahre. Damit haben unsere Tourismusstandorte für eine lange Zeit Planungssicherheit.Auch mit den nun bestehenden Änderungen wird den Orten, die künftig die Bäderregelung inAnspruch nehmen wollen, die Möglichkeit der flexiblen Handhabung gegeben. Dies ist gut undwichtig.Dass nun Kritik an der neuen Bäderregelung aus den Reihen der Opposition geäußert wird,liegt in deren Verständnis von Oppositionsarbeit. Doch in diesem Fall kann ich nur sagen, dasses nun wirklich keinen Anlass gibt, die Landesregierung für den Kompromiss zu schelten.Weitergefasste liberale Regelungen – wie es sich die FDP schon immer gewünscht hatte -waren schon damals nicht umsetzbar. Es hat 2008 einen Kompromiss gegeben, der von denKirchen so jedoch nicht mehr getragen wurde. Das muss auch die FDP erkennen. Allein„wünsch dir was“ hilft im Dialog nicht weiter und bringt keine Kompromisse hervor. 3Ebenso halte ich die Kritik von Seiten der CDU an den getroffenen Regelungen für wenigkonstruktiv. Der Dialog wurde auch mit Vertretern des Tourismus und der Wirtschaft geführt.Diese waren im Prozessverlauf mit dabei. Dass die CDU in diesem Zusammenhang ihr Herz fürdie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entdeckt hat, haut mich fast von den Socken. Zubehaupten, dass die verkürzten Öffnungszeiten dazu führen würden, dass nun diesozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze durch Minijobs verloren gehen, ist schlichtwegreine Panikmache. Wir reden von einer Reduzierung der Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden amSonntag. Das ist nicht der Untergang des Abendlandes.Die Landesregierung hat sehr gut und im Sinne des Tourismus verhandelt. Sie hatdankenswerterweise die Bäderregelung für Schleswig-Holstein gerettet. Dankbar müssen wiraber auch dafür sein, dass nicht FDP und CDU hier den Dialog geführt haben. Denn dann wäredie Bäderverordnung wohl abschließend vor Gericht gelandet.