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05.03.13 , 16:38 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu Bestandsdatenabfrage

Presseinformation

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Nr. 103.13 / 05.03.2013



Gesetzentwurf zur Bestandsdatenabfrage muss noch intensiv diskutiert werden

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu Bestandsdatenabfrage sagt der rechtspoli- tische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Burkhard Peters:
Ob der vorgelegte Regierungsentwurf tatsächlich in allen wesentlichen Punkten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, bedarf noch einer intensiven Dis- kussion im Rahmen der parlamentarischen Befassung. Dies gilt z.B. für den Datenabruf durch den Verfassungsschutz.
Die vom Innenministerium als Rechtfertigung für den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht angeführten Beispiele - Handy-Ortung vermisster Personen, Identifizierung einer anonymen Selbstmordankündigung im Internet - können besten- falls für die Gefahrenabwehr durch die Polizei gelten, nicht für die Informationsinteres- sen der Schlapphüte. Immerhin geht es um das behördliche Knacken von Passwörter, Pins und PUKs, die unsere intimsten Daten schützen sollen.
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