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Burkhard Peters zur anonymen Spurensicherung
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 23 – Anonyme Spurensicherung ermöglichen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Telefon: 0431 / 988 - 1503 Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Anonyme Spurensicherung ist www.sh.gruene-fraktion.de sinnvoll und notwendig für den Op- Nr. 137.13 / 21.03.2013 ferschutz Die anonyme Spurensicherung ist ohne Zweifel sinnvoll und notwendig für den Op- ferschutz. Der Piratenantrag geht zurück auf einen Vortrag von Professor Jürgen Kaatsch, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am UKSH auf einer Fachtagung des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein. Diese Tagung fand am 08.02.2013 unter dem Tagungstitel „Streitsache Sexualdelikte - Frauen in der Ge- rechtigkeitslücke“ hier im Landeshaus statt. Es war dort einhellige Meinung, dass ei- ne anonyme Spurensicherung im Land Schleswig-Holstein vorgehalten werden soll- te. Die Chancen für ein Opfer sexualisierter Gewalt, durch eine Anzeige nach einem längeren Zeitraum nach der Tat im Rahmen eines Strafverfahrens die Verurteilung des Täters zu erwirken, ist unter den Vorgaben der Strafprozessordnung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo verschwindend gering. Wenn nicht wenigstens objektive Tatspuren in Form von DNA beziehungsweise dokumen- tierten Verletzungen in Folge von Gewalteinwirkung gesichert worden sind, wird bei einer späten Anzeige meistens schon keine Anklage mehr erhoben. Denn der Be- weiswert der reinen Zeugenaussage ist gering. Unter JuristInnen gilt die Zeugenaus- sage als das schwächste aller zulässigen Beweismittel. Dies wirkt sich wegen der besonderen Deliktsnatur in besonders starkem Maße bei Sexualstraftaten aus, wes- wegen hier die Verurteilungsquote, bezogen auf die Anzeigenzahl, bei nur ca. 13 Prozent liegt. Je länger die Tat zurückliegt, umso geringer sind die Chancen für eine Verurteilung des Täters. Deswegen ist der Ansatz des Antrags richtig und wichtig. Professor Kaatsch führte in seinem Vortrag am 08.02.2013 aus, dass an beiden UKSH-Standorten, also in Lübeck und Kiel, die Möglichkeit besteht, die anonyme Spurensicherung kostenfrei und forensisch professionell durchführen zu lassen. Dort kann auch die anonymisierte Lagerung der gesicherten Spuren erfolgen. Es gibt so- mit in Schleswig-Holstein bereits zwei Standorte, an denen die Forderung der Piraten vollständig erfüllt wird. Das dortige Angebot kann zurzeit wegen der relativ geringen Seite 1 von 2 Zahl der Fälle noch aus dem laufenden Kliniketat mitfinanziert werden. Sollten sich die Fallzahlen der anonymen Spurensicherung deutlich erhöhen, müsste man – so Professor Kaatsch – über die weitere Finanzierung allerdings mit anderen Kostenträ- gern, zum Beispiel den Krankenkassen, sprechen. Eine Finanzierung aus dem Jus- tizhaushalt ist aber ausgeschlossen, solange eben noch kein strafrechtliches Ermitt- lungsverfahren in Gang gesetzt wird.Den Opfern selbst sollten die Kosten, die sich pro Einsatz auf 300 bis 500 Euro be- laufen, nicht auferlegt werden.Zu hinterfragen ist unter diesen Umständen die Forderung des Piratenantrags, dass das Angebot der anonymen Spurensicherung flächendeckend vorgehalten werden soll.Dies würde bedeuten, dass mindestens in jedem Krankenhaus des Landes eine pro- fessionelle und den hohen strafprozessrechtlichen Ansprüchen genügende Beweis- sicherung rund um die Uhr ermöglichst wird. Alle Bereitschaftsärztinnen und -ärzte müssten praktisch mit den Anforderungen einer gerichtsverwertbaren Beweissiche- rung vertraut sein und entsprechend geschult werden. Das erforderliche medizini- sche Equipment müsste überall bereit stehen. Auch der professionelle Umgang des Krankenhauspersonals mit den häufig schwer traumatisierten Tatopfern müsste ge- währleistet werden.Genau so wichtig ist, dass die Frauen- und Opferberatungsstellen im Land in die La- ge versetzt werden, flächendeckend und effektiv über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung zu unterrichten. Denn ein Angebot, das nicht ausreichend bei den potentiell Betroffenen bekannt ist, kann im Bedarfsfall auch nicht wahrgenommen werden.Darüber hinaus müssen die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen in die Lage ver- setzt werden, anfragende Tatopfer dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich nach Lübeck oder Kiel zu gelangen, um die Beweissicherung mit dem dort ohnehin hervorragend gewährleisteten Sachverstand durchführen zu lassen.Dazu gehört auch, dass alle niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen, und auch die Kliniken, über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung in Lübeck oder Kiel in- formiert sein müssen, damit den betroffenen Personen dort geholfen werden kann.Wie schlagen vor, die vorliegenden Anträge zur vertiefenden Beratung an den Sozi- alausschuss, mitberatend auch an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. *** 2