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21.03.13 , 10:55 Uhr
SPD

Thomas Rother: Unterbringung in Sicherungsverwahrungin Hamburg ist rechtmäßig

Kiel, 21. März 2013 Nr. 074 /2013



Thomas Rother:
Unterbringung in Sicherungsverwahrung in Hamburg ist rechtmäßig


Zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, dass die Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel rechtmäßig ist, erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Thomas Rother:
Das Urteil des OLG Hamburg bestätigt unsere Auffassung. Die Opposition, die sich als Bedenkenträgerin gerierte, lag klar daneben. Sie wollte ohnehin nur vom Versagen der Vorgängerregierung ablenken, der es nicht gelungen war, eine Regelung für die Sicherungsverwahrung zu finden. Dagegen wurde durch das Urteil bestätigt, dass die neue Landesregierung mit dem Staatsvertrag mit der Hansestadt Hamburg richtig lag. Die Vereinbarungen, die mit Hamburg ausgehandelt wurden, sorgen für angemessene Unterbringung und ermöglichen Sozialtherapie für sicherungsverwahrte Personen. Es war gut und richtig, die Zusammenarbeit mit Hamburg bei der Frage der Sicherungsverwahrung zu suchen und es spricht immer mehr dafür, dies zügig festzuschreiben.

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