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20.06.13 , 18:06 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 29+ 30: Der Flächenverbrauch muss verringert werden

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Juni 2013



TOP 29 und 30: Ausgleichsflächenkataster / Zustimmung zur Bundeskompensationsverordnung (Drucksachen 18/904 und 18/908)



Sandra Redmann:
Der Flächenverbrauch muss verringert werden

Wer einen Eingriff tätigt und damit die Natur beeinträchtigt, muss hierfür einen Ausgleich leisten. Ausgleich und Ersatz sind ein bewährtes Mittel, um Eingriffe zu kompensieren. Die Verringerung des Flächenverbrauchs ist dringend geboten und die Flächenkonkurrenz stellt uns vor große Herausforderungen in unserem Land. Scharfe und hitzige Diskussionen werden hierzu geführt, mehrere Beispiele aus der letzten Zeit lassen sich hierfür finden. Und das Problem wird mit Sicherheit nicht kleiner werden.
Lassen Sie mich eins vorweg deutlich machen: Wir sehen in den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine Form des Flächenverbrauchs, sondern einen unerlässlichen Schutz der Natur, der zwingend notwendig ist.
Gleich zwei Anträge beschäftigen sich heute mit diesem Thema, zum einen der Antrag der Regierungsfraktionen für ein Ausgleichsflächenkataster, zum anderen der Antrag der CDU zur Bundeskompensationsversordnung.
Zum Ausgleichsflächenkataster: Wir haben bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, allerdings hapert es in der praktischen Umsetzung, bei der Datensammlung und der landesweiten Auswertung. Zum großen Teil sind technische Schwierigkeiten der Grund, aber auch Aktualität und klare Vorgaben zur Datenerfassung bedürfen einer Verbesserung. Viele Gespräche mit Akteuren aus dem Kreis, aber auch dem Land haben dies ergeben. Einig ist man sich in der Notwendigkeit. Wir brauchen ein Kompensationsverzeichnis, das uns Daten über die Flächen, deren Größe, Art des Eingriffs, Ausgleichsmaßnahme usw. zuverlässig liefert. Auch 2



Daten über zukünftige Ausgleichsflächen und der ordnungsgemäße Umgang können so nachvollzogen werden.
Kommen wir nun zur Bundeskompensationsverordnung. Ein bundesweit einheitlicher Regelungsrahmen ist ohne Frage sinnvoll. Allerdings hat die Bundesregierung die Chance, einen guten ausgeglichenen Rahmen zu schaffen, nicht genutzt. Etliche Bundesländer kritisieren dies und haben große Bedenken geäußert. Leider kann ich in der Kürze der Zeit nicht zu sehr ins Detail gehen. Deutlich wird aber die Absenkung des Naturschutzstandards. Selbst Herr Altmaier räumt ein, dass mit der Verordnung das Niveau der Ausgleichsmaßnahmen gesenkt wird. Und ich zitiere den Minister noch einmal: „Der Kompensationsbedarf dürfte bei überschlägiger Betrachtung im Vergleich zur gegenwärtigen Praxis in den Ländern im unteren Mittelfeld liegen.“
Nach unserer Auffassung ist selbst das noch übertrieben. Das Verursacherprinzip wird komplett verwässert. Es gibt einen viel zu großen Spielraum für Auslegungen und die angebliche Transparenz ist für kaum jemanden erkennbar (außer vielleicht für die Bundesregierung, und selbst das bezweifele ich). Praxistauglichkeit gleich Null. Anstatt eine moderne, zukunftsweisende Bundeskompensationsverordnung zu schaffen, hat man unter dem Deckmantel der Energiewende einen von Lobbyinteressen geprägten Entwurf vorgelegt, der an rückwärts gewandtem Denken kaum zu überbieten ist. Man kann nur hoffen, dass sich die Bundesländer, insbesondere natürlich Schleswig-Holstein, mit ihrer Kritik und Änderungsvorschlägen durchsetzen.

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