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22.08.13 , 17:32 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Hochwasserschutz und Küstenschutz sind solidarische Aufgaben

Presseinformation Kiel, den 22.08.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 17 Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz der Elbanrainer Drs. 18/983

Lang anhaltende Starkregenfälle in Mittel und Süddeutschland, mit Gebietsweise bis zu 200 Liter
Wasser pro Quadratmeter, lösten in allen Flussgebieten Deutschlands Hochwasser aus. Die
Wasserstände der Elbe verzeichneten neue Rekordmarken mit bisher nicht gekannten Ausmaßen
auf einer Gesamtlänge von rund 250 Kilometern. Nur die kontrollierte Flutung der
Havelniederung und die Deichbrüche bei Fischbeck und im Saale-Elbe-Winkel führten zu
merklichen Entlastungen in den stromabliegenden Gebieten und verhinderte damit
Schlimmeres. Die Bilder der Flutkatastrophe haben wir noch vor Augen.
Wenn wir an die Flut von 2002 zurückdenken, wurde seinerzeit immer vom
Jahrhunderthochwasser gesprochen. Es zeigt sich aber, dass diese Annahme falsch war. Seit 2002
haben wir bereits vier Hochwasser an der Elbe gehabt. Dies sind Folgen des Klimawandels und
wir müssen uns darauf einstellen, dass sich derartige Ereignisse in Zukunft häufen werden.


Es wird deutlich, dass wir schneller als bisher gedacht, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz
der Menschen in den Flussgebieten ergreifen und vor allem umsetzen müssen. Gerade 2
Schleswig-Holstein, als Unterlieger der Elbe hat hieran ein großes Interesse. Jedoch können wir
am wenigsten ausrichten. Die Vorkehrungen um künftige Hochwasser abzumildern, müssen im
mittleren und oberen Verlauf der Elbe stattfinden. Die internationale Kommission zu Schutz der
Elbe (IKSE) sowie die nationale Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sind dafür die richtigen
Gremien, um entsprechende Maßnahmen zu koordinieren und umzusetzen. Wir müssen also
keine neuen internationalen oder nationalen Arbeitsgruppen einrichten, wie es im Antrag der
Piraten formuliert ist.
Bereits 2003 wurde der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“ aufgestellt, in dem wichtige
grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vereinbart
wurden. Weiter wird auf europäischer Ebene an grenzüberschreitenden
Hochwasserrisikomanagementplänen gearbeitet. Hierbei ist klar zu erkennen, breitere und
höhere Deiche werden das Problem auch in Zukunft nicht lösen.
Hochwasser braucht Platz. Daher braucht es Überschwemmungsgebiete, damit sich das Wasser
ausbreiten kann. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. So geht es beispielsweise auch aus dem
Aktionsplan hervor. Jedoch lässt es sich nur schleppend umsetzen. Die Einrichtung von
Überschwemmungsgebieten führt zu Nutzungseinschnitten und zu Wertminderung der
entsprechenden Grundstücke. Ein Erwerb der Grundstücke oder Entschädigungsleistungen
stellen die Länder hier vor große Herausforderungen.
Hier sage ich ganz deutlich: Dies sind gemeinschaftliche Probleme, die gemeinschaftlich zu lösen
sind. Wir können die Menschen in den betroffenen Regionen mit den Problemen nicht allein
lassen. Hochwasserschutz und Küstenschutz sind solidarische Aufgaben und so müssen sie auch
finanziert werden - egal wo. Daher ist eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer
abzulehnen.


Angesichts der zu erwartenden kürzeren Interwalle solcher Hochwasser, darf der Druck bei der
Umsetzung von Maßnahmen nicht aus dem Kessel genommen werden. Im Gegenteil. Den
Menschen in den betroffenen Gemeinden und Städten kann nicht zugemutet werden, dass sie in
kürzester Zeit ihr Hab und Gut mehrmals verlieren. 3



Der Schaden in Schleswig-Holstein – insbesondere war Lauenburg betroffen - wird auf rund 28
Millionen Euro geschätzt. In einer ersten unbürokratischen Sofortmaßnahme haben das Land
Schleswig-Holstein und der Bund jeweils eine Million Euro für Lauenburg und Geesthacht zur
Verfügung gestellt. Nun wurde mittlerweile auch im Bundesrat eine Einigung erzielt, über die
Verteilung und Verwendung der Mittel. Dies begrüßen wir. Denn wichtig ist, dass den Menschen
jetzt schnell und unbürokratisch geholfen wird.

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