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Flemming Meyer zu TOP 18 - Arzneimittelgesetz
Presseinformation Kiel, den 30.05.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 18 Arzneimittelgesetz Drs. 18/732Die Antibiotika-Resistenz beim Menschen hat sich mittlerweile zu einem großen Problem in derMedizin entwickelt. Krankheitserreger, die die Ärzte vor Jahren noch im Griff hatten, lassen sichheute nur schwer mit Antibiotika bekämpfen und der Genesungsprozess gerät immer häufiger inGefahr. Immer öfter wird Antibiotika-Resistenz festgestellt und die Ursache für solcheResistenzen hat unterschiedlichste Gründe.Ein deutlicher Zusammenhang besteht aber in der Häufigkeit zwischen Antibiotikaverbrauchund Resistenzentwicklung. Ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Antibiotika in derTierproduktion und der Antibiotika-Resistenz bei Menschen ist nicht zu leugnen.Der Verbrauch von Antibiotika in der Tierproduktion ist in den letzten Jahren alarmierendangestiegen. In 2005 wurden noch 784 Tonnen Antibiotika an Tierärzte geliefert, in 2011 waren esbereits 1.734 Tonnen Antibiotika. BUND und der ökologische Ärztebund kritisieren, dassmittlerweile mehr Antibiotika in der Intensivtierhaltung eingesetzt werden als in deutschenKliniken. 2Unfassbar ist der übertriebene Einsatz von Antibiotika bei Geflügel. Dort gibt es mittlerweileFälle, wo Antibiotika nicht aus medizinischen Gründen verabreicht wird, sondern wo es alsMastbeschleuniger genutzt wird. Gegen diese Praktiken muss vorgegangen werden. Ob es dieHähnchen aus Nordrhein-Westfalen oder Puten aus Rumänien sind. Die Fälle häufen sich undwerden immer extremer.Das Problem ist seit Jahren bekannt. Daher war es auch gut und richtig, dass es endlichangegangen werden sollte. Die Änderung des Arzneimittelgesetzes hatte daher das Ziel denAntibiotikaeinsatz bei Nutztieren zu reduzieren. Es sollte den Einsatz von Antibiotika bei Tierenreduzieren und den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika fördern.Zentrale Grundlage für diese Maßnahme soll die Errichtung einer gemeinsamen Datenbank sein.Dort soll auf der Basis der stärkeren Dokumentationspflicht eine Vergleichbarkeit der Betriebemöglich gemacht werden. Soll heißen; die Überwachungsbehörden können dort anhand dergesammelten Daten, den Einsatz und die Häufigkeit von Antibiotika bundesweit in denBetrieben nachvollziehen und vergleichen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen danngenutzt werden, um im Einzelfall verpflichtende betriebliche Konzepte zurAntibiotikaminimierung vorzuschreiben. So weit so gut.Doch eine solche Datenbank erstellt und pflegt sich nicht von selbst. Die Kritik aus der Anhörungzum Entwurf hat ergeben, dass damit ein kompliziertes Erhebungsverfahren und ein zusätzlicherErfüllungsaufwand verbunden sind. Die unmittelbare Auswertung der Daten ist somit nichtgegeben. Darüber hinaus geht die Kritik dahin, dass dadurch die Kontrollen verzögert würdenund Sanktionen bei Verstößen auf die lange Bank geschoben würden.Zudem fehlt in dem Gesetz gänzlich ein Senkungsziel für den Antibiotikaeinsatz in derTierhaltung. Woran sollen sich also die Überwachungsbehörden orientieren?Die Einrichtung einer solchen Datenbank macht aber nur dann Sinn, wenn diese Punkte erfülltwären.Der Einsatz von Antibiotika muss deutlich minimiert werden. Dafür brauchen wir klare Angabenund Konzepte die dies in der Aufzucht, Zucht und Mast entsprechend berücksichtigen. Die 3Errichtung und Überwachung einer zentralen Datenbank muss in der Verantwortung des Bundesliegen, weil Tierproduktion mittlerweile länder- und nationenübergreifend ist.Leider hat Ministerin Aigner entsprechende Vorschläge von Seiten der Länder hierzu völligignoriert. Sie hat damit die Chance vertan ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen dasden Ansprüchen des Verbraucherschutzes auf sichere Lebensmittel gerecht wird.