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20.02.13 , 17:37 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 14 - Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung

Presseinformation Kiel, den 20.02.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 14 Bericht zur Neufassung der Bäderverordnung Drs. 18/432

Der Tourismus bei uns im Land, hat einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Er ist für viele
Kommunen und Regionen die wichtigste Einnahmequelle und bietet vielen Menschen im Land
einen Arbeitsplatz. Um den Touristen den Aufenthalt – auch außerhalb der Saison - so
schmackhaft wie möglich zu machen und um den Kundenwünschen nachzukommen wurde
seinerzeit die Bäderverordnung auf den Weg gebracht. Die Verordnung ist ein rechtliches
Instrument, um diesem Stellenwert gerecht zu werden. Dort wo die Bäderregelung
Anwendung findet, hat die Wirtschaft die Möglichkeit ein attraktives Einkaufsangebot für
Touristen und Tagesgäste zu schaffen. Der SSW hat die Bäderverordnung stets begrüßt.
Wir haben die Bäderregelung stets als tragbaren politischen Kompromiss gesehen. Denn wenn
man den Wünschen der Tourismus- und Wirtschaftsorganisationen gefolgt wäre, dann gäbe es
kaum Einschränkungen, um den veränderten Feriengewohnheiten der Gäste entgegen zu
kommen und um die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern.
Soll heißen, es wurden seinerzeit durchaus die Wünsche der Kirchen und Gewerkschaften
berücksichtigt. 2
Gleichwohl hatten die Kirchen seinerzeit eine Klage eingereicht, die wie ein Damoklesschwert
über der Bäderverordnung hing. Und mit einem Gerichtsurteil wie in Mecklenburg-
Vorpommern wäre uns nicht gedient gewesen. Aus diesem musste gehandelt werden.
Dies möchte ich einmal in aller Deutlichkeit betonen, weil häufig der Eindruck entstand, dass
diese Landesregierung von sich aus, die Bäderverordnung ändern wollte. Dies war mitnichten
der Fall.


Die Landesregierung hat das Heft seinerzeit in die Hand genommen und ist auf die Betroffenen
zugegangen, mit dem Bestreben eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen. Hierzu hat
es dann auch mehrere Gesprächsrunden gegeben. Klar war dabei von vornherein, dass die
Bäderregelung in seiner alten Form nicht mehr bestehen bleibt.


Für den SSW stand fest, das vordringlichste Ziel der Landesregierung muss sein, die Klage
abzuwenden, um den Tourismus zu fördern und um Arbeitsplätze zu erhalten. Dies ist der
Landesregierung gelungen. Der Dialog hat sich gelohnt. Wir haben nun eine Bäderreglung, die
von allen Beteiligten so getragen werden kann. Dafür gebührt dem Tourismusminister Dank.
Die neue Regelung ist nun für die nächsten fünf Jahre gesichert, mit der Option auf weitere
fünf Jahre. Damit haben unsere Tourismusstandorte für eine lange Zeit Planungssicherheit.
Auch mit den nun bestehenden Änderungen wird den Orten, die künftig die Bäderregelung in
Anspruch nehmen wollen, die Möglichkeit der flexiblen Handhabung gegeben. Dies ist gut und
wichtig.
Dass nun Kritik an der neuen Bäderregelung aus den Reihen der Opposition geäußert wird,
liegt in deren Verständnis von Oppositionsarbeit. Doch in diesem Fall kann ich nur sagen, dass
es nun wirklich keinen Anlass gibt, die Landesregierung für den Kompromiss zu schelten.
Weitergefasste liberale Regelungen – wie es sich die FDP schon immer gewünscht hatte -
waren schon damals nicht umsetzbar. Es hat 2008 einen Kompromiss gegeben, der von den
Kirchen so jedoch nicht mehr getragen wurde. Das muss auch die FDP erkennen. Allein
„wünsch dir was“ hilft im Dialog nicht weiter und bringt keine Kompromisse hervor. 3
Ebenso halte ich die Kritik von Seiten der CDU an den getroffenen Regelungen für wenig
konstruktiv. Der Dialog wurde auch mit Vertretern des Tourismus und der Wirtschaft geführt.
Diese waren im Prozessverlauf mit dabei. Dass die CDU in diesem Zusammenhang ihr Herz für
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entdeckt hat, haut mich fast von den Socken. Zu
behaupten, dass die verkürzten Öffnungszeiten dazu führen würden, dass nun die
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze durch Minijobs verloren gehen, ist schlichtweg
reine Panikmache. Wir reden von einer Reduzierung der Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden am
Sonntag. Das ist nicht der Untergang des Abendlandes.


Die Landesregierung hat sehr gut und im Sinne des Tourismus verhandelt. Sie hat
dankenswerterweise die Bäderregelung für Schleswig-Holstein gerettet. Dankbar müssen wir
aber auch dafür sein, dass nicht FDP und CDU hier den Dialog geführt haben. Denn dann wäre
die Bäderverordnung wohl abschließend vor Gericht gelandet.

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