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Lars Harms zu TOP 10 - Jugendarrest in Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2013Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 10 Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein Drs. 18/891Vielen Dank an die Ministerin und natürlich auch an ihr Team - für dieklaren Ausführungen zum Jugendarrestvollzugsgesetz. Wie wir schongehört haben, hat das Ministerium ein umfassendes Überarbeitungs- undWeiterentwicklungsverfahren durchgeführt. Vor uns liegt nun ein Gesetz,dass den Gegebenheiten in der Praxis angepasst wurde. Es ist einmoderneres und nachhaltigeres Gesetz geworden, das den Anforderungendes Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Das können wir als SSW nurbegrüßen. Wir als Gesetzgeber haben hier eine ganz klare Aufgabe. Wirmüssen alles daran setzen, diese Heranwachsenden wieder in unsereGesellschaft zu integrieren. Ab einem Alter von 14 Jahren gilt man alsdeliktfähig. Das Jugendrecht kann, nach einer individuellen Überprüfung, 2bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden. Diese Lebensspanne ist eineganz entscheidende Zeit, denn sie ist der Vorreiter zum erwachsenenLeben. Hier müssen wir ansetzen, damit eine Führung eineseigenverantwortlichen Alltags ohne weitere Straftaten möglich werdenkann. Denn noch können sich diese jungen Erwachsenen verändern. Beieinigen geht das ganz schnell, bei anderen dauert es länger. Und natürlichkommt man nicht mal eben von null auf jetzt in den Jugendarrest.Sondern hier ist schon eine ganze Weile etwas schief gelaufen. DieJugendlichen können beispielsweise nicht ohne weiteres zwischen „deins“und „meins“ unterscheiden. Die Eltern haben oft jeden Zugang zu ihremKind verloren und können ihrem Erziehungsauftrag nicht mehrnachkommen. Umso wichtiger ist es, dass sich in diesem Fall unsereInstitutionen mit diesem Erziehungsauftrag befassen. Das Fachpersonalnimmt eine Schlüsselfunktion ein und kann eine Brücke zwischen derjuristischen und elterlichen Autorität bilden. Die Sozialarbeiter sindsowohl mit dem rechtlichen als auch mit den pädagogischenAnforderungen vertraut und tragen darüber hinaus zum Austauschzwischen den verschiedenen Ämtern und Trägern bei. Nur so kannNachhaltigkeit geschaffen werden. Denn die meisten der jungen Leutewerden auch nach dem Arrest noch Unterstützung und Betreuungbrauchen. Zum Beispiel in Form von Nachgesprächen oder Sozialauflagen,in dem die Heranwachsenden noch einmal die Möglichkeit bekommen, 3sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wir müssen uns vergegenwärtigen,dass die Zeit im Jugendarrest sehr begrenzt ist und, dass der Arrest ebenkein alleinstehender Teil ist, sondern in Verbindung mit vielen anderenMaßnahmen steht. Denn natürlich ist die oftmals kriminelle Karrieredieser jungen Menschen nicht nach zwei Tagen geglättet. Deswegen musslangfristig gedacht werden. Der Jugendarrest ist also ein kleiner Teil vonganz unterschiedlichen Maßnahmen, die alle zu einem umfassendenKonzept gehören, um die Heranwachsenden zu unterstützen. Dazu gehörtdie Schule, das Jobcenter, das Jugend- sowie Sozialamt oderDrogenberatungsstellen. Nur durch eine intensivere Vernetzung derverschiedenen Institution funktioniert das Gesamtkonzept. Gerade inBezug auf die Koordination der externen Kontakte, macht es Sinn,zusätzlichen Raum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in derJugendarrestanstalt in Moltsfelde zu schaffen. Ich glaube da sind wir mitdiesem neuen Gesetz auf dem richtigen Weg. Mehr noch, wir könnenVorbild sein für andere Bundesländer, die ihre Gesetzgebung nach denAnforderungen vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überarbeitethaben – oder für diejenigen, die gerade an einer Neuauflage arbeiten.