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Flemming Meyer zu TOP 16 - Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 22.08.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 16 Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein Drs. 18/970Mit der Agenda 21 wurde bereits 1992 von den Vereinten Nationen ein Aktionsprogramm zurnachhaltigen Entwicklung ins Leben gerufen. Sie dient als Leitfaden für alle gesellschaftlichenOrganisationen, Wirtschaft und Politik.Auch wenn wir heute nicht mehr viel von Agenda 21–Bündnissen hören, ist zu erkennen, dass sieihre Spuren in unserem täglichen Leben hinterlassen hat. Das Bewusstsein und die Akzeptanz fürnachhaltige Entwicklung und ressourcenschonendes Handeln sind in weiten Teilen derGesellschaft verankert. Doch wir stellen immer wieder fest, dass wir vor neuenHerausforderungen stehen, die auch neue Fragen zur Nachhaltigkeit aufwerfen.Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln beschränken sich nicht auf bestimmteBereiche, sie sind auf all unser Handeln anzuwenden.Der Ausstieg aus der Atomenergie und der mittelfristige Ausstieg aus den fossilenEnergieträgern sowie die Einhaltung der Klimaziele sind gesellschaftliche Herkulesaufgaben dieuns im 21. Jahrhundert vor neue Herausforderungen stellen. Der Ausbau der Netze oder derAusbau der erneuerbaren Energien und Überlegungen, wie der Energieverbrauch reduziert 2werden kann, sind die Konsequenzen der politischen Beschlüsse zur Energiewende unterGewährleistung der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. DiesenProzess zu Begleiten und zu steuern ist Aufgabe der Politik.Die Landesregierung wird zur Energiewende und zum Klimaschutz jährlich ein Berichtveröffentlichen, den wir im Parlament und in den zuständigen Fachausschüssen beraten undevaluieren. Die entsprechenden Schlüsse aus diesem Bericht zu ziehen ist Aufgabe der Politik.Mit der Einberufung eines Beirates, der die Umsetzung der Energiewende begleitet undEmpfehlungen zu Schwerpunkten bei der weiteren Umsetzung formuliert, schaffen wir einezusätzliche Instanz, die als unabhängiges Beratungsgremium der Landesregierung beiseite steht.Aus diesen Empfehlungen wird auch das Parlament profitieren, um politische Entscheidungen zuSchwerpunkten der Energiewende zu treffen.Der Beschluss einen Energiewendebeirat einzuberufen, sehe ich als Handreichung, um dieMeinungsbildung bei allen politischen und gesellschaftlich Verantwortlichen zu fördern.Entscheidungsträger ist und bleibt aber die Politik.Energiewende und Einhaltung der Klimaschutzziele sind originäre Themen der Agenda 21. Diesgilt es wieder stärker in den Focus der Bevölkerung zu rücken. Der Energiewendebeirat könnte alsVorbild dienen, um auf lokaler Ebene ein vergleichbares beratendes Gremium einzurichten, umdie jeweilige Kommune bei energiepolitischen Zukunftsfragen zu beraten.