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30.05.13 , 12:57 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 16 - Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern

Presseinformation Kiel, den 30. Mai 2013

Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms
TOP 16 Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern Drs. 18/626



In Schleswig-Holsteins Zügen fährt man gefahrlos und sicher. Mir ist diese
Vorbemerkung besonders wichtig, damit nicht der Eindruck entsteht, wir haben es hier
mit Krawallzügen zu tun, in die man sich nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr
hereintrauen kann. Das Land schreibt die Ausrüstung von Videokameras vor, weil die
Technik inzwischen dem Ausschreibungsstandard entspricht. Nachzulesen in den
Ausschreibungsunterlagen anderer Bundesländer wie Brandenburg oder Berlin. Die
Videokameras gehören inzwischen selbstverständlich dazu und entsprechen der
neuesten Norm. Aus diesem Grund finden sie Eingang in die Ausschreibung – und nicht,
weil Schleswig-Holstein ein gefährliches Pflaster wäre. Nun mag man einwenden, dass man nicht alles anschaffen sollte, bloß weil andere das
haben. Mögen die Kameras noch so preiswert sein, die damit entstehende Datenflut und
potenzielle Ausspähungsgefahr ist ein hoher, immaterieller Preis.
Diese Debatte angestoßen zu haben, ist sicherlich das Verdienst der Antragsteller. Wir
müssen hier im Landtag politisch entscheiden, welchen Weg wir einschlagen wollen –
und nicht die Ausschreibungsexperten in den Ministerien. Dazu liegen bereits einige
Entscheidungen vor. Wir führen die Debatte in Sachen Videoüberwachung nicht zum
ersten Mal. Wir haben uns inzwischen eine klare Linie erarbeitet; und die ist sicherlich
fraktionsübergreifend gültig. Der Landtag lehnt sowohl die Datensammelwut jeglicher
Art, als auch freie Zugriffsrechte auf Videodaten sowie die dauerhafte Speicherung von
Daten ab. Wir haben hier im Haus den Konsens, dass nicht alles, was technisch möglich
ist, auch technisch umgesetzt werden darf. So kommt es überhaupt nicht infrage, dass
Eisenbahnunternehmen Bilddateien aus ihren Zügen dauerhaft speichern.
Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört allerdings auch, dass wir Tatsachen anerkennen. Und
dazu gehört, dass Videokameras in Bussen geholfen haben, den Vandalismus merklich
zu verringern. Die Täter lassen angesichts einer Kamera eben den Edding-Stift in der
Tasche. Entsprechende Statistiken vom Karlsruher Verkehrsverbund oder der Berliner
BVB liegen seit Jahren vor.
Der Zusammenhang zwischen Zahl der Videokameras und dem tatsächlichen Rückgang
von Gewaltverbrechen konnte allerdings noch nicht konkret belegt werden. Vielmehr
dienen die meisten Aufzeichnungen der Aufklärung eines Verbrechens. Der bayrische
Innenminister Joachim Hermann betet zwar immer wieder die Statistik herunter,
wonach die Zahl der Straftaten im Münchner Nahverkehr, der nach der tödlichen
Prügelattacke auf Dominik Brunner massiv mit Videotechnik bestückt wurde, in den
vergangenen zehn Jahren um fast 30 Prozent gesunken sei. Allerdings muss man wissen, dass die Tatzahlen generell rückläufig waren; also auch dort, wo keine Kameras
installiert worden waren. Der Grund liegt darin, dass die bayerische Polizei verstärkt im
Bereich des Nahverkehrs, in Zügen und Bahnhöfen präsent ist. Ein kausaler
Zusammenhang zwischen Videotechnik und Rückgang der Kriminalität ist also nicht klar
zu erkennen und meines Wissen in Deutschland noch nicht wissenschaftlich erwiesen.
Wenn wir also über diese Technik in Verbindung mit schweren Verbrechen reden, dann
reden wir eher darüber, dass sich im Nachhinein Verbrechen besser aufklären lassen.
Jeder Erfolg, einen brutalen Schläger zu erwischen, spricht erst einmal auch für die
Kameras – so ehrlich muss man sein.
Die Videotechnik ist kein Allheilmittel. Sie vermittelt bei manchen Fahrgästen ein gutes
Gefühl. Aber ein nachhaltiges Sicherheitsgefühl bedarf mehrerer Faktoren. Dazu gehören
helle Waggons, Präsenz von Servicepersonal und freundliche Bahnhöfe. Die AKN
beispielsweise investiert laufend in die durchgehend helle Ausleuchtung der Stationen
sowie eine übersichtliche Bahnsteiggestaltung ohne düstere Gefahrenbereiche. Nur so
wird ein Schuh draus, dass sich die Fahrgäste sicher fühlen. Ein Sicherheitskonzept nach
dem Motto: ‚Kamera einbauen und fertig ist die Laube‘ ist eben kein Konzept, sondern
allenfalls ein Teil davon.
Letztlich können die Eisenbahnunternehmen in ihren Zügen auch ohne Vorgabe der
Ausschreibung Videotechnik installieren; schließlich sind die Züge rechtlich gesehen
privates Gelände. Eine Steuerung der Kameras per Joystick, die die Verfolgung einzelner
Fahrgäste ermöglicht, oder der verdeckte Einsatz von Kameras ist dagegen auch
Privatpersonen nicht gestattet.
Wenn wir also über Kameras in Zügen sprechen, dann müssen wir die Einsatzbereiche
genau festlegen und die Weiterverarbeitung der Daten, deren Speicherung und
Zugriffsrechte genau festlegen. Und nach unserer Auffassung muss auch offen darauf hingewiesen werden, dass Kameras installiert sind. Wenn all dies eingehalten wird, dann
– glauben wir – ist der Eingriff in die Privatsphäre hinnehmbar. Allerdings unterhalb
dieser Schwelle sollte man sich auch nicht bewegen.

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