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Lars Harms: Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Presseinformation Kiel, den 21.06.2013Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 36 Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften Drs. 18/924, 18/939 und 18/940Es ist immer wieder erstaunlich, wie sehr die Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit inDeutschland mitunter variiert. Seit das Ehegattensplitting vor mehr als 50 Jahren eingeführtwurde hat sich das gängige Familienbild, zumindest in meinen Augen, doch recht starkverändert. Der Mann als versorgender Alleinverdiener und die Frau, die sich um Haushalt undKinder kümmert, entsprechen schon seit vielen Jahren nicht mehr der Norm. Doch statt dieseEntwicklung anzuerkennen, wird sie von vielen strikt ignoriert.Beim Thema Gleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Beziehungen wird diereaktionäre Haltung mancher Politiker in Bund und Ländern besonders deutlich. In den Reihender CSU lassen sich beispielsweise zum Adoptionsrecht die abstrusesten Theorien finden. Sohat Norbert Geis jüngst wieder darauf hingewiesen, dass es „in der Natur vorgesehen sei, dases für das Kind am besten ist, wenn es bei Vater und Mutter aufwächst“. Es gebe nun einmalkeine Belege dafür, dass Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, eine ebensogute Kindheit hätten. In den Augen des SSW sind solche Behauptungen schlicht und einfachüberholt. 2Für uns ist nicht erst mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Eheklar, dass wir endlich eine völlige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaftenbrauchen. Um es ganz deutlich zu sagen: Uns geht es um das Ende der Diskriminierunggleichgeschlechtlicher Paare - und nicht etwa darum, den Wertegehalt der Ehe infrage zustellen. Ich habe in der letzten Debatte zum Thema darauf hingewiesen und wiederhole michda gerne: Immer mehr Menschen gleichen Geschlechts verbinden sich zu einer festenPartnerschaft und schließen den Bund der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie forderndabei nicht nur die gleichen Rechte, sondern sie übernehmen auch die gleichen Pflichten wiezweigeschlechtliche Paare. Daraus folgt für mich der berechtigte Anspruch auf Gleichstellungin allen Lebensbereichen.Es freut mich ungemein, dass mit dem aktuellen Urteil aus Karlsruhe wohl nun auch dieEwiggestrigen die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nicht mehraufhalten können. Der SSW hat diese Gleichstellung im Steuerrecht seit vielen Jahrengefordert. Doch auch, wenn hierdurch die Diskriminierung der in einer verbindlichenPartnerschaft lebenden Lesben und Schwulen in einem Bereich beendet wird, hoffe ich sehr,dass es nicht nur bei diesem einen Schritt bleibt. Die Bundesregierung täte jedenfalls gutdaran, wenn sie die verschiedenen verfassungsrechtlichen Urteile zu diesem Thema endlichernst nimmt und entsprechend handelt, anstatt den Kopf weiter in den Sand zu stecken.Ich habe die Gleichstellung im Adoptionsrecht schon angesprochen. Auch wenn es müßig ist,über die Vor- und Nachteile für Kinder durch das Aufwachsen in einer zwei- bzw.gleichgeschlechtlichen Ehe zu streiten, ist doch eins klar: Das Kindeswohl muss bei derEntscheidung darüber, wer unter welchen Bedingungen Kinder adoptieren darf, maßgeblichsein. Für den SSW kann ich hier nur sagen, dass wir nicht den leisesten Zweifel daran haben,dass homosexuelle Paare ihre Kinder ebenso fürsorglich und liebevoll erziehen, wieheterosexuelle . Wir meinen, dass es auch bei diesem Thema höchste Zeit ist, dieSchlechterstellung homosexueller Paare zu beenden. 3Man muss kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass es in diesem Land noch einige Zeit dauernwird, bis wirklich alle Bürger die gleichen Rechte bekommen. Dass nun zumindest dasEhegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften Anwendung findet, sehenwir als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Ich will aberauf einen sehr wichtigen Punkt hinweisen: Auch wenn wir diese Entscheidung grundsätzlichbegrüßen, ändert sie nichts an dem Grundproblem des Ehegattensplittings. Wir alle wissen,dass hiervon im Grunde nur mittel- und besserverdienende Paare stark profitieren. Ihr Vorteilist umso größer, wenn einer nicht erwerbstätig oder nur geringfügig beschäftigt ist. Ob undwenn ja wie viele Kinder ein Paar hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Dass diese steuerlicheEntlastung von Eheleuten von vielen auch noch als „familienpolitische Leistung“ deklariertwird, finde ich äußerst fragwürdig.Aus diesen Gründen hat der SSW immer die Position vertreten, dass das Ehegattensplittingfamilienfeindlich ist und Frauen vom Arbeitsmarkt ausgrenzt. Doch so lange diesesteuerrechtliche Maßnahme in Kraft ist, sollen selbstverständlich auch eingetrageneLebenspartnerschaften davon profitieren können. Dann hat das Ehegattensplitting zumindestden sinnvollen Effekt, dass homosexuelle Paare gleichgestellt werden.