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Jette Waldinger-Thiering zur Änderung des Hochschulgesetzes
Presseinformation Kiel, den 21.08.2013Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-ThieringTOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes Drs. 18/710Sie alle wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eher kleine Änderungen imHochschulgesetz vorsieht. Wir werden im kommenden Jahr eine größere Novelle auf den Wegbringen. Der Grund für diese vorgezogene Gesetzesänderung liegt vor allem darin, dass wir biszum Ende des Jahres wissen, in welcher Form das Universitätsklinikum baulich saniert werdenwird. Für den Fall, dass diese riesige Bauaufgabe ganz oder in Teilen in Zusammenarbeit miteinem privaten Partner gelöst wird, wollen wir hier und jetzt Vorsorge treffen. Das ist der eineund in meinen Augen wichtigste Grund.Daneben gibt es einen weiteren Punkt, den wir auch in diese kleine Änderung desHochschulgesetzes vorziehen mussten. Wie Sie wissen, geht es uns hier um denUniversitätsrat. Es ist allgemein bekannt, dass die laufende Amtsperiode dieses Gremiums imSeptember 2013 endet. Damit also nicht noch Mitglieder für die nächste Periode bestelltwerden müssen, sorgen wir heute für die rechtlichen Grundlagen, die für eine Abschaffungnotwendig sind. Hierfür ist es also höchste Zeit. 2Ich denke, dass wir uns über die vorgeschlagene Änderung im Bereich der Hochschulgremieneinig werden können. Klar ist, dass der Universitätsrat seit der Gründung im Jahr 2007 nicht dieerhofften Ergebnisse gebracht hat. Der schwierige Spagat zwischen der Beratung einzelnerUniversität einerseits und dem Blick auf die gesamte Hochschullandschaft andererseits, istganz einfach nicht gelungen. Wir müssen erkennen, dass die notwendige Akzeptanz für diesesübergreifende Gremium bis heute nicht erreicht wurde. Logischerweise fordern die Kieler,Flensburger und Lübecker schon länger die Auflösung. Stattdessen soll es in Zukunft einzelneHochschulräte an den jeweiligen Standorten geben. Und genau dies macht der vorliegendeEntwurf möglich.Mit Blick auf die jüngsten Pressemitteilungen zum Thema Hochschulgesetz muss ich leiderfeststellen, dass wir beim zweiten Punkt dieser Gesetzesänderung wohl nicht ganz so nah beieinander liegen. Ich will hier deutlich sagen, dass das Universitätsklinikum Schleswig-Holsteinin meinen Augen ein klarer Sonderfall ist. Und hier denke ich gar nicht in erster Linie an denUmfang der notwendigen Investitionen. Das UKSH nimmt - anders als unsere anderenöffentlichen Hochschulen - am Wirtschaftsleben teil. Es ist der einzige Maximalversorger imLand und es ist damit für die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger von zentralerBedeutung. Damit hat das Universitätsklinikum also einen ganz anderen Auftrag als dieanderen Hochschulen im Land.Auch wenn wir es nach wie vor bedauern, mussten wir feststellen, dass die Sanierung nicht ausLandesmitteln allein machbar ist. In diesem speziellen Fall kommen wir an der BeteiligungPrivater ganz einfach nicht vorbei. Unabhängig davon, ob das UKSH als Kreditnehmer auftrittoder ob die Sanierung gänzlich privat oder aber durch das Land mitfinanziert wird, ist eins klar:Das UKSH muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Möglichkeit bekommen, dasMammutprojekt bauliche Sanierung ganz oder in Teilen im eigenen Namen und auf eigeneRechnung durchzuführen. Und diese Möglichkeit muss nun einmal vor Abschluss desVergabeverfahrens ins Hochschulgesetz, damit die Sanierung nicht noch weiter verzögert wird. 3Diejenigen, die mit dieser Entscheidung den totalen Verlust von Einfluss befürchten und diebehaupten, wir würden uns völlig aus unserer Verantwortung für den Bau zurückziehen, kannich beruhigen: Das Land Schleswig-Holstein ist meines Wissens immer noch mehrheitlich imAufsichtsrat vertreten.Grundsätzlich halte ich den Einstieg privater Investoren in unserer Hochschullandschaft für einetwas anderes Thema. Der Bedarf der Universitäten ist unbestritten. Aber diese Koalition setztbei den Investitionen bereits einen Schwerpunkt in Richtung Hochschule. Und auch wenn wirsolche Beteiligungsformen in Ruhe prüfen werden, ist hier aus Sicht des SSW Vorsicht geboten.Ich will nur daran erinnern, dass wir als Land für die Hochschulplanung verantwortlich sind. Esist unsere Pflicht, die Hochschulbaumaßnahmen zu koordinieren und zum BeispielFehlplanungen zu verhindern. Auch hier wollen wir nicht vorschnell wichtige Kompetenzen ausder Hand geben und nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit der GMSH Synergien heben.Welche Möglichkeiten und Grenzen es hier im Einzelnen gibt, müssen wir bis zur großenNovelle im kommenden Jahr rausarbeiten.