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22.02.13 , 11:33 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 22 u. 38 - Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung

Presseinformation Kiel, den 22. Februar 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 22 u. 38 Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung Drs. 18/506 u. 18/331

Der Öffentliche Dienst kann nur so gut sein wie seine Beschäftigten. Motivierte und gut
qualifizierte Beschäftigte finden allerdings auch außerhalb des Öffentlichen Dienstes
ausgezeichnete Karrierechancen. Bei unattraktiven Einkommensverhältnissen und schlechten
Arbeitsbedingungen gerät der öffentliche Dienst in Konkurrenz zum privaten Sektor umgehend
in die Hinterhand. Abwanderung von gut ausgebildeten Beschäftigten in der öffentlichen
Verwaltung ist kein hypothetisches Problem, sondern eine Tatsache.
Daneben steht der öffentliche Dienst unter enormen demografischen Druck. In der
Ministerialverwaltung beispielsweise ist der Anteil der Beschäftigten im Alter von 55 Jahren und
älter überdurchschnittlich hoch. Hier stehen uns, regelrechte Pensionswellen ins Haus. Daneben
sinkt die Zahl der Schulabgänger. Das alles sind deutliche Hinweise darauf, dass wir schon in
absehbarer Zeit in einem Wettbewerb um die besten Köpfe geraten werden.


Ich bin allerdings davon überzeugt, dass die Landesverwaltung, aber auch die
Kommunalverwaltung, die Polizei, die Bundeswehr und die Schulen in diesem Wettbewerb 2
mithalten können. Das ist der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu verdanken, die in
den letzten Jahrzehnten Einzug in die Amtsstuben gehalten hat.
Schon bald steht der Test unter Echtzeitbedingungen an. Dann wird sich zeigen, ob die
Bewerberinnen und Bewerber sich von den Strukturen des öffentlichen Dienstes überzeugen
lassen. Die Robert-Bosch-Stiftung hat eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Danach hat
der öffentliche Dienst durchaus gute Chancen im Wettbewerb, aber eben nur, wenn die
Neuausrichtung weiter konsequent umgesetzt wird. Angemessene Personalführung und
Personalmarkting, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung gehören dabei zu den zentralen
Pfeilern des neuen Dienstrechtes, das mittelfristig auch eine Reform des Vergütungssystems
beinhaltet. Es gehört eben mehr dazu, als geeignete Bewerber für den öffentlichen Dienst zu
finden – man muss diese auch langfristig binden können. Und hier ist insbesondere die
Sicherheit des Arbeitsplatzes eine nicht zu vernachlässigende Größe. Es ist immer noch so, dass
über einen Zeitraum von Jahrzehnten, der öffentliche Dienst die Sicherheit gewährt, die sonst
nirgendwo vorhanden ist. Dies bedeutet nicht nur Sicherheit für den Einzelnen, sondern eben
auch Planungssicherheit im privaten wie im beruflichen Lebensumfeld. Dies ist ein Pfund mit
dem wir auch heute noch wuchern können.


Die Arbeitszufriedenheit hängt aber nicht nur von guten Arbeitsbedingungen und
nachvollziehbaren Karrierechancen ab, sondern auch vom Grad, in dem die Beschäftigten
mitbestimmen können. Obrigkeitsstaatliche Verwaltungen ordnen an und führen durch.
Demokratische Verwaltung entwickelt Zielvorgaben gemeinsam mit den Beschäftigten. Darum
ist es gut, dass die bewährten Mitbestimmungsregelungen in Schleswig-Holstein wieder zu
ihrem Recht kommen. Kurze Wege und klare Strukturen erleichtern die Mitbestimmung und
erhöhen die Arbeitszufriedenheit.
In den letzten Jahren wurden in der Regel Auszubildende mit sehr guten oder guten Abschlüssen
in den öffentlichen Dienst übernommen. Diese Verwaltungspraxis sollte beibehalten werden.
Ausbildungen über den Bedarf hinaus gewähren nur sehr kurzfristige Effekte. Die Öffentliche
Hand ist hier in einer besonderen Pflicht gegenüber den jungen Menschen. Dementsprechend 3
sollten belastbare Personalplanungen verpflichtend sein, damit niemand nach Ende seiner
Ausbildung eine unliebsame Überraschung erlebt.


Abschließend noch eine Bemerkung zur Übertragung des Tarifabschlusses für Beamte. Bereits
meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass wir noch gar keinen Tarifabschluss haben. Da
müssen wir erst einmal abwarten, auf was sich die Tarifpartner voraussichtlich im März einigen
werden. Alles andere entspringt nur dem Geschiele nach Schlagzeilen. Ich möchte zumindest für
den SSW dem Abschluss keinesfalls vorgreifen.
Wenn wir aber über die Attraktivität von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst reden, dann
reden wir nicht nur über den kurzfristigen Lohnabschluss, sondern auch über die
Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dann reden wir auch über
Mitbestimmung, auch über Arbeitsplatzsicherheit, auch über Chancen in der Berufsausbildung
und eben auch über Perspektiven für die berufliche Entwicklung.

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