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Marlies Fritzen zum Ausgleichsflächenkataster und zur Bundeskompensationsverordnung
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 29 + 30 – Ausgleichsflächenkataster Pressesprecherin und Bundeskompensationsverordnung Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 275.13 / 20.06.2013Es gilt der Grundsatz: Vermeidung vor AusgleichDer naturschutzfachliche Ausgleich für Eingriffe ist das wichtigste Instrument, das wir für den Schutz der Artenvielfalt und der Landschaft in der Fläche, außerhalb von Schutzgebieten haben.Egal ob bei Wohngebieten, Gewerbegebieten, Straßen, Windkraftanlagen oder Lei- tungsnetzen: Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass schon in der Planung die Folgen für den Naturhaushalt mit bedacht werden und die Beeinträchtigung so ge- ring wie möglich zu halten ist. Es gilt der Grundsatz: Vermeidung vor Ausgleich.Für die Beeinträchtigungen, die nicht vermieden werden können, muss ein echter Aus- gleich erfolgen, möglichst in räumlicher und funktionaler Beziehung zum verursachten Schaden.Weil aber ein Realausgleich nicht in allen Fällen möglich ist, gibt es als weiteren Schritt noch die Möglichkeit der Ersatzleistung. Damit wir dann an anderer Stelle etwas für den Natur- und Artenschutz getan, was ja auch sinnvoll ist, zum Beilspiel wird in Schleswig- Holstein die Renaturierung von Mooren aus Ersatzgeldern finanziert. Aber der Natur, die an anderer Stelle zerstört worden ist, hilft das eigentlich nicht. Darum beinhaltet das Naturschutzrecht auch den Grundsatz Realkompensation vor Ersatz.Dieser Grundsatz muss erhalten bleiben und trotz intensiver Bemühungen einiger Lob- bygruppen ist dieser Grundsatz bisher auch im Bundesnaturschutzgesetz nicht gekippt worden. Die Eingriffsregelung hilft damit auch, den Flächenverbrauch zu begrenzen.Wir haben in Deutschland einen Flächenverbrauch von knapp 80 Hektar pro Tag oder, Seite 1 von 2 der NABU hat es vor ein paar Wochen ausgerechnet, 515 Quadratmeter pro Minute. Auch in Schleswig-Holstein ist mit vier Hektar pro Tag der Flächenverbrauch viel zu hoch. Dass das nicht nachhaltig sein kann, liegt auf der Hand. Aber sicher ist: Ohne die Eingriffsregelung, oder mit einer noch weiter verwässerten Regelung, wäre der Flä- chenverbrauch noch viel höher.Wir haben uns im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch einzugren- zen. Fläche ist nicht vermehrbar. Dafür müssen wir an verschiedenen Stellen ansetzen, zum Beispiel bei der Landesplanung und einer Stärkung der Innentwicklung gegenüber dem Ausweisen von Bauflächen auf der Grünen Wiese.Und wir müssen das Instrument der Eingriffsregelung stärken, und zwar nicht bei den gesetzlichen Grundlagen, denn die sind gegeben, sondern im Vollzug. Und im Vollzug gibt es leider erhebliche Defizite.Zwar werden an verschiedenen Stellen Daten zu Ausgleichsflächen und Ausgleichs- maßnahmen erhoben und gesammelt, aber die erfassten Parameter sind unterschied- lich, die EDV-Programme sind z.T. nicht kompatibel, und so weiter. Eine Reihe von e- her technischen als grundsätzlichen Problemen. Ich erspare Ihnen die Details, die aber im Ergebnis dazu führen, dass es keinen landesweiten Überblick gibt.Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Doppel- oder Mehrfachbelegungen ein und derselben Fläche mit verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen möglich sind, ohne dass es auffällt.Konkret bedeutet das auch, dass die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen er- schwert ist. Oft heißt es, es gibt nicht genug Flächen für potentielle Ausgleichsmaß- nahmen. Das liegt aber zum Teil einfach daran, dass die Informationslage über Behör- dengrenzen hinweg mangelhaft ist.Und ein weiteres Anliegen verfolgen wir mit unserer Initiative für ein funktionsfähiges landesweites Ausgleichsflächenkataster. Wir möchten erreichen, dass mehr Flächen entsiegelt werden, zum Ausgleich für Versiegelung. Denn wie schon gesagt, Fläche ist nicht vermehrbar. Wir dürfen die versiegelte Fläche nicht beliebig ausweiten und unse- re Landschaft zubetonieren ohne schwerwiegende Folgen für den Naturhaushalt in Kauf zu nehmen.Daraus ergibt sich die logische Konsequenz: Wenn Neuversiegelung unvermeidbar ist, sollte dafür möglichst an anderer Stelle eine Entsiegelungsmaßnahme durchgeführt werden.Es gibt dafür geeignete versiegelte Flächen, allerdings ist es den EingreiferInnen oft schwer möglich, diese Flächen auszumachen. Dafür sollte es eine landesweite Daten- bank geben.Das Problem ist nicht einfach zu lösen, aber es muss mit Nachdruck angegangen wer- den, und dafür wollen wir mit diesem Antrag sorgen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. *** 2