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10.04.13 , 17:32 Uhr
CDU

Heiner Rickers: Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerecht zurückziehen

Umweltpolitik
Nr. 208/13 vom 10. April 2013
Heiner Rickers: Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerecht zurückziehen
Nach der heutigen (10. April 2013) Anhörung zur Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage in Schleswig-Holstein im Agrar- und Umweltausschuss hat der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers, die Regierungsfraktionen aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zurück zu ziehen:
„Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde in der Luft zerrissen“, so Rickers in Kiel.
Im Rahmen der Anhörung seien vielfältige Einsprüche, Bedenken und Fragen vorgebracht worden. Beispielhaft nannte Rickers:
DEN DATENSCHUTZ Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wären die zuständigen Amtstierärzte gehalten, Vorgänge an Kläger weiterzugeben. Dabei sei überhaupt nicht geregelt, was wann an wen weitergeleitet werden dürfe. Erschwerend käme hinzu, dass nicht alle Verfahren schriftlich fixiert werden. In besonders eiligen Fällen erfolgten mündliche Anweisungen.
DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES LANDES Massiv bezweifelt wurde die Zuständigkeit des Landes und damit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes im Allgemeinen. Ein Vergleich
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 mit der seit sechs Jahren in Bremen bestehenden Verbandsklage hinke. Dort sei noch kein einziges Verbandsklageverfahren erhoben worden, weil dort auch nur die Feststellungsklage zugelassen sei.
EINHEITLICHE BUNDESREGELUNG Statt eines bundesweiten Flickenteppichs unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Bundesländern sei die Forderung nach einem erneuten Vorstoß erhoben worden, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu gelangen. Zudem müsse die Verbandsklage nicht losgelöst, sondern aufgrund bestehender Gesetze formuliert werden.
MISSTRAUEN GEGENÜBER BESTEHENDEN AMTSTIERÄRZTLICHEN KONTROLLEN Die Begründung des Gesetzentwurfes unterstelle den zuständigen Behörden Rechtsbeugung. Darüber hinaus würde unterstellt, die zuständigen Tierärzte beziehungsweise die Verwaltung würden ihre Aufgaben nicht zufriedenstellend wahrnehmen. Dies sei eine Ungeheuerlichkeit, da alle Amtstierärzte über eine besondere Qualifikation verfügten und zudem als Gutachter nach dem Tierschutzgesetz benannt seien. Dieser Ausrutscher sei keine Lappalie, denn die Begründung sei Bestandteil des Gesetzes.
STEIGERUNG DER BÜROKRATIE Nach dem Gesetzentwurf müssten alle Erteilungen, Entzüge, Beschränkungen oder Anordnungen des Ruhens von Genehmigungen zum Halten von Tieren den Vereinen zur Einsicht und Äußerung überlassen werden. Dabei sehe der Gesetzentwurf vor, sogar ein Herunterbrechen bis zu kleinsten Vorgängen des Baurechtes. Dies sei ein bundesweit einmaliger Systembruch. Ungeachtet des bürokratischen Aufwandes sei auch hier der Datenschutz völlig unberücksichtigt geblieben.
„Der Gesetzentwurf wurde von verschiedensten Seiten in der Luft zerrissen. Den Regierungsfraktionen ist es gelungen, auf lediglich zwei Seiten eines Gesetzentwurfes eine solche Fülle handwerklicher Fehler, Unstimmigkeiten und Fragen unterzubringen, dass es am sinnvollsten wäre, den Gesetzentwurf zurückzuziehen“, so Heiner Rickers.



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