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Lars Harms zu TOP 16 - Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern
Presseinformation Kiel, den 30. Mai 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 16 Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern Drs. 18/626In Schleswig-Holsteins Zügen fährt man gefahrlos und sicher. Mir ist dieseVorbemerkung besonders wichtig, damit nicht der Eindruck entsteht, wir haben es hiermit Krawallzügen zu tun, in die man sich nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehrhereintrauen kann. Das Land schreibt die Ausrüstung von Videokameras vor, weil dieTechnik inzwischen dem Ausschreibungsstandard entspricht. Nachzulesen in denAusschreibungsunterlagen anderer Bundesländer wie Brandenburg oder Berlin. DieVideokameras gehören inzwischen selbstverständlich dazu und entsprechen derneuesten Norm. Aus diesem Grund finden sie Eingang in die Ausschreibung – und nicht,weil Schleswig-Holstein ein gefährliches Pflaster wäre. Nun mag man einwenden, dass man nicht alles anschaffen sollte, bloß weil andere dashaben. Mögen die Kameras noch so preiswert sein, die damit entstehende Datenflut undpotenzielle Ausspähungsgefahr ist ein hoher, immaterieller Preis.Diese Debatte angestoßen zu haben, ist sicherlich das Verdienst der Antragsteller. Wirmüssen hier im Landtag politisch entscheiden, welchen Weg wir einschlagen wollen –und nicht die Ausschreibungsexperten in den Ministerien. Dazu liegen bereits einigeEntscheidungen vor. Wir führen die Debatte in Sachen Videoüberwachung nicht zumersten Mal. Wir haben uns inzwischen eine klare Linie erarbeitet; und die ist sicherlichfraktionsübergreifend gültig. Der Landtag lehnt sowohl die Datensammelwut jeglicherArt, als auch freie Zugriffsrechte auf Videodaten sowie die dauerhafte Speicherung vonDaten ab. Wir haben hier im Haus den Konsens, dass nicht alles, was technisch möglichist, auch technisch umgesetzt werden darf. So kommt es überhaupt nicht infrage, dassEisenbahnunternehmen Bilddateien aus ihren Zügen dauerhaft speichern.Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört allerdings auch, dass wir Tatsachen anerkennen. Unddazu gehört, dass Videokameras in Bussen geholfen haben, den Vandalismus merklichzu verringern. Die Täter lassen angesichts einer Kamera eben den Edding-Stift in derTasche. Entsprechende Statistiken vom Karlsruher Verkehrsverbund oder der BerlinerBVB liegen seit Jahren vor.Der Zusammenhang zwischen Zahl der Videokameras und dem tatsächlichen Rückgangvon Gewaltverbrechen konnte allerdings noch nicht konkret belegt werden. Vielmehrdienen die meisten Aufzeichnungen der Aufklärung eines Verbrechens. Der bayrischeInnenminister Joachim Hermann betet zwar immer wieder die Statistik herunter,wonach die Zahl der Straftaten im Münchner Nahverkehr, der nach der tödlichenPrügelattacke auf Dominik Brunner massiv mit Videotechnik bestückt wurde, in denvergangenen zehn Jahren um fast 30 Prozent gesunken sei. Allerdings muss man wissen, dass die Tatzahlen generell rückläufig waren; also auch dort, wo keine Kamerasinstalliert worden waren. Der Grund liegt darin, dass die bayerische Polizei verstärkt imBereich des Nahverkehrs, in Zügen und Bahnhöfen präsent ist. Ein kausalerZusammenhang zwischen Videotechnik und Rückgang der Kriminalität ist also nicht klarzu erkennen und meines Wissen in Deutschland noch nicht wissenschaftlich erwiesen.Wenn wir also über diese Technik in Verbindung mit schweren Verbrechen reden, dannreden wir eher darüber, dass sich im Nachhinein Verbrechen besser aufklären lassen.Jeder Erfolg, einen brutalen Schläger zu erwischen, spricht erst einmal auch für dieKameras – so ehrlich muss man sein.Die Videotechnik ist kein Allheilmittel. Sie vermittelt bei manchen Fahrgästen ein gutesGefühl. Aber ein nachhaltiges Sicherheitsgefühl bedarf mehrerer Faktoren. Dazu gehörenhelle Waggons, Präsenz von Servicepersonal und freundliche Bahnhöfe. Die AKNbeispielsweise investiert laufend in die durchgehend helle Ausleuchtung der Stationensowie eine übersichtliche Bahnsteiggestaltung ohne düstere Gefahrenbereiche. Nur sowird ein Schuh draus, dass sich die Fahrgäste sicher fühlen. Ein Sicherheitskonzept nachdem Motto: ‚Kamera einbauen und fertig ist die Laube‘ ist eben kein Konzept, sondernallenfalls ein Teil davon.Letztlich können die Eisenbahnunternehmen in ihren Zügen auch ohne Vorgabe derAusschreibung Videotechnik installieren; schließlich sind die Züge rechtlich gesehenprivates Gelände. Eine Steuerung der Kameras per Joystick, die die Verfolgung einzelnerFahrgäste ermöglicht, oder der verdeckte Einsatz von Kameras ist dagegen auchPrivatpersonen nicht gestattet.Wenn wir also über Kameras in Zügen sprechen, dann müssen wir die Einsatzbereichegenau festlegen und die Weiterverarbeitung der Daten, deren Speicherung undZugriffsrechte genau festlegen. Und nach unserer Auffassung muss auch offen darauf hingewiesen werden, dass Kameras installiert sind. Wenn all dies eingehalten wird, dann– glauben wir – ist der Eingriff in die Privatsphäre hinnehmbar. Allerdings unterhalbdieser Schwelle sollte man sich auch nicht bewegen.