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Lars Harms zu TOP 03 & 43 - Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
PresseinformationKiel, den 25.04.2013 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 03 & 43 Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Drs. 18/187, 18/720, 18/746Heute machen wir wieder einen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserem Land. Unddass soziale Gerechtigkeit nicht zwingend im Gegensatz zur wirtschaftlichen Entwicklung steht,macht unser Tariftreuegesetz deutlich. Unser Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die sichum öffentliche Aufträge bewerben, nachweisen müssen, dass sie Tariflöhne zahlen. Eigentlicheine Selbstverständlichkeit, will man meinen, aber eben nicht in Schleswig-Holstein bis rot-grün-blau die Regierung übernommen hat. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man imVorwege nachweist, dass man Tarife einhält und dass man Sozialabgaben und Steuern zahlt,wenn man sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Wem es egal ist, ob Sozialabgaben undSteuern bezahlt werden und ob ein vernünftiger Lohn nachgewiesen wird, der wird gegen diesesGesetz stimmen. Wer aber will, dass nur ordentliche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten,der kann nur für unser Gesetz stimmen. 2Das Ihnen vorliegende Tariftreuegesetz bringt nicht nur Vorteile für die Beschäftigten, sondernes schützt insbesondere unsere ordentlichen Unternehmen vor Wettbewerb durchKonkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. So gesehen schafft unser Tariftreuegesetz erstdie Gleichheit im Wettbewerb, so dass unsere Unternehmen überhaupt mit konkurrierenkönnen. Und das liegt gerade auch im Interesse der Kommunen, die jetzt auch von denRegelungen des Tariftreuegesetzes umfasst sind. Sie haben eine größere Gewähr, dass dieUnternehmen, die in den Kommunen Steuern zahlen, auch eine Chance haben, im Wettbewerbbestehen zu können. Das heißt, dass das Gesetz auch dazu beiträgt, dass regionale UnternehmenSteuerzahler in unseren Kommunen bleiben können.Durch die Regelungen, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von mindestens9,18 Euro eingehalten werden muss, haben die Beschäftigten die Gewähr, dass sie bei ihrerKommune ihren Lohn nicht mehr Aufstocken lassen müssen. Dass Arbeitnehmer bei einerVollzeittätigkeit nicht auch noch Aufstocken müssen, ist eigentlich auch eineSelbstverständlichkeit, vor deren Hintergrund eigentlich niemand gegen das Gesetz sein kann.Zudem hat aber die Regelung des vergabespezifischen Mindestlohns auch die Auswirkung, dassdie Kommunen hier Mittel einsparen, die sie sonst an Aufstocker zu zahlen hätten. Es ist in derTat richtig, dass Konnexität für die Kommunen entsteht. Allerdings nicht für den angeblichenVerwaltungsaufwand, weil die Kommunen schon heute ausschreiben und somit keine weiterenMehraufwendungen auf die Kommunen zukommen. Die einzige Belastung, die entsteht ist, dassein Mindestlohn gezahlt werden muss, der die Beschäftigten nicht zu Sozialhilfeempfängernmacht. Ich glaube, dass auch die Kommunen hier sehen, dass dieser Mindestlohn vernünftig ist,um Aufstocken zu verhindern. Und wenn man dann sieht, dass die Kommunen bei denSozialaufwendungen auch Mittel einsparen, kann man sehen, dass der Aufwand für Konnexitätmarginal ist – wenn überhaupt.Meine Damen und Herren, im Laufe der Beratungen hat sich die Zielrichtung des Gesetzes nichtgeändert – die Ausgestaltung aber schon. Ursprünglich sollten, bei der Berücksichtigung sozialer 3Kriterien und von Umweltkriterien Vorabnachweise erbracht werden. Dies wurde von mehrerenAnzuhörenden kritisiert und wir haben die Anregung aus der Anhörung, diese Vorabnachweiseund verpflichtenden Gütesiegel aus dem Gesetz zu streichen, übernommen. AuchDurchsuchungsmöglichkeiten, die stichprobenartig und bei Verdacht auch ohne richterlicheAnordnung möglich sein sollten, haben wir aus dem Gesetzestext gestrichen – was ein direkterAusfluss der Ausschussberatungen war. Sie sehen also, auch hier gilt das, was wir immer wiederbetonen. Wir hören zu und übernehmen auch Anregungen und wir berücksichtigen Bedenken,die geäußert werden.Ich will ihnen an einem konkreten Beispiel deutlich machen, wie dieses Gesetz in Zukunft wirkenwird. Demnächst wird die Marschbahn ausgeschrieben. Nach der bisherigen Rechtslage, müsstensich eine Vielzahl von Familien Sorgen machen, dass sie nicht mehr in der Region Arbeit finden,wenn nicht das bestehende Unternehmen die Ausschreibung gewinnt. Nach dem Tariftreue- undVergabegesetz sind die Bieter im Vergabeverfahren in Zukunft aber dazu verpflichtet, alleBeschäftigten zum ortsüblichen Tariflohn zu übernehmen. Das heißt, die Unternehmenkonkurrieren nur noch auf Basis ihres qualitativen Angebotes. Die bisherigen Mitarbeiter undihre Familien haben so die Sicherheit, dass sie von einem möglichen neuen Anbieter zu denbisherigen Konditionen übernommen werden. Und die Kommunen haben die Gewissheit, dasssie nicht durch eine Ausschreibung neue Sozialhilfeempfänger produziert bekommen. Alle –Unternehmen, Mitarbeiter und Kommunen – haben Vorteile durch das Tariftreuegesetz undgleichzeitig wird der Wettbewerb gestärkt. Deshalb kann es nur ein Ja zu diesem Gesetz geben.Ein Nein wäre unverantwortlich.