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Hans-Jörn Arp zu TOP 25: Der Landtag bleibt immer das Gesetzgebungsorgan
InnenpolitikNr. 379/13 vom 21. Juni 2013Hans-Jörn Arp zu TOP 25: Der Landtag bleibt immer das GesetzgebungsorganDer Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat in der heutigen (21. Juni 2013) Plenardebatte den Antrag der Piratenfraktion „Offenlegung von „Gesetzgebungsoutsourcing“ als irreführend zurückgewiesen:„Der Antrag vermittelt den Eindruck, externe Beratung durch Experten sei etwas Unanständiges. Das ist absurd! Schon der Begriff „Outsourcing“ ist irreführend! Der Landtag bleibt Gesetzgebungsorgan!“. Die Stellungnahme des Rechnungshofes sowie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des notorischen Dauerquerulanten Ralf Stegner hätten im Übrigen gerade erst gezeigt, dass an der Beteiligung externer Beratung überhaupt nichts auszusetzen sei.Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beratung durch Dritte. Die inhaltliche und politische Verantwortung liege immer bei der einbringenden Stelle und später beim gesamten Parlament.„Wenn bei komplizierten Gesetzgebungsvorhaben externer Sachverstand für das bestmögliche Ergebnis hinzugezogen wird, dann ist das nur zu begrüßen“, so Arp.Auch in Ausschussanhörungen würde der Rat außenstehender Experten Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 eingeholt. In vielen Fällen wäre die Erledigung durch interne Kräfte, wenn überhaupt möglich, auch noch wesentlich teurer, da dann extra Spezialisten eingestellt werden müssten.„Entscheidend ist, wer die Verantwortung für die parlamentarische Initiative trägt. Das sind die Landerregierung oder die Fraktionen, nicht externe Berater“, stellte Arp klar.Der CDU-Abgeordnete nannte Beispiele für die Beratung komplizierter Gesetzgebungsverfahren. So habe das Finanzministerium von Peer Steinbrück in den Jahren 2005 bis 2009 etwa 1,8 Mio. Euro an die Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ gezahlt.Weiterhin seien rund 4,5 Millionen Euro für durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mandatierten Beratungsdienstleistungen an "Freshfields" gezahlt„Dabei ging es unter anderem um die Mitarbeit bei dem Gesetz zur Bankenrettung“, betonte Arp.In der Zeit der Rot-Grünen-Koalition im Bund sei für mindestens 16 Gesetze und Verordnungen die Hilfe externer Berater in Anspruch genommen worden. Allein im Jahr 2000 habe dies Kosten von fast einer Million Euro verursacht.Nicht nur Regierungen, auch die SPD-Bundestagsfraktion habe externen Rat eingeholt. Die damalige Kanzlei "Hogan & Hartson" sei mit der Erstellung eines Gesetzentwurfes zur Beschleunigung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften beauftragt worden. Dieses Gesetz trat zum 8.9.2005 in Kraft. „Auch das war in Zeiten, als die SPD selbst an der Regierung war“, betonte der CDU-Abgeordnete.Im Bezug auf die öffentlich diskutierte Beteiligung einer Anwaltskanzlei am Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag betonte Arp, dass diese von Beginn an öffentlich gemacht wurde.„Wir brauchten unter anderem neue und tragfähige Regelungen des deutschen und europäischen Glücksspiel- und Telekommunikationsrechts, sowie des Steuer- und Abgabenrechts. Ohne externe Expertise wäre es uns nicht gelungen, dieses Gesetz rechtssicher auf den Weg zu bringen. Das wird im Übrigen auch dadurch belegt, dass der Staatsvertrag der anderen 15 Bundesländer bis heute von der EU-Kommission nicht notifiziert worden ist“, so Arp. Seite 2/2