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Ralf Stegner und Wolfgang Baasch: 25 Jahre Bürgerbeauftragte: notwendig und unverzichtbar
Kiel, 1. August 2013 Nr. /2013Ralf Stegner und Wolfgang Baasch:25 Jahre Bürgerbeauftragte: notwendig und unverzichtbarZum 25jährigen Bestehen der Institution Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner, und der sozialpolitische Sprecher Wolfgang Baasch:In den 25 Jahren ihres Bestehens hat sich die Einrichtung der Bürgerbeauftragten zu einer anerkannten sozialen Instanz in Schleswig-Holstein entwickelt. Sie genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern hohe Akzeptanz und ist nach wie vor notwendig, um Menschen im Umgang mit Einrichtungen und Verwaltungen im Sozialbereich, mit Bewilligungs- und Leistungsbescheiden zu ihrem Recht zu verhelfen. Damit bestätigt sich: Die Einrichtung „Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten“ vor 25 Jahren war eine gute Idee und eine richtige Entscheidung des damaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm. Sie war mit Eugen Glombig (bis 1994) und Sigrid Warnicke (bis 2001) und ist mit Birgit Wille hervorragend besetzt.Die Anzahl der Menschen, die sich an die Bürgerbeauftragte wenden, steigt von Jahr zu Jahr. Deshalb war es auch sinnvoll, das anfangs in Personalunion – mit dem Landesbeauftragten für Behinderte – geführte Amt in zwei Einrichtungen aufzuteilen, wie es 1995 geschah. Die Angliederung an den Landtag – mit einer klaren Geschäftsverteilung zwischen Eingabenausschuss (heute Petitionsausschuss) und Bürgerbeauftragter – war konsequent; Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist die Interessenvertretung Einzelner gegenüber Behörden.Jedes Jahr suchen rund 3.500 Menschen Hilfe bei der Bürgerbeauftragten, weil sie mit Gesetzen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und Verwaltungspraxis nicht klarkommen. Dies 2ist auch eine Folge der immer diffizileren und umfänglicheren Sozialgesetzgebung, die für viele Menschen einer „Übersetzung“ und Erläuterung bedarf. Diese Aufgabe erfüllt die Bürgerbeauftragte in besonderem Maße; sie ist somit eine echte „Anwältin“ für die Menschen bei sozialen Angelegenheiten, sie hilft schnell und flexibel und setzt somit auch Bürgerrechte durch. Die Anregung von Birgit Wille, ein „Recht auf gute Verwaltung“ in die Landesverfassung aufzunehmen, werden wir aufgreifen und prüfen.Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist eine notwendige und bewährte Institution in Schleswig-Holstein. Ihre Existenz wird auch von der Opposition nicht mehr in Frage gestellt und das ist gut so.