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18.06.13 , 12:19 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Spielhallengesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 13 – Spielhallengesetz Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Rasmus Andresen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0178/28 49 591
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 256.13 / 18.06.2013
Glücksspielsucht eindämmen Glücksspiel kann süchtig machen. Dieser Warnhinweis ist Pflicht. 20.000 Menschen waren 2012 in Schleswig-Holstein spielsüchtig oder konkret gefährdet. Das ist nicht akzeptabel. Und das Spielen in den Spielhallen ist besonders problematisch. Hier müssen wir Verantwortung übernehmen und gegensteuern. Das haben wir mit dem Spielhallengesetz getan. Wir setzen klare Grenzen in Bezug auf Werbung, Spieler- schutz, Jugendschutz und Gesundheitsschutz. Und das ist gut so!
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird unser Spielhallengesetz nicht nur an den Glücksspieländerungsstaatsvertrag angepasst. Es wird auch eine langjährige Grüne Forderung endlich komplett umgesetzt: das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Pro Gebäude bzw. Gebäudekomplex darf maximal ein Spielhallenunternehmen eine Konzession erhalten. Diese Regelung dämmt die Präsenz von Spielhallen effektiv ein.
Als die schwarz-gelbe Landesregierung 2011 einen Entwurf für ein Spielhallengesetz eingereicht hat, war dieses Verbot noch enthalten. Später wurde es dann durch die CDU- und FDP-Fraktionen aufgeweicht, Doppelkonzessionen sind seitdem möglich. Wir haben dem Gesetz damals trotzdem zugestimmt, weil Schleswig-Holstein drin- gend eine Regulierung der Spielhallen brauchte.
Mit der rot-grün-blauen Mehrheit hat der Lobbyismus der Glücksspielindustrie endlich ein Ende. Wir sind jetzt erfreulicherweise in der Lage, auch Doppelkonzessionen mit unserer Mehrheit auszuschließen, und wir müssen dies auch tun, um dem Staatsver- trag zu entsprechen.
Ich begrüße es außerordentlich, dass die Landesregierung die Gelegenheit beim Schopfe ergreift und auch weitere Verschärfungen im Spielhallengesetz vornehmen will. Das konsequente Rauchverbot in Spielhallen schützt nicht nur die Lungen der SpielerInnen und Angestellten. Es zwingt zumindest die RaucherInnen unter den Gästen auch, Pausen einzulegen und die Spielhalle zu verlassen. Gleiches gilt für das Alkoholverbot. Auch wenn ich dem Zwang als staatliches Lenkungsmittel gene- Seite 1 von 2 rell skeptisch gegenüber stehe – in diesem Fall ist es richtig, denn wir haben es hier mit einem sehr mächtigen Gegner, der Spielsucht, zu tun. Jede Unterbrechung des Spiels – auch eine erzwungene – hilft, einem Spielrausch zu entkommen.
Das gleiche gilt für den Essensverzehr in der Spielhalle. Hier gibt es zur Zeit eine Regulierungslücke, weil mitgebrachte oder angelieferte Speisen nicht verboten sind. Auch hier gilt: Ich missgönne keinem Gelegenheitsspieler einen kleinen Snack zum Spielvergnügen. Aber als Gesetzgeber müssen wir zuallererst die vielen Süchtigen bedenken. Ein Essensverbot für SpielerInnen kann verhindern, dass die Automaten auch noch das letzte Ersparte buchstäblich auffressen. Denn wenn der Magen knurrt, muss man das Spiel unterbrechen.
Und auch die Möglichkeiten zur Außenwerbung und die Verfügbarkeit von Bargeld in und um die Spielhalle herum werden noch einmal eingeschränkt.
Um die Glücksspielsucht einzudämmen muss aber noch mehr passieren. Gerade das besonders süchtig machende Automatenspiel findet ja auch zu einem großen Teil in ganz normalen Gaststätten statt. Hier ist die Bundesregierung jetzt am Zug.
Hier ist vor allem Wirtschaftsminister Rösler in der Pflicht, Ankündigungen im Wahl- kampf nicht verpuffen zu lassen.
Das Spielhallengesetz so wie es in der ersten Lesung in den Landtag eingebracht wurde, ist eine gute Grundlage, um Glücksspiel zu bekämpfen und den Süchtigen Schutz zu geben. Ich freue mich auf weitere Ergänzungen und die Beratung in den Ausschüssen.



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