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Lars Harms zu TOP 5 - Sicherungsverwahrung
Presseinformation Kiel, den 24. April 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze & Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Drs. 18/448, 18/512, 18/722Herzlichen Dank an die Ministerin für ihre Ausführungen. Und auch hiermöchte ich nochmals unterstreichen, dass es richtig und wichtig war, dasssich die Ministerin und ihre Mitarbeiter sich diesem Thema gleich zuBeginn der Wahlperiode angenommen haben und innerhalb kürzester Zeit 2ein sehr gutes Ergebnis präsentieren konnten. Nur zur Erinnerung: Vorgenau einem Jahr bezeichnete der damalige Justizminister dieUnterbringung der Sicherungsverwahrung im Rahmen einerMehrländerkooperation noch als Alternativlösung. Inhaltlich hatte mansich zu diesem Zeitpunkt sich noch nicht umfassend mit einerMehrländerkooperation beschäftigt, da man auf ein neu errichtetes Hausinnerhalb der JVA in Lübeck spekulierte. Es hat sich in den letzten 12Monaten also einiges getan.Die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts haben dies auch inihrem Rechtsspruch vom 4. Mai 2011 gefordert und eine Frist bis Mai 2013auferlegt. Das Urteil stellt inhaltlich sieben konkrete Prinzipien auf, die so-genannten „sieben Gebote“. Erstens, dass Ultima-Ratio-Prinzip, in demSicherungsverwahrung als letztes Mittel gelten soll, wenn andereMaßnahmen nicht mehr ausreichend sind. Außerdem fordert das Urteilein Individualisierungs- und Intensivierungsgebot sowie einMotivierungsangebot für die Untergebrachten. An vierter Stelle steht dasTrennungsgebot, welches eine Anpassung an den allgemeinen Alltagvorsieht. Fünftens sieht das Bundesverfassungsgericht einMinimierungsgebot vor, welches Entlassungsvorbereitungen undVollzugslockerungen beinhaltet. An sechster Stelle steht das Rechtsschutz-sowie Unterstützungsgebot und abschließend steht das Prinzip der 3Kontrolle, sprich eine regelmäßige Überprüfung des Verlaufs sowie eineÜberprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung. All diese Vorgabenmüssen von Bund und Ländern erfüllt werden.Herausgekommen ist für uns in Schleswig-Holstein ein zeitgemäßes undfinanziell tragbares Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie der mitHamburg ausgehandelte Staatsvertrag. Für die schleswig-holsteinischenUntergebrachten gilt in Fuhlsbüttel natürlich auch das Hamburger Recht,ganz so wie für die dort untergebrachten Hamburger. Hier besteht aberkein Dissens, denn die rechtliche Lage ist grundsätzlich gleich. Und warschon immer gleich.Das Ergebnis von Staatsvertrag und Gesetz ist eine grundlegendeModernisierung und sozial orientierte Version der Sicherungsverwahrung.Dass dieses Ergebnis auch stimmig ist, hat die kürzlich veröffentlichteEntscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts gezeigt. Demnachreicht die jetzige Zellengröße in der JVA Fuhlsbüttel vollkommen aus.Ebenso hat das Oberlandesgericht unterstrichen, dass die generelleAusstattung gänzlich angemessen ist. Die Entscheidung hat gezeigt, dasses nicht eine ganz bestimmte Ausstattung geht, wie etwa eine eigeneKüchenzeile- sondern, dass das Gesamtkonzept stimmen muss. Unser 4Gesamtkonzept für die Untergebrachten stimmt. Ausschlaggebend indiesem Konzept sind die Therapie- und soziale Behandlungsangebote füralle Untergebrachten. Zu den verschiedenen Schwerpunkten der Sozial-und Psychotherapie wurde ja schon vieles gesagt. Hervorheben möchte ichan dieser Stelle jedoch, dass es sich bei den Maßnahmen um einenlängeren Prozess zur Wiedereingliederung des Untergebrachten handelt.Denn machen wir uns nichts vor – Kurzzeitaufenthalte in derSicherungsverwahrung sind meistens nicht der Fall. Um die Effizienz desWiedereingliederungsprozess zu erhöhen muss hier auf möglichstfrühzeitig beginnende Maßnahmen gesetzt werden. Denn nur eineumfassende und zeitintensive Sozialtherapie greift und kann sichnachhaltig auswirken, sodass eine gesellschaftliche Integration möglichist.Ich bin froh, dass dieses hoch sensible Thema weder hier im Plenum, nochim Ausschuss oder in der Anhörung auf Stammtischniveau debattiertwurde – sondern auf sachlicher und zielorientierter Basis. Diese neueGesetzesgrundlage ist bisher mit Sicherheit eines der wichtigsten Gesetzedieser Wahlperiode. Der schwierige Spagat zwischen Schutz und 5Sicherung der Bevölkerung vor weiteren Straftaten, sowie das Recht aufMenschenrechte und Freiheit der Untergebrachten ist gelungen.