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18.06.13 , 11:24 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 15 - Sondervermögen zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen

Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 15 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Sanierung und Instandhaltung von Landesstraßen Drs. 18/927


Der schlechte Zustand der Straßen ist kein schleswig-holsteinisches
Phänomen. Bundesweit finden wir schlechte Straßen vor. Gleichwohl trifft
es die finanzschwachen Länder dann immer am härtesten. Wir als
Küstenkoalition – genau wie der Bund - haben es uns zur Aufgabe
gemacht, die Sanierung der Straßen vor Neu- und Ausbau zu stellen. Den
prekären Zustand unserer Straßen haben wir erkannt, denn wir begegnen
ihnen tagtäglich – egal wo wir uns im Land befinden. Die Forderung von
Verkehrsminister Meyer nach zusätzlichem Kapital für die
Straßensanierung unterstreicht dies. Dass wir kein Auge oder Herz für
unsere Straßen haben, kann man jedenfalls nicht behaupten. Natürlich 2

reicht diese Maßnahme nicht aus, um die Landesstraßen angemessen zu
sanieren. Denn mehr als ein Drittel des 3670 Kilometer langen
Landesstraßennetzes in Schleswig-Holstein ist dringend
sanierungsbedürftig. Für eine Generalrenovierung bräuchten wir ungefähr
20-mal mehr als der Verkehrsminister jetzt durch eine Umschichtung
freiräumt. Das ist - gelinde gesagt – kein Pappenstiel. Hier müssen wir
langfristig und insbesondere beständig ansetzen. Über eine Errichtung
eines Sondervermögens zur Sanierung der Landesstraßen kann man
sicherlich nachdenken. Dazu muss aber gesagt werden, dass noch
niemand weiß, wie hoch denn tatsächlich die Nachzahlungen und
weiteren Einnahmen des Zensus ausfallen werden und wann uns diese
erreichen. Das bedeutet dann auch, dass wir als Küstenkoalition kein Geld
ausgeben werden, das man noch gar nicht in den Händen hat.
Und das muss dann auch rechtlich sauber durchgeführt werden.
Dies gilt auch für alle anderen Vorschläge, wie etwa die Errichtung eines
Sondervermögens zur Sanierung landeseigener Gebäude.


Nochmal vielen Dank an den Kollegen Dr. Garg, für den Hinweis, dass es
offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt, bezüglich der
Rechtmäßigkeit eines Fraktionsantrages zur Änderung des bestehenden
Haushaltsgesetzes. 3

Zu einem Dialog gehören eben auch das Zuhören und das Abwägen. Wir
als Koalition werden das aufnehmen und bis zur nächsten
Ausschusssitzung überprüfen. Im Laufe der Haushaltsberatungen muss
sich nun näheres über die tatsächliche Höhe der Zensuseinnahmen
ergeben und dann wird sich auch herausstellen, ob ein Sondervermögen
für den Straßenbau möglich ist. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass die
Sanierung der Landesstraßen, sowie die von öffentlichen Gebäuden in
dieser Legislaturperiode nicht mehr vernachlässigt werden. Dem
Verschlechterungszustand wollen wir ein Ende setzen. Das von heute auf
morgen keine Traumstraßen beziehungsweise -gebäude aus dem Ärmel
gezogen werden können, dürfte bei dieser Größenordnung klar sein. Denn
machen wir uns nichts vor. Das gesamte Landesstraßennetz in einen Top-
Zustand zu versetzen, werden auch wir weder kurzfristig noch mittelfristig
schaffen. Es handelt sich hier um einen Anfang. Ein Anfang, der von den
Vorgängerregierungen zu keinem Zeitpunkt angegangen wurde.
Stattdessen wurde nur aufgeschoben, sodass wir jetzt einem riesigen,
flächendeckenden Flickenteppich gegenüber stehen.
Die Ärmel sind aufgekrempelt. Wir packen jetzt an und setzen dabei auf
Kontinuität. Große Schritte werden wir auf Grund der Schuldenbremse
nicht tun können, jedoch bewegen wir uns jetzt endlich in die richtige
Richtung. Ich bin mir sicher, dass wir, nach dem die rechtlichen und 4

finanziellen Fragen aus dem Weg geräumt sind, zu einem vernünftigen
und finanziell tragbarem Ergebnis kommen werden.

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