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Lars Harms zu TOP 22 u. 38 - Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung
Presseinformation Kiel, den 22. Februar 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 22 u. 38 Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung Drs. 18/506 u. 18/331Der Öffentliche Dienst kann nur so gut sein wie seine Beschäftigten. Motivierte und gutqualifizierte Beschäftigte finden allerdings auch außerhalb des Öffentlichen Dienstesausgezeichnete Karrierechancen. Bei unattraktiven Einkommensverhältnissen und schlechtenArbeitsbedingungen gerät der öffentliche Dienst in Konkurrenz zum privaten Sektor umgehendin die Hinterhand. Abwanderung von gut ausgebildeten Beschäftigten in der öffentlichenVerwaltung ist kein hypothetisches Problem, sondern eine Tatsache.Daneben steht der öffentliche Dienst unter enormen demografischen Druck. In derMinisterialverwaltung beispielsweise ist der Anteil der Beschäftigten im Alter von 55 Jahren undälter überdurchschnittlich hoch. Hier stehen uns, regelrechte Pensionswellen ins Haus. Danebensinkt die Zahl der Schulabgänger. Das alles sind deutliche Hinweise darauf, dass wir schon inabsehbarer Zeit in einem Wettbewerb um die besten Köpfe geraten werden.Ich bin allerdings davon überzeugt, dass die Landesverwaltung, aber auch dieKommunalverwaltung, die Polizei, die Bundeswehr und die Schulen in diesem Wettbewerb 2mithalten können. Das ist der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu verdanken, die inden letzten Jahrzehnten Einzug in die Amtsstuben gehalten hat.Schon bald steht der Test unter Echtzeitbedingungen an. Dann wird sich zeigen, ob dieBewerberinnen und Bewerber sich von den Strukturen des öffentlichen Dienstes überzeugenlassen. Die Robert-Bosch-Stiftung hat eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Danach hatder öffentliche Dienst durchaus gute Chancen im Wettbewerb, aber eben nur, wenn dieNeuausrichtung weiter konsequent umgesetzt wird. Angemessene Personalführung undPersonalmarkting, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung gehören dabei zu den zentralenPfeilern des neuen Dienstrechtes, das mittelfristig auch eine Reform des Vergütungssystemsbeinhaltet. Es gehört eben mehr dazu, als geeignete Bewerber für den öffentlichen Dienst zufinden – man muss diese auch langfristig binden können. Und hier ist insbesondere dieSicherheit des Arbeitsplatzes eine nicht zu vernachlässigende Größe. Es ist immer noch so, dassüber einen Zeitraum von Jahrzehnten, der öffentliche Dienst die Sicherheit gewährt, die sonstnirgendwo vorhanden ist. Dies bedeutet nicht nur Sicherheit für den Einzelnen, sondern ebenauch Planungssicherheit im privaten wie im beruflichen Lebensumfeld. Dies ist ein Pfund mitdem wir auch heute noch wuchern können.Die Arbeitszufriedenheit hängt aber nicht nur von guten Arbeitsbedingungen undnachvollziehbaren Karrierechancen ab, sondern auch vom Grad, in dem die Beschäftigtenmitbestimmen können. Obrigkeitsstaatliche Verwaltungen ordnen an und führen durch.Demokratische Verwaltung entwickelt Zielvorgaben gemeinsam mit den Beschäftigten. Darumist es gut, dass die bewährten Mitbestimmungsregelungen in Schleswig-Holstein wieder zuihrem Recht kommen. Kurze Wege und klare Strukturen erleichtern die Mitbestimmung underhöhen die Arbeitszufriedenheit.In den letzten Jahren wurden in der Regel Auszubildende mit sehr guten oder guten Abschlüssenin den öffentlichen Dienst übernommen. Diese Verwaltungspraxis sollte beibehalten werden.Ausbildungen über den Bedarf hinaus gewähren nur sehr kurzfristige Effekte. Die ÖffentlicheHand ist hier in einer besonderen Pflicht gegenüber den jungen Menschen. Dementsprechend 3sollten belastbare Personalplanungen verpflichtend sein, damit niemand nach Ende seinerAusbildung eine unliebsame Überraschung erlebt.Abschließend noch eine Bemerkung zur Übertragung des Tarifabschlusses für Beamte. Bereitsmeine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass wir noch gar keinen Tarifabschluss haben. Damüssen wir erst einmal abwarten, auf was sich die Tarifpartner voraussichtlich im März einigenwerden. Alles andere entspringt nur dem Geschiele nach Schlagzeilen. Ich möchte zumindest fürden SSW dem Abschluss keinesfalls vorgreifen.Wenn wir aber über die Attraktivität von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst reden, dannreden wir nicht nur über den kurzfristigen Lohnabschluss, sondern auch über dieRahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dann reden wir auch überMitbestimmung, auch über Arbeitsplatzsicherheit, auch über Chancen in der Berufsausbildungund eben auch über Perspektiven für die berufliche Entwicklung.