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21.06.13 , 11:30 Uhr
SSW

Lars Harms: Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Presseinformation Kiel, den 21.06.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 36 Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften Drs. 18/924, 18/939 und 18/940
Es ist immer wieder erstaunlich, wie sehr die Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit in
Deutschland mitunter variiert. Seit das Ehegattensplitting vor mehr als 50 Jahren eingeführt
wurde hat sich das gängige Familienbild, zumindest in meinen Augen, doch recht stark
verändert. Der Mann als versorgender Alleinverdiener und die Frau, die sich um Haushalt und
Kinder kümmert, entsprechen schon seit vielen Jahren nicht mehr der Norm. Doch statt diese
Entwicklung anzuerkennen, wird sie von vielen strikt ignoriert.


Beim Thema Gleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Beziehungen wird die
reaktionäre Haltung mancher Politiker in Bund und Ländern besonders deutlich. In den Reihen
der CSU lassen sich beispielsweise zum Adoptionsrecht die abstrusesten Theorien finden. So
hat Norbert Geis jüngst wieder darauf hingewiesen, dass es „in der Natur vorgesehen sei, das
es für das Kind am besten ist, wenn es bei Vater und Mutter aufwächst“. Es gebe nun einmal
keine Belege dafür, dass Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, eine ebenso
gute Kindheit hätten. In den Augen des SSW sind solche Behauptungen schlicht und einfach
überholt. 2
Für uns ist nicht erst mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Ehe
klar, dass wir endlich eine völlige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften
brauchen. Um es ganz deutlich zu sagen: Uns geht es um das Ende der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Paare - und nicht etwa darum, den Wertegehalt der Ehe infrage zu
stellen. Ich habe in der letzten Debatte zum Thema darauf hingewiesen und wiederhole mich
da gerne: Immer mehr Menschen gleichen Geschlechts verbinden sich zu einer festen
Partnerschaft und schließen den Bund der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Sie fordern
dabei nicht nur die gleichen Rechte, sondern sie übernehmen auch die gleichen Pflichten wie
zweigeschlechtliche Paare. Daraus folgt für mich der berechtigte Anspruch auf Gleichstellung
in allen Lebensbereichen.


Es freut mich ungemein, dass mit dem aktuellen Urteil aus Karlsruhe wohl nun auch die
Ewiggestrigen die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nicht mehr
aufhalten können. Der SSW hat diese Gleichstellung im Steuerrecht seit vielen Jahren
gefordert. Doch auch, wenn hierdurch die Diskriminierung der in einer verbindlichen
Partnerschaft lebenden Lesben und Schwulen in einem Bereich beendet wird, hoffe ich sehr,
dass es nicht nur bei diesem einen Schritt bleibt. Die Bundesregierung täte jedenfalls gut
daran, wenn sie die verschiedenen verfassungsrechtlichen Urteile zu diesem Thema endlich
ernst nimmt und entsprechend handelt, anstatt den Kopf weiter in den Sand zu stecken.


Ich habe die Gleichstellung im Adoptionsrecht schon angesprochen. Auch wenn es müßig ist,
über die Vor- und Nachteile für Kinder durch das Aufwachsen in einer zwei- bzw.
gleichgeschlechtlichen Ehe zu streiten, ist doch eins klar: Das Kindeswohl muss bei der
Entscheidung darüber, wer unter welchen Bedingungen Kinder adoptieren darf, maßgeblich
sein. Für den SSW kann ich hier nur sagen, dass wir nicht den leisesten Zweifel daran haben,
dass homosexuelle Paare ihre Kinder ebenso fürsorglich und liebevoll erziehen, wie
heterosexuelle . Wir meinen, dass es auch bei diesem Thema höchste Zeit ist, die
Schlechterstellung homosexueller Paare zu beenden. 3
Man muss kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass es in diesem Land noch einige Zeit dauern
wird, bis wirklich alle Bürger die gleichen Rechte bekommen. Dass nun zumindest das
Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften Anwendung findet, sehen
wir als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Ich will aber
auf einen sehr wichtigen Punkt hinweisen: Auch wenn wir diese Entscheidung grundsätzlich
begrüßen, ändert sie nichts an dem Grundproblem des Ehegattensplittings. Wir alle wissen,
dass hiervon im Grunde nur mittel- und besserverdienende Paare stark profitieren. Ihr Vorteil
ist umso größer, wenn einer nicht erwerbstätig oder nur geringfügig beschäftigt ist. Ob und
wenn ja wie viele Kinder ein Paar hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Dass diese steuerliche
Entlastung von Eheleuten von vielen auch noch als „familienpolitische Leistung“ deklariert
wird, finde ich äußerst fragwürdig.


Aus diesen Gründen hat der SSW immer die Position vertreten, dass das Ehegattensplitting
familienfeindlich ist und Frauen vom Arbeitsmarkt ausgrenzt. Doch so lange diese
steuerrechtliche Maßnahme in Kraft ist, sollen selbstverständlich auch eingetragene
Lebenspartnerschaften davon profitieren können. Dann hat das Ehegattensplitting zumindest
den sinnvollen Effekt, dass homosexuelle Paare gleichgestellt werden.

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