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24.04.13 , 17:43 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 5 - Sicherungsverwahrung

Presseinformation Kiel, den 24. April 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Änderung weiterer Gesetze & Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Drs. 18/448, 18/512, 18/722



Herzlichen Dank an die Ministerin für ihre Ausführungen. Und auch hier
möchte ich nochmals unterstreichen, dass es richtig und wichtig war, dass
sich die Ministerin und ihre Mitarbeiter sich diesem Thema gleich zu
Beginn der Wahlperiode angenommen haben und innerhalb kürzester Zeit 2

ein sehr gutes Ergebnis präsentieren konnten. Nur zur Erinnerung: Vor
genau einem Jahr bezeichnete der damalige Justizminister die
Unterbringung der Sicherungsverwahrung im Rahmen einer
Mehrländerkooperation noch als Alternativlösung. Inhaltlich hatte man
sich zu diesem Zeitpunkt sich noch nicht umfassend mit einer
Mehrländerkooperation beschäftigt, da man auf ein neu errichtetes Haus
innerhalb der JVA in Lübeck spekulierte. Es hat sich in den letzten 12
Monaten also einiges getan.


Die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts haben dies auch in
ihrem Rechtsspruch vom 4. Mai 2011 gefordert und eine Frist bis Mai 2013
auferlegt. Das Urteil stellt inhaltlich sieben konkrete Prinzipien auf, die so-
genannten „sieben Gebote“. Erstens, dass Ultima-Ratio-Prinzip, in dem
Sicherungsverwahrung als letztes Mittel gelten soll, wenn andere
Maßnahmen nicht mehr ausreichend sind. Außerdem fordert das Urteil
ein Individualisierungs- und Intensivierungsgebot sowie ein
Motivierungsangebot für die Untergebrachten. An vierter Stelle steht das
Trennungsgebot, welches eine Anpassung an den allgemeinen Alltag
vorsieht. Fünftens sieht das Bundesverfassungsgericht ein
Minimierungsgebot vor, welches Entlassungsvorbereitungen und
Vollzugslockerungen beinhaltet. An sechster Stelle steht das Rechtsschutz-
sowie Unterstützungsgebot und abschließend steht das Prinzip der 3

Kontrolle, sprich eine regelmäßige Überprüfung des Verlaufs sowie eine
Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung. All diese Vorgaben
müssen von Bund und Ländern erfüllt werden.


Herausgekommen ist für uns in Schleswig-Holstein ein zeitgemäßes und
finanziell tragbares Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie der mit
Hamburg ausgehandelte Staatsvertrag. Für die schleswig-holsteinischen
Untergebrachten gilt in Fuhlsbüttel natürlich auch das Hamburger Recht,
ganz so wie für die dort untergebrachten Hamburger. Hier besteht aber
kein Dissens, denn die rechtliche Lage ist grundsätzlich gleich. Und war
schon immer gleich.



Das Ergebnis von Staatsvertrag und Gesetz ist eine grundlegende
Modernisierung und sozial orientierte Version der Sicherungsverwahrung.
Dass dieses Ergebnis auch stimmig ist, hat die kürzlich veröffentlichte
Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts gezeigt. Demnach
reicht die jetzige Zellengröße in der JVA Fuhlsbüttel vollkommen aus.
Ebenso hat das Oberlandesgericht unterstrichen, dass die generelle
Ausstattung gänzlich angemessen ist. Die Entscheidung hat gezeigt, dass
es nicht eine ganz bestimmte Ausstattung geht, wie etwa eine eigene
Küchenzeile- sondern, dass das Gesamtkonzept stimmen muss. Unser 4

Gesamtkonzept für die Untergebrachten stimmt. Ausschlaggebend in
diesem Konzept sind die Therapie- und soziale Behandlungsangebote für
alle Untergebrachten. Zu den verschiedenen Schwerpunkten der Sozial-
und Psychotherapie wurde ja schon vieles gesagt. Hervorheben möchte ich
an dieser Stelle jedoch, dass es sich bei den Maßnahmen um einen
längeren Prozess zur Wiedereingliederung des Untergebrachten handelt.
Denn machen wir uns nichts vor – Kurzzeitaufenthalte in der
Sicherungsverwahrung sind meistens nicht der Fall. Um die Effizienz des
Wiedereingliederungsprozess zu erhöhen muss hier auf möglichst
frühzeitig beginnende Maßnahmen gesetzt werden. Denn nur eine
umfassende und zeitintensive Sozialtherapie greift und kann sich
nachhaltig auswirken, sodass eine gesellschaftliche Integration möglich
ist.



Ich bin froh, dass dieses hoch sensible Thema weder hier im Plenum, noch
im Ausschuss oder in der Anhörung auf Stammtischniveau debattiert
wurde – sondern auf sachlicher und zielorientierter Basis. Diese neue
Gesetzesgrundlage ist bisher mit Sicherheit eines der wichtigsten Gesetze
dieser Wahlperiode. Der schwierige Spagat zwischen Schutz und 5

Sicherung der Bevölkerung vor weiteren Straftaten, sowie das Recht auf
Menschenrechte und Freiheit der Untergebrachten ist gelungen.

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