Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Lars Harms zu TOP 15 - Sondervermögen zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen
Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 15 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen Drs. 18/927Der schlechte Zustand der Straßen ist kein schleswig-holsteinischesPhänomen. Bundesweit finden wir schlechte Straßen vor. Gleichwohl trifftes die finanzschwachen Länder dann immer am härtesten. Wir alsKüstenkoalition – genau wie der Bund - haben es uns zur Aufgabegemacht, die Sanierung der Straßen vor Neu- und Ausbau zu stellen. Denprekären Zustand unserer Straßen haben wir erkannt, denn wir begegnenihnen tagtäglich – egal wo wir uns im Land befinden. Die Forderung vonVerkehrsminister Meyer nach zusätzlichem Kapital für dieStraßensanierung unterstreicht dies. Dass wir kein Auge oder Herz fürunsere Straßen haben, kann man jedenfalls nicht behaupten. Natürlich 2reicht diese Maßnahme nicht aus, um die Landesstraßen angemessen zusanieren. Denn mehr als ein Drittel des 3670 Kilometer langenLandesstraßennetzes in Schleswig-Holstein ist dringendsanierungsbedürftig. Für eine Generalrenovierung bräuchten wir ungefähr20-mal mehr als der Verkehrsminister jetzt durch eine Umschichtungfreiräumt. Das ist - gelinde gesagt – kein Pappenstiel. Hier müssen wirlangfristig und insbesondere beständig ansetzen. Über eine Errichtungeines Sondervermögens zur Sanierung der Landesstraßen kann mansicherlich nachdenken. Dazu muss aber gesagt werden, dass nochniemand weiß, wie hoch denn tatsächlich die Nachzahlungen undweiteren Einnahmen des Zensus ausfallen werden und wann uns dieseerreichen. Das bedeutet dann auch, dass wir als Küstenkoalition kein Geldausgeben werden, das man noch gar nicht in den Händen hat.Und das muss dann auch rechtlich sauber durchgeführt werden.Dies gilt auch für alle anderen Vorschläge, wie etwa die Errichtung einesSondervermögens zur Sanierung landeseigener Gebäude.Nochmal vielen Dank an den Kollegen Dr. Garg, für den Hinweis, dass esoffensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt, bezüglich derRechtmäßigkeit eines Fraktionsantrages zur Änderung des bestehendenHaushaltsgesetzes. 3Zu einem Dialog gehören eben auch das Zuhören und das Abwägen. Wirals Koalition werden das aufnehmen und bis zur nächstenAusschusssitzung überprüfen. Im Laufe der Haushaltsberatungen musssich nun näheres über die tatsächliche Höhe der Zensuseinnahmenergeben und dann wird sich auch herausstellen, ob ein Sondervermögenfür den Straßenbau möglich ist. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass dieSanierung der Landesstraßen, sowie die von öffentlichen Gebäuden indieser Legislaturperiode nicht mehr vernachlässigt werden. DemVerschlechterungszustand wollen wir ein Ende setzen. Das von heute aufmorgen keine Traumstraßen beziehungsweise -gebäude aus dem Ärmelgezogen werden können, dürfte bei dieser Größenordnung klar sein. Dennmachen wir uns nichts vor. Das gesamte Landesstraßennetz in einen Top-Zustand zu versetzen, werden auch wir weder kurzfristig noch mittelfristigschaffen. Es handelt sich hier um einen Anfang. Ein Anfang, der von denVorgängerregierungen zu keinem Zeitpunkt angegangen wurde.Stattdessen wurde nur aufgeschoben, sodass wir jetzt einem riesigen,flächendeckenden Flickenteppich gegenüber stehen.Die Ärmel sind aufgekrempelt. Wir packen jetzt an und setzen dabei aufKontinuität. Große Schritte werden wir auf Grund der Schuldenbremsenicht tun können, jedoch bewegen wir uns jetzt endlich in die richtigeRichtung. Ich bin mir sicher, dass wir, nach dem die rechtlichen und 4finanziellen Fragen aus dem Weg geräumt sind, zu einem vernünftigenund finanziell tragbarem Ergebnis kommen werden.