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21.03.13 , 11:30 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 17 - Asylrecht weiterentwickeln- Teilhabe und Chancen verbessern - Ressentiments bekämpfen

Presseinformation Kiel, den 20. März 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 17 Asylrecht weiterentwickeln- Teilhabe und Chancen
verbessern - Ressentiments bekämpfen
Drs. 18/598


Deutschlands Asylrecht steckt immer noch in den 1990ern fest. Je näher
man die Gegebenheiten beleuchtet, je mehr Anhaltspunkte wird man
finden, die darauf hinweisen, dass die Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäß
ist. Der Antrag regt in diesem Zusammenhang gleich mehrere
Veränderungen an.


Der SSW steht dem Arbeitsverbot schon seit Jahren kritisch gegenüber.
Asylbewerber müssen so schnell wie möglich eine Chance zur täglichen
Arbeit bekommen. Denn machen wir uns doch nichts vor, viele von ihnen 2

werden einen Duldungsstatus bekommen. Das heißt, dass diese Menschen
nicht kurzfristig, sondern langfristig hier bleiben werden und dazu
brauchen diese Frauen und Männer regelmäßige Arbeit. Arbeit kann einen
bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität und zur Integration dieser
Menschen sichern. Und zu einem würdevollen Leben gehört unserer
Meinung nach, dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen darf.
Das Arbeitsangebot muss in Zukunft nach Leistung, Motivation und
Bereitschaft verteilt werden, unabhängig von Nationalität oder
Aufenthaltsstatus. Die Menschen kommen nicht hierher, um den ganzen
Tag fernzusehen, sondern weil sie sich hier ein neues und vor allem
stabileres Leben aufbauen wollen. Zu einem solchen Leben gehört eben
auch eine berufliche Beschäftigung.
Deshalb dürfen Asylsuchende nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt
benachteiligt werden.


Dass eine Arbeitsaufnahme auch die staatlichen Kassen und somit auch
die Bürger in diesem Land entlastet, ist darüber hinaus einleuchtend. Wer
arbeitet, ist keine zusätzliche Belastung für den Sozialstaat. Mehr noch,
Arbeit bedeutet auch eine Chance auf Integration sowie Partizipation am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Alltag. Und etwas Besseres
kann es eigentlich sowohl für Einheimische als auch für Asylbewerber
nicht geben. 3



Ein weiterer Punkt, der in diesem Antrag dargelegt wird, ist der Aspekt der
Sachleistungen. Der Vorrang von Sach- gegenüber Geldleistungen für
Asylbewerber ist unserer Meinung weder zeitgemäß, noch finanziell
vorteilhaft. Ganz im Gegenteil, Sachleistungen haben etwas
Erniedrigendes. Sie entmutigen die Asylsuchenden zusätzlich in ihrer
eigenständigen Lebensführung. Konsumgutscheine vermitteln das Gefühl
von Minderwertigkeit und das unabhängig davon, ob das Herkunftsland
des Asylbewerbers nun Serbien oder Syrien heißt. Das Bestreben vom
Bundesinnenminister diesbezüglich ist nicht nur unmenschlich, sondern
schafft Asylbewerber erster und zweiter Klasse. Darüber hinaus sind
Sachleistungen für die Kommunen besonders kostspielig, weil sie die
Vergabe der Sachleistungen gründlich administrieren und kontrollieren
müssen.


Eine ganz andere Baustelle ist die Residenzpflicht. Auch hier macht man
den Asylbewerbern das Leben noch schwerer, als es ohnehin schon ist. Ich
möchte noch einmal klarstellen: Asylbewerber sind nicht das Problem,
sondern sie haben ein Problem, das wir lösen können. Mobilität ist ein
ganz entscheidender Faktor, um arbeiten und auch vernünftig leben zu
können. Deshalb sollten Asylbewerber auch die Möglichkeit bekommen,
sich dort niederzulassen, wo ihre Arbeit gebraucht wird. Dazu brauchen 4

wir eine Lockerung der Residenzpflicht auf Bundesebene, beispielsweise
mittels einfacher Meldeauflagen, wie es auch in anderen EU Staaten
üblich ist. Mehr noch, man müsste hier ernsthaft erwägen, ob die deutsche
Erfindung der unsichtbaren Grenzen innerhalb der Bundesrepublik
endgültig abgeschafft werden kann. Ein einheitliches menschenwürdiges
System ist auf EU-Ebene schon lange überfällig. In Zukunft sollte sich ein
Flüchtling nicht mehr überlegen müssen, in welches EU-Land er fliehen
sollte, um Asyl zu bekommen zu können. Das Asylrecht muss jetzt endlich
im Jahre 2013 ankommen und EU-weit einheitlich sein. Denn mit
veralteten Regelungen ist niemanden geholfen, dies gilt besonders für die
Asylsuchenden. Das Asylrecht auf Bundes- und EU-Ebene leidet unter einer
massiven Stagnation.
Jahr für Jahr reihen sich die verstrichenen Kompromisse aneinander. Und
Jahr für Jahr rennt die Bundesrepublik den Urteilen der Gerichte in
Luxemburg und Karlsruhe hinterher. Eine Erfolgsgeschichte sieht anders
aus.


Wir müssen uns endlich von dieser Stagnation befreien. Die folgenden
Ausschussberatungen werden dazu hoffentlich beitragen können.

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