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Serpil Midyatli zu TOP 28,35,45: Menschen aus Drittstaaten sollen nicht länger Zaungäste sein
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 26. April 2013TOP 28, 35, 45: Kommunales Wahlrecht für alle Nichtdeutsche einführen / Wahlrecht für Unionsbürger zur Landtagswahl / Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger (Drucksachen 18/729, 18/737, 18/748)Serpil Midyatli:Menschen aus Drittstaaten sollen nicht länger Zaungäste seinAm 26. Mai sind Kommunalwahlen in Schleswig- Holstein. Es sind freie und demokratische Wahlen – etwas, was uns unterscheidet, was uns privilegiert von den Ländern, in denen es nicht so ist. Wo immer wir auf ein undemokratisches Verhalten stoßen auf der Welt, erheben wir den Zeigefinger und fordern das Recht auf eine freie Wahl. Der arabische Frühling ist ein gutes Beispiel dafür. Wie beeindruckt wir doch alle waren von dem Mut, der insbesondere von jungen Menschen ausging, die auf die Straßen gingen und demonstriert haben und für ihr Recht auf freie und demokratische Wahlen gekämpft haben.Ist es nicht ein krasser Widerspruch, auf der einen Seite für ein Wahlrecht zu sein und auf der anderen Seite Menschen, die nicht nur bereits seit mehreren Jahrzehnten hier leben, sondern zum großen Teil sogar hier geboren sind, das kommunale Wahlrecht nicht zuzugestehen? Ich finde schon. Welches Argument kann es geben, BürgerInnen nicht an Kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen? Zum Beispiel was den Krippenausbau betrifft: Auch die Kinder der Drittstaatsangehörigen gehen in die Krippen, Kitas, und Schulen oder in die Sportvereine.Menschen müssen Teilhabe und Partizipationsmöglichkeiten haben, um ein Teil der Gesellschaft werden zu können, das Gefühl bekommen, dazuzugehören. Menschen aus Drittstaaten wollen nicht länger Zaungäste sein oder auf der Ersatzbank sitzen. Nein sie wollen auf den Platz und mit entscheiden dürfen. 2Die Akzeptanz für schwierige politische Entscheidungen bei BürgerInnen ist doch viel eher gegeben, wenn wir sie auch an den Entscheidungen beteiligen, das erleben wir doch bei den Themen, die wir hier im Parlament diskutieren. Oder glauben Sie etwa, bei Drittstaatsangehörigen ist das anders? Ich hoffe nicht.Das Recht zu wählen ist ein Grundrecht, das niemandem verwehrt werden sollte. Bereits 16 andere europäische Länder gestatten den Drittstaatsangehörigen das kommunale Wahlrecht. Wie sagte so schön Kollegin Bohn: Die Zeit ist reif. Nein, sie ist bereits überreif. Das gilt nicht nur bei der Frauenquote, sondern auch für diesen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, SSW und den Piraten. Das kommunale Wahlrecht für alle wird kommen!Gleiches gilt auch für den hier gemeinsam unter diesem Punkt beratenen Antrag von FDP, SPD, Grünen und SSW zum Wahlrecht für EU-Bürger auch zu den Landtagswahlen. Hier bin ich auf das Argument der Gegner gespannt, warum es EU-BürgerInnen gestattet ist, auf der kommunalen Ebene wählen zu dürfen und ihnen auf Landesebene dieses verwehrt wird. Logisch ist auch das nicht.Bereits seit 1989 hat die SPD in ihrem Grundsatzprogramm das kommunale Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige beschlossen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es auch kommen wird, ob mit der CDU oder gegen die CDU. Ich werde es schon bald, so hoffe ich, erleben dürfen.