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30.05.13 , 16:06 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 18 - Arzneimittelgesetz

Presseinformation Kiel, den 30.05.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 18 Arzneimittelgesetz Drs. 18/732

Die Antibiotika-Resistenz beim Menschen hat sich mittlerweile zu einem großen Problem in der
Medizin entwickelt. Krankheitserreger, die die Ärzte vor Jahren noch im Griff hatten, lassen sich
heute nur schwer mit Antibiotika bekämpfen und der Genesungsprozess gerät immer häufiger in
Gefahr. Immer öfter wird Antibiotika-Resistenz festgestellt und die Ursache für solche
Resistenzen hat unterschiedlichste Gründe.
Ein deutlicher Zusammenhang besteht aber in der Häufigkeit zwischen Antibiotikaverbrauch
und Resistenzentwicklung. Ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Antibiotika in der
Tierproduktion und der Antibiotika-Resistenz bei Menschen ist nicht zu leugnen.
Der Verbrauch von Antibiotika in der Tierproduktion ist in den letzten Jahren alarmierend
angestiegen. In 2005 wurden noch 784 Tonnen Antibiotika an Tierärzte geliefert, in 2011 waren es
bereits 1.734 Tonnen Antibiotika. BUND und der ökologische Ärztebund kritisieren, dass
mittlerweile mehr Antibiotika in der Intensivtierhaltung eingesetzt werden als in deutschen
Kliniken. 2
Unfassbar ist der übertriebene Einsatz von Antibiotika bei Geflügel. Dort gibt es mittlerweile
Fälle, wo Antibiotika nicht aus medizinischen Gründen verabreicht wird, sondern wo es als
Mastbeschleuniger genutzt wird. Gegen diese Praktiken muss vorgegangen werden. Ob es die
Hähnchen aus Nordrhein-Westfalen oder Puten aus Rumänien sind. Die Fälle häufen sich und
werden immer extremer.
Das Problem ist seit Jahren bekannt. Daher war es auch gut und richtig, dass es endlich
angegangen werden sollte. Die Änderung des Arzneimittelgesetzes hatte daher das Ziel den
Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren zu reduzieren. Es sollte den Einsatz von Antibiotika bei Tieren
reduzieren und den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika fördern.
Zentrale Grundlage für diese Maßnahme soll die Errichtung einer gemeinsamen Datenbank sein.
Dort soll auf der Basis der stärkeren Dokumentationspflicht eine Vergleichbarkeit der Betriebe
möglich gemacht werden. Soll heißen; die Überwachungsbehörden können dort anhand der
gesammelten Daten, den Einsatz und die Häufigkeit von Antibiotika bundesweit in den
Betrieben nachvollziehen und vergleichen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen dann
genutzt werden, um im Einzelfall verpflichtende betriebliche Konzepte zur
Antibiotikaminimierung vorzuschreiben. So weit so gut.
Doch eine solche Datenbank erstellt und pflegt sich nicht von selbst. Die Kritik aus der Anhörung
zum Entwurf hat ergeben, dass damit ein kompliziertes Erhebungsverfahren und ein zusätzlicher
Erfüllungsaufwand verbunden sind. Die unmittelbare Auswertung der Daten ist somit nicht
gegeben. Darüber hinaus geht die Kritik dahin, dass dadurch die Kontrollen verzögert würden
und Sanktionen bei Verstößen auf die lange Bank geschoben würden.
Zudem fehlt in dem Gesetz gänzlich ein Senkungsziel für den Antibiotikaeinsatz in der
Tierhaltung. Woran sollen sich also die Überwachungsbehörden orientieren?
Die Einrichtung einer solchen Datenbank macht aber nur dann Sinn, wenn diese Punkte erfüllt
wären.


Der Einsatz von Antibiotika muss deutlich minimiert werden. Dafür brauchen wir klare Angaben
und Konzepte die dies in der Aufzucht, Zucht und Mast entsprechend berücksichtigen. Die 3
Errichtung und Überwachung einer zentralen Datenbank muss in der Verantwortung des Bundes
liegen, weil Tierproduktion mittlerweile länder- und nationenübergreifend ist.
Leider hat Ministerin Aigner entsprechende Vorschläge von Seiten der Länder hierzu völlig
ignoriert. Sie hat damit die Chance vertan ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen das
den Ansprüchen des Verbraucherschutzes auf sichere Lebensmittel gerecht wird.

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