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Kai Vogel zu TOP 16: Kein Domatismus auf Kosten der Sicherheit!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 30. Mai 2013TOP 16, Lückenlose Videoüberwachung in Zügen verhindern (Drucksache 18/626)Kai Vogel:Kein Dogmatismus auf Kosten der Sicherheit!Das ist so ein richtiger Piratenantrag! Wer Vorbehalte gegen eine flächendeckende Videoüberwachung in Zügen hat, muss nicht unbedingt ins Extrem verfallen und jede Möglichkeit der Überwachung für immer und alle Zeiten ausschließen. Videoüberwachung kann dazu beitragen, Straftaten zu verhindern. Sie kann auch dazu beitragen, Gefahren frühzeitig zu erkennen. Sie kann das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen.All das hängt von den Gegebenheiten ab, von den konkreten Umständen. Und man sollte nicht dem Irrtum verfallen, dass Videoüberwachung allein vor Risiken schützt – ebenso wenig wie dem Irrtum, dass individuelle und gesellschaftliche Freiheit allein davon abhängt, ob der öffentliche Personennahverkehr mit Videoüberwachung ausgestattet ist.Wir haben ja im Januar eine sehr ähnliche Diskussion hier im Landtag geführt, als es, ebenfalls auf Antrag der Piraten, um die Videoüberwachung an Bahnhöfen ging. Das ist, wie ich durchaus verstanden habe, ein ganz anderes Thema. Was sich jedoch ähnelt, ist der Dogmatismus, mit dem es diskutiert wird. Und genau das halte ich für problematisch. 2Innenminister Breitner sagte damals: „Will man per Videoüberwachung Straftaten verhindern oder Gefahren rechtzeitig erkennen, muss das Geschehen live von geschultem Personal am Monitor beobachtet werden. Die Kamera liefert nur die Bilder, sie springt aber nicht herunter und greift ein oder schlägt Alarm und benachrichtigt die Polizei.“ Man sollte also sehr klar auch die Beschränkungen sehen, denen die Überwachung per Video unterliegt. Dennoch überwiegen nach unserer Auffassung die Vorteile.Meiner Auffassung nach verbieten sich pauschale Extrempositionen und ideologische Debatten zu diesem Thema. Videoüberwachung ist zwar kein Allheilmittel zur Kriminalitätsbekämpfung, kann jedoch im Einzelfall, im Hinblick auf die konkrete Situation vor Ort, unverzichtbar sein.Von daher finden wir es richtig, dass das Land Schleswig-Holstein die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft LVS beauftragt hat, dies umzusetzen. Im Rahmen der letzten beiden Vergabeverfahren von Schienenpersonennahverkehrsleistungen (Netz Mitte und Netz Nord) wurde eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit Videoüberwachung gefordert. Ein Ziel dieser Vorgabe ist, das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu steigern. „Freiheit verlangt Sicherheit. Wer sich nicht sicher fühlt, wird sich auch nie frei bewegen können“, sagte meine Kollegin Simone Lange am 25. Januar hier im Landtag, und „Hinschauen statt Wegschauen ist immer noch die beste Prävention. Wenn wir das durch geeignete Technologien unterstützen können, sollten wir das positiv begleiten, statt pauschal zu behaupten, Videoüberwachung sei kein geeignetes Mittel, um Straftaten zu verhindern.“Videoüberwachung kann nur ein Teil eines vernünftigen Sicherheitskonzepts sein. Eine Haltung des Hinschauens, wie von meiner Kollegin Simone Lange gefordert, gutes, geschultes Personal an Bord der Züge, eine Ausleuchtung, die Angsträume reduziert und weitere Maßnahmen können – und müssen! – hinzukommen. Eine ideologische Diskussion darüber, die sich im Austausch von Extrempositionen ergeht, machen wir nicht mit.Wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt, in Zügen in Schleswig-Holstein Videoüberwachung einzusetzen. In welchem Umfang, mit welcher Ausgestaltung und unter welchen Rahmenbedingungen dies erfolgen soll, können wir gern im Ausschuss erörtern. Daher beantrage ich Überweisung, federführend in den Wirtschaftsausschuss.