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Burkhard Peters zu den Klagen Sicherheitsverwahrter aus Hamburg und Schleswig-Holstein
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 236 .13 / 05.06.2013 Mängel im Vollzugsgesetz müssen schnellstmöglich behoben werden Zu den Klagen Sicherheitsverwahrter aus Hamburg und Schleswig-Holstein erklärt der innen- und justizpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, Burkhard Peters: Es ist zu bedauern, dass ausgerechnet Hamburg im Verbund der norddeutschen Bundesländer ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz beschlossen hat, das die Anforderungen eines fortschrittlichen und an den Zielen der Therapie und Resoziali- sierung orientierten Gesetzes im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts nicht erfüllt. Damit bleibt es im Vergleich zu den Lösungen in Nieder- sachsen, Bremen und Schleswig-Holstein hinter den Erwartungen zurück. Die Klagen der Sicherungsverwahrten sollten Hamburg Anlass geben, das Vollzugs- gesetz zu überdenken. Eine Verhärtung der Positionen und möglicherweise langwierige Prozesse können dazu führen, dass die notwendige Therapiearbeit, die ein Schwerpunkt des Vollzugs sein soll, stark leidet oder sogar für längere Zeit unmöglich wird. Wir erwarten, dass die Mängel im Vollzugsgesetz und die Restriktionen in der Hand- habung schnellstmöglich behoben werden. Das Bundesverfassungsgericht fordert einen liberalen Vollzug. Hamburg muss dies gewährleisten und die Klagen ernst nehmen! *** Seite 1 von 1