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21.02.13 , 11:20 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort. Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
TOP 6 – Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt die Abgeordnete Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Ines Strehlau: Nr. 074.13 / 21.02.2013


Politik mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten
Unsere Demokratie wird erwachsen. Die Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Mit- bestimmung auch zwischen den Wahlen. Und das ist gut so!
Deshalb ist es 20 Jahre nach Einführung der Bürgerbegehren und Bürgerentschei- den in der Kommunalverfassung Zeit für eine grundlegende Reform. Die Regelungen in Schleswig-Holstein haben schon lange keinen Leuchtturm-Charakter mehr.
Deshalb ist es uns im Dialog mit der Initiative „Mehr Demokratie“ und unseren Koali- tionspartnern gelungen, eine Regelung zu finden, die den angestrebten Volksent- scheid von „Mehr Demokratie“ überflüssig macht. Wir haben miteinander diskutiert, sind aufeinander zugegangen und haben einen für alle tragbaren Kompromiss ge- funden.
Und genau so stellen wir uns auch zukünftig den Umgang mit Konflikten auf kommu- naler Ebene vor. Miteinander reden, überzeugen und Kompromisse ausloten. So werden Beschlüsse der Kommunalvertretungen vermieden, die von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewollt sind und später durch Bürgerentscheide wieder einkassiert werden.
Dabei ist unser Gesetzentwurf mitnichten „ein Angriff auf die repräsentative Demo- kratie“, wie es die CDU im Innen- und Rechtsausschuss formulierte. Im Gegenteil: Direkte und repräsentative Demokratie sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Seite 1 von 3 In Schleswig-Holstein fanden von 1990 bis 2010 nur knapp 170 Bürgerentscheide statt. Die Hindernisse für Bürgerentscheide waren viel zu hoch. Das ändern wir jetzt!
Seien Sie gewiss: Es kommt uns allen zugute, wenn wir den Bürgerinnen und Bür- gern die Wege erleichtern, ihr Leben in der Kommune mitzubestimmen. Wer sich ernst genommen fühlt, gestaltet viel lieber mit. Das sehen wir an der sehr hohen Be- teiligung an Bürgerentscheiden. Schon jetzt machen im Durchschnitt 57 Prozent der Wahlberechtigten bei den Abstimmungen mit. Das sind mehr als bei manchen Wah- len. Allerdings sinkt die Beteiligung mit der Größe der Kommune.
Deshalb senken wir die Hürden, um ein Bürgerbegehren zu starten und einen Bür- gerentscheid erfolgreich abzuschließen. Gestaffelt nach Größe der Kommune - weil es leichter ist in einer Dorfgemeinschaft ein Thema intensiv zu diskutieren als in ei- ner großen Stadt.
Wir weiten die Möglichkeit für Bürgerentscheide aus, um auch über Bauleitplanung abstimmen zu können. Es kann mitbestimmt werden, bis der Aufstellungsbeschluss gefasst ist. In einigen anderen Bundesländern ist das längst üblich, ohne dass die kommunale Welt untergegangen ist. Dort drehen sich 40 Prozent aller Abstimmun- gen um Bauprojekte.
Wir trauen den Menschen in Schleswig-Holstein zu, zukünftig bei der Bauleitplanung verantwortungsvoll mitzureden. Wir verzichten auch, wie zwölf weitere Bundesländer, auf den Zwang, Kostendeckungsvorschläge für die Bürgerentscheide vorzulegen.
Nicht, weil Bürgerbegehren zu Wünsch-Dir-Was-Initiativen werden sollen, sondern weil es für manche Bürgerinitiativen schlicht unmöglich ist, die Kosten präzise abzu- schätzen. Hier sollen Verwaltung und Bürgerinnen Hand in Hand arbeiten und ge- meinsam zu einem Vorschlag kommen.
Den FDP-Antrag werden wir ablehnen. Die konsultative Einwohnerbefragung halten wir für ein gutes Instrument, um der Kommunalvertretung die Möglichkeit zu eröffnen die Meinung der EinwohnerInnen einzuholen. Deshalb werden wir den Passus nicht streichen.
Mit der eingefügten Übergangsregelung ermöglichen wir auch Bürgerentscheide ge- gen Beschlüsse, die in der Vergangenheit liegen. Gerade nicht möglich wird es aller- dings sein, alte Unterschriftenlisten von gescheiterten Bürgerbegehren zu recyclen. Niemand will tote Bürgerbegehren wieder zum Leben erwecken.
Auch die 6-Wochen-Frist für das Einreichen von Unterschriften bei kassatorischen Bürgerbegehren, also denen, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richten, fällt weg.
Allerdings müssen, wenn ein kassatorisches Bürgerbegehren gestartet wird, die Un- terschriften innerhalb von sechs Monaten gesammelt sein. Das ist wichtig, damit die 2 Kommunen Planungssicherheit bekommen.
Fazit: Wir bringen Schleswig-Holstein wieder in das Spitzenfeld bürgerfreundlicher Kommunalverfassungen. Springen Sie mit uns auf diesen Zug auf. In eine starke Zu- kunft, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP und Piraten. Nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes machen wir Politik wieder interes- sant.



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