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31.05.13 , 16:11 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zur Begrenzung von Managergehältern

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 28+43 –Bezüge der Geschäftsführungsorgane und Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Aufsichtsgremien sowie Stärkung der Aktionärsrechte 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Rasmus Andresen: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 234.13 / 31.05.2013

Gehaltsexzesse verhindern Bei der Diskussion um Vorstands- und Managerbezüge wird ganz gut deutlich, wo unsere Gemeinsamkeiten in diesem Haus liegen. Aber es wird auch deutlich, wo die progressive Mehrheit hier im Landtag den Unterschied macht. Erstmal zu den Ge- meinsamkeiten: Gut, dass wir uns alle darauf einigen können, dass Vorstandsvergü- tungen besser kontrolliert werden müssen. Es gibt Exzesse bei Vergütungen, Boni und Abfindungen, die mit Leistung nichts mehr zu tun haben. Solche Gehaltsstruktu- ren setzen außerdem falsche wirtschaftliche Anreize für die Unternehmensführung. Da ist es gut, wenn die Aktionäre in ihrem Eigeninteresse die Bezüge kontrollieren können. Deshalb werden wir dem FDP-Antrag zustimmen.
Das reicht aber nicht aus. Denn was Ihr Antrag nicht berücksichtigt ist, dass exorbi- tante Vorstands- und Managergehälter auch dem sozialen Klima in den Betrieben und in der ganzen Gesellschaft schaden. Viele Menschen können nicht mehr nach- vollziehen, warum einzelne Führungsfiguren teils das Hundertfache von dem be- kommen was eine durchschnittliche Angestellte im gleichen Betrieb verdient. Oder dass es goldene Handschläge trotz Misserfolgen gibt. Und die Bankenkrise hat ge- zeigt, dass der Staat ein Interesse daran haben muss, fehlgeleiteten, auf Kurzfristig- keit getrimmten Gehaltsanreizen entgegenzusteuern. Weil er sonst womöglich mit Steuergeldern einspringen muss.
Wenn der Staat hier tätig wird, dann hat das also nichts mit Neiddebatte zu tun. Es geht allein darum, ob wir solche Gehaltsexzesse auch noch von den SteuerzahlerIn- nen subventionieren lassen wollen. Deshalb soll die Landesregierung prüfen, wie die Abzugsfähigkeit von Gehältern und Abfindungen eingeschränkt werden kann.
Seite 1 von 2 Dass FDP und CDU das ablehnen, habe ich nicht anders erwartet. Ich kenne Ihre Position im Bund. Sie machen zwar Lippenbekenntnisse zur freien Marktwirtschaft, stehen aber fest zu den staatlichen Subventionen für Gehälter, die mit marktwirt- schaftlichen Prinzipien längst nichts mehr zu tun haben.
Angesichts des Piraten-Antrags, den wir hier ja auch diskutieren, verstehe ich aber beim besten Willen nicht, warum Herr Schmidt unserem Antrag im Ausschuss nicht zugestimmt hat. Man kann doch nicht Gehaltsexzesse bei öffentlichen Unternehmen im Namen der SteuerzahlerInnen kritisieren, und gleichzeitig Gehaltsexzesse privater Unternehmen von denselben SteuerzahlerInnen mitfinanzieren lassen. Nur Transpa- renz allein ist eben noch keine politische Position. Ich appelliere deshalb an die Pira- tenfraktion, hier im Plenum auch unserem erweiterten Antrag zuzustimmen.
Kommen wir zum Thema Bezüge in öffentlichen Unternehmen. Ich unterstütze die Idee, dass wir hier mehr Transparenz brauchen. Die SteuerzahlerInen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Geschäftsführung und Aufsichtsräte in landeseige- nen Betrieben und Beteiligungen verdienen. Beispielsweise beim UKSH, bei der HSH, der Investitionsbank, der AKN oder bei Dataport. Auch die Landesregierung hat sich in ihrem ersten Beteiligungsbericht bemüht, diesem Prinzip zu entsprechen. Sie hat die Summe der Aufsichtsratsbezüge für jede Beteiligung angegeben. Für weiter- gehende Schritte brauchen wir eine gesetzliche Grundlage. In einigen Ländern, wie NRW und Berlin, gibt es die bereits. Die Vergütung von Geschäftsführung und Auf- sichtsräten landeseigener Unternehmen und öffentlich-rechtlicher Unternehmen müssen offengelegt werden. Das Transparenzgesetz in NRW verpflichtet auch die Sparkassen zur Offenlegung. Das war rechtlich schwierig durchzusetzen, aber ich befürworte das grundsätzlich. Und auch Städte wie Stuttgart und Bremen geben die individuellen Bezüge der Vorstände und Aufsichtsräte der städtischen Betriebe im Jahresabschluss bekannt. Da wollen wir als Land auch hin und wir ermutigen unsere Kommunen, ebenfalls entsprechende Beschlüsse zu fällen.
Gehaltsexzesse treffen die SteuerzahlerInnen immer – sei es weil sie die Eigentümer des betreffenden Unternehmens sind. Sei es, weil sie über die Abzugsfähigkeit der Betriebausgaben horrende Gehälter und Boni direkt mitfinanzieren. Oder sei es, weil sie für Rettungsschirme von kriselnden Banken aufkommen müssen, deren Manager nur vom kurzfristigen Erfolg profitiert haben.



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