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21.08.13 , 16:35 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering zur Änderung des Hochschulgesetzes

Presseinformation Kiel, den 21.08.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering
TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
Drs. 18/710

Sie alle wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eher kleine Änderungen im
Hochschulgesetz vorsieht. Wir werden im kommenden Jahr eine größere Novelle auf den Weg
bringen. Der Grund für diese vorgezogene Gesetzesänderung liegt vor allem darin, dass wir bis
zum Ende des Jahres wissen, in welcher Form das Universitätsklinikum baulich saniert werden
wird. Für den Fall, dass diese riesige Bauaufgabe ganz oder in Teilen in Zusammenarbeit mit
einem privaten Partner gelöst wird, wollen wir hier und jetzt Vorsorge treffen. Das ist der eine
und in meinen Augen wichtigste Grund.


Daneben gibt es einen weiteren Punkt, den wir auch in diese kleine Änderung des
Hochschulgesetzes vorziehen mussten. Wie Sie wissen, geht es uns hier um den
Universitätsrat. Es ist allgemein bekannt, dass die laufende Amtsperiode dieses Gremiums im
September 2013 endet. Damit also nicht noch Mitglieder für die nächste Periode bestellt
werden müssen, sorgen wir heute für die rechtlichen Grundlagen, die für eine Abschaffung
notwendig sind. Hierfür ist es also höchste Zeit. 2
Ich denke, dass wir uns über die vorgeschlagene Änderung im Bereich der Hochschulgremien
einig werden können. Klar ist, dass der Universitätsrat seit der Gründung im Jahr 2007 nicht die
erhofften Ergebnisse gebracht hat. Der schwierige Spagat zwischen der Beratung einzelner
Universität einerseits und dem Blick auf die gesamte Hochschullandschaft andererseits, ist
ganz einfach nicht gelungen. Wir müssen erkennen, dass die notwendige Akzeptanz für dieses
übergreifende Gremium bis heute nicht erreicht wurde. Logischerweise fordern die Kieler,
Flensburger und Lübecker schon länger die Auflösung. Stattdessen soll es in Zukunft einzelne
Hochschulräte an den jeweiligen Standorten geben. Und genau dies macht der vorliegende
Entwurf möglich.


Mit Blick auf die jüngsten Pressemitteilungen zum Thema Hochschulgesetz muss ich leider
feststellen, dass wir beim zweiten Punkt dieser Gesetzesänderung wohl nicht ganz so nah bei
einander liegen. Ich will hier deutlich sagen, dass das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
in meinen Augen ein klarer Sonderfall ist. Und hier denke ich gar nicht in erster Linie an den
Umfang der notwendigen Investitionen. Das UKSH nimmt - anders als unsere anderen
öffentlichen Hochschulen - am Wirtschaftsleben teil. Es ist der einzige Maximalversorger im
Land und es ist damit für die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger von zentraler
Bedeutung. Damit hat das Universitätsklinikum also einen ganz anderen Auftrag als die
anderen Hochschulen im Land.


Auch wenn wir es nach wie vor bedauern, mussten wir feststellen, dass die Sanierung nicht aus
Landesmitteln allein machbar ist. In diesem speziellen Fall kommen wir an der Beteiligung
Privater ganz einfach nicht vorbei. Unabhängig davon, ob das UKSH als Kreditnehmer auftritt
oder ob die Sanierung gänzlich privat oder aber durch das Land mitfinanziert wird, ist eins klar:
Das UKSH muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Möglichkeit bekommen, das
Mammutprojekt bauliche Sanierung ganz oder in Teilen im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung durchzuführen. Und diese Möglichkeit muss nun einmal vor Abschluss des
Vergabeverfahrens ins Hochschulgesetz, damit die Sanierung nicht noch weiter verzögert wird. 3
Diejenigen, die mit dieser Entscheidung den totalen Verlust von Einfluss befürchten und die
behaupten, wir würden uns völlig aus unserer Verantwortung für den Bau zurückziehen, kann
ich beruhigen: Das Land Schleswig-Holstein ist meines Wissens immer noch mehrheitlich im
Aufsichtsrat vertreten.


Grundsätzlich halte ich den Einstieg privater Investoren in unserer Hochschullandschaft für ein
etwas anderes Thema. Der Bedarf der Universitäten ist unbestritten. Aber diese Koalition setzt
bei den Investitionen bereits einen Schwerpunkt in Richtung Hochschule. Und auch wenn wir
solche Beteiligungsformen in Ruhe prüfen werden, ist hier aus Sicht des SSW Vorsicht geboten.
Ich will nur daran erinnern, dass wir als Land für die Hochschulplanung verantwortlich sind. Es
ist unsere Pflicht, die Hochschulbaumaßnahmen zu koordinieren und zum Beispiel
Fehlplanungen zu verhindern. Auch hier wollen wir nicht vorschnell wichtige Kompetenzen aus
der Hand geben und nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit der GMSH Synergien heben.
Welche Möglichkeiten und Grenzen es hier im Einzelnen gibt, müssen wir bis zur großen
Novelle im kommenden Jahr rausarbeiten.

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