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Bernd Voß zu landwirtschaftlichen Stallbauten
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deTeilerfolg Nr. 172.13 / 26.04.2013bei Privilegierung von StallanlagenZur heute im Bundestag beschlossenen Neuregelung bezüglich der Privilegierung von Stallbauten im Außenbereich (Paragraf 35 Baugesetzbuch) sagt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:Dieses Abstimmungsergebnis ist ein Teilerfolg für die vielen Bürgerinitiativen, die sich seit Jahren für eine bäuerliche Tierhaltung und gegen den Trend zu immer größeren Tierhaltungsanlagen einsetzen. Sie ist auch ein Teilerfolg für die Grünen, die schon vor zwei Jahren einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht hatten, der damals von keiner anderen Fraktion mit unterstützt wurde.Damit sind aber noch längst nicht alle unsere Forderungen erfüllt. Weitere Änderungen im Baurecht sind erforderlich. Die jetzt beschlossene Regelung bietet Kommunen keine Handhabe zur Einschränkung von großen Tierhaltungsanlagen, wenn die Betriebe gleichzeitig über viele Flächen verfügen, denn die Regelung trifft nur gewerbliche Be- triebe ohne ausreichende Flächen. Damit werden Teile Schleswig-Holsteins attraktiver für Investoren in agrarindustrielle Anlagen. Es kommt zu zusätzlichem Druck auf die Fläche und die Pachtpreise.Wir stehen zur Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben im Außenbereich. Gera- de um diese nicht zu gefährden, ist eine weitere Einschränkung für die nicht flächenge- bundene Tierhaltung erforderlich. Wir wollen keine Tierfabriken sondern bäuerliche Be- triebe. Für Stallbauten jenseits der Grenzen eines förmlichen immissionsschutzrechtli- chen Genehmigungsverfahrens wollen wir die Beteiligungsrechte der Kommunen stär- ken. Wer nicht mindestens zur Hälfte das Futter für seine Tiere selbst erzeugt, sollte von der Regelung des privilegierten Bauens keinen Gebrauch machen können. *** Seite 1 von 1