Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

18.06.13 , 11:58 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 10 - Jugendarrest in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 10 Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein Drs. 18/891


Vielen Dank an die Ministerin und natürlich auch an ihr Team - für die
klaren Ausführungen zum Jugendarrestvollzugsgesetz. Wie wir schon
gehört haben, hat das Ministerium ein umfassendes Überarbeitungs- und
Weiterentwicklungsverfahren durchgeführt. Vor uns liegt nun ein Gesetz,
dass den Gegebenheiten in der Praxis angepasst wurde. Es ist ein
moderneres und nachhaltigeres Gesetz geworden, das den Anforderungen
des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Das können wir als SSW nur
begrüßen. Wir als Gesetzgeber haben hier eine ganz klare Aufgabe. Wir
müssen alles daran setzen, diese Heranwachsenden wieder in unsere
Gesellschaft zu integrieren. Ab einem Alter von 14 Jahren gilt man als
deliktfähig. Das Jugendrecht kann, nach einer individuellen Überprüfung, 2

bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden. Diese Lebensspanne ist eine
ganz entscheidende Zeit, denn sie ist der Vorreiter zum erwachsenen
Leben. Hier müssen wir ansetzen, damit eine Führung eines
eigenverantwortlichen Alltags ohne weitere Straftaten möglich werden
kann. Denn noch können sich diese jungen Erwachsenen verändern. Bei
einigen geht das ganz schnell, bei anderen dauert es länger. Und natürlich
kommt man nicht mal eben von null auf jetzt in den Jugendarrest.
Sondern hier ist schon eine ganze Weile etwas schief gelaufen. Die
Jugendlichen können beispielsweise nicht ohne weiteres zwischen „deins“
und „meins“ unterscheiden. Die Eltern haben oft jeden Zugang zu ihrem
Kind verloren und können ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr
nachkommen. Umso wichtiger ist es, dass sich in diesem Fall unsere
Institutionen mit diesem Erziehungsauftrag befassen. Das Fachpersonal
nimmt eine Schlüsselfunktion ein und kann eine Brücke zwischen der
juristischen und elterlichen Autorität bilden. Die Sozialarbeiter sind
sowohl mit dem rechtlichen als auch mit den pädagogischen
Anforderungen vertraut und tragen darüber hinaus zum Austausch
zwischen den verschiedenen Ämtern und Trägern bei. Nur so kann
Nachhaltigkeit geschaffen werden. Denn die meisten der jungen Leute
werden auch nach dem Arrest noch Unterstützung und Betreuung
brauchen. Zum Beispiel in Form von Nachgesprächen oder Sozialauflagen,
in dem die Heranwachsenden noch einmal die Möglichkeit bekommen, 3

sich in die Gesellschaft zu integrieren. Wir müssen uns vergegenwärtigen,
dass die Zeit im Jugendarrest sehr begrenzt ist und, dass der Arrest eben
kein alleinstehender Teil ist, sondern in Verbindung mit vielen anderen
Maßnahmen steht. Denn natürlich ist die oftmals kriminelle Karriere
dieser jungen Menschen nicht nach zwei Tagen geglättet. Deswegen muss
langfristig gedacht werden. Der Jugendarrest ist also ein kleiner Teil von
ganz unterschiedlichen Maßnahmen, die alle zu einem umfassenden
Konzept gehören, um die Heranwachsenden zu unterstützen. Dazu gehört
die Schule, das Jobcenter, das Jugend- sowie Sozialamt oder
Drogenberatungsstellen. Nur durch eine intensivere Vernetzung der
verschiedenen Institution funktioniert das Gesamtkonzept. Gerade in
Bezug auf die Koordination der externen Kontakte, macht es Sinn,
zusätzlichen Raum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Jugendarrestanstalt in Moltsfelde zu schaffen. Ich glaube da sind wir mit
diesem neuen Gesetz auf dem richtigen Weg. Mehr noch, wir können
Vorbild sein für andere Bundesländer, die ihre Gesetzgebung nach den
Anforderungen vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überarbeitet
haben – oder für diejenigen, die gerade an einer Neuauflage arbeiten.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen