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Burkhard Peters zur geplanten Änderung des Versammlungsrechts
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 250.13 / 13.06.2013Versammlungsrecht: Koalitionsentwurf stärkt das Grundrecht auf DemonstrationZu dem von der Küstenkoalition eingebrachten Änderungsantrag für ein modernes Ver- sammlungsrecht erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, Burkhard Peters:Der durch die Küstenkoalition in den Innen- und Rechtsausschuss eingebrachte Ände- rungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf der FDP stärkt das Recht auf freie Ver- sammlung in Schleswig-Holstein.Wir werden in SH ein Versammlungsrecht bekommen, welches im Gegensatz zum bis- her geltenden Bundesversammlungsgesetz die fortschrittlichen Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufnimmt, z.B. das Kooperationsge- bot für die Polizei sowie Eilversammlungen und Spontandemonstrationen. Bisher als Straftat verfolgtes Verhalten (z.B. Vermummung) wird auf eine Ordnungswidrigkeit her- untergestuft.Darüber hinaus - wird ein Konfliktmanagement vorgeschrieben, welches zu einer effektiven Dees- kalation im Demonstrationsgeschehen führen soll, - ist die Demonstration auf privaten Grundstücken möglich, soweit sich die Grund- stücke mindestens mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, - die Befugnisse der Polizei zu Bild- und Tonaufnahmen während der Demonstra- tion werden im Gegensatz zur bisherigen Praxis an strenge Voraussetzungen und Hürden geknüpft; die Aufzeichnung von Übersichtsaufnahmen wird nicht er- laubt sein, Seite 1 von 2 - werden die Befugnisse der Behörden zur Verhinderung von Demonstrationen, die offen den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen, rechtssicher geregelt, - wird es mit uns die im FDP-Entwurf vorgesehene Einrichtung einer Kontrollstelle nicht geben.Die vom Abgeordneten Patrick Breyer aufgestellte Behauptung, der Koalitionsantrag verhindere die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlung, ist angesichts der oben dargestellten Fortschritte geradezu absurd. Die lebensfremden Vorstellungen des Herrn Breyer sind für uns Grünen keine Richtschnur für ein modernes Versammlungs- recht, welches sich auch in konfliktreichen Lagen bewähren und gleichzeitig ein Höchstmaß an Freiheit gewähren muss. *** 2