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29.05.13 , 17:39 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels

Presseinformation Kiel, den 29. Mai 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels
Drs. 18/508 (neu), 18/856
Ich bin froh, dass es uns allen im Haus hier gelungen ist, uns einstimmig auf die zusätzliche
Förderung der Friesen und der Feuerwehren zu einigen. Das heißt jedoch nicht, dass es in
Zukunft Mittel für die Suchtarbeit, ihre Prävention sowie der Insolvenzberatung eingeschränkt
werden. Das war für uns vom SSW immer ein ganz entscheidender Faktor, denn schließlich
geht es hier um die Einnahmen von Onlineglücksspiel. Fest steht, dass der größte Teil der
Einnahmen den sozialen Rubriken zu Gute kommen wird. Da unser Anforderungskriterium
gewährleistet ist, können wir mit diesem Ergebnis gut Leben. Zur Situation der Feuerwehren
im Land wurde ja nun schon einiges gesagt. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein
hat die Sachlage und die damit verbundenen Schwierigkeiten des Verbands ausführlich
beschrieben und klar gemacht, wofür das Geld genutzt werden soll. Konkret geht es dabei um
Imagekampagnen und langfristige, professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Vom Verband wurde
für diese Aufgabe ein jährlicher Betrag von 300.000 Euro genannt. Nun muss man dazu aber
sagen, sich in diesem Fall nicht alle Wünsche des Landesfeuerwehrverbands aus dieser
Förderung realisieren lässt. Wie Minister Breitner schon sagte, handelt es sich hierbei nicht um
einen Topf, aus dem Milch und Honig für die Feuerwehren fließen. Jedoch ist die hier 2
geschaffene Hilfe ein durchaus guter Ansatz, Dinge anzuschieben. Dabei ist der Weg für die
Feuerwehren in unserem Land hier noch nicht zu Ende. Die Freiwillige Feuerwehr muss sich
nun Gedanken machen, welche Projekte sie mit diesen begrenzten Mitteln realisieren kann.
Wir müssten uns dafür für die Zeit nach 2015 ebenfalls Gedanken machen, nämlich wie es dann
für die Freiwilligen Feuerwehren weitergehen könnte.


Was vielleicht nicht jedem hier im Hause bewusst ist, ist, dass sich auch die Friesen um ihren
Nachwuchs kümmern müssen. Das geht am besten in Form von Projektarbeit, die ältere und
jüngere Friesen gleichermaßen miteinbezieht. Dazu brauchen die jeweiligen Vereine das
nötige Geld.


Aber gerade Kleinstprojekte fallen oft nicht unter die gängigen Förderrichtlinie. Hier hilft oft
die Friesenstiftung.
Mit der Neuordnung des Glücksspielgesetzes werden wir nun die Rahmenbedingungen dieser
Stiftung verbessern, sodass Sprach- Kultur- und Jugendarbeit für die friesische Volksgruppe
effektvoller möglich werden kann. Für den befristeten Zeitraum, sprich in den kommenden
zwei Jahren, werden wir den Grundstock der Friesenstiftung mit je 5 % der Glücksspielmittel
erhöhen. Der Betrag beläuft sich auf voraussichtlich 50.000 Euro pro Jahr. Heraus kommen
dann die Zinsen, von denen wiederum die Projektarbeit profitieren kann. Denn oftmals reichen
schon ein paar Tausend Euro aus, um ein kleines Kulturprojekt im Sinne der Friesen auf die
Beine zu stellen. Und selbst diese Miniprojekte sind von größter Bedeutung für meine
Landsleute, denn Nachhaltigkeit funktioniert nicht ohne Jugendarbeit. Deswegen zählt hier
jeder ausgegebene Euro. Alles in allem ist die Lösung ein guter Ansatzpunkt für die Arbeit der
Friesen und für die Feuerwehren in unserem Land. Die Küstenkoalition hat einmal mehr
bewiesen, dass nachhaltige Minderheitenpolitik nicht nur in ganz bestimmten Bereichen
angegangen wird, sondern in allen Lebensbereichen mitgedacht wird. Die Minderheitenpolitik
hat in Schleswig-Holstein endlich wieder einen Stellenwert erlangt, der ihr auch zusteht. Und 3
darüber hinaus leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung für die
Feuerwehren.

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