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Heiner Rickers: Habecks verkorkstes Dauergrünlanderhaltungsgesetz zurückziehen
AgrarpolitikNr. 493/13 vom 12. September 2013Heiner Rickers: Habecks verkorkstes Dauergrünlanderhaltungsgesetz zurückziehenDer agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heiner Rickers, hat nach der heutigen (12. September 2013) Anhörung zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz gefordert, das Gesetz von der Tagesordnung der kommenden Landtagssitzung abzusetzen. Die bisherige Zeitplanung von SPD, Grünen und SSW sehe vor, einen neuen Gesetzentwurf trotz der heute offenbar gewordenen Mängel bereits am Dienstag kommender Woche im Ausschuss beschließen zu lassen und dem Landtag für die Septembersitzung zuzuleiten:„Die offensichtlichen Fehler in diesem Gesetz sind in zweieinhalb Arbeitstagen nicht zu reparieren. Notfalls muss dieses Gesetz in eine dritte Lesung“, erklärte Rickers.Dieser verkorkste Gesetzentwurf ermutige die Bauern geradezu, im Herbst noch einmal den Pflug anzuspannen. Aus Angst vor der drohenden Überreglementierung oder kompletten Unterschutzstellung verkehre sich so die gut gemeinte Absicht des Gesetzentwurfes in ihr Gegenteil. Niemand könne ihnen übel nehmen, wenn sie ihre „Möglichkeiten“ vor Inkrafttreten des Gesetzes ausschöpfen würden.„Dabei steht noch nicht einmal fest, ob dieses Gesetz überhaupt erforderlich ist. Es gibt keinen Beleg dafür, dass sich der Grünlandanteil des Landes Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 gravierend verringert hat“, stellte Rickers fest. Noch nicht einmal das Agrar- und Umweltministerium sehe sich in der Lage, konkrete Zahlen vorzulegen. Im Übrigen gebe es bestehende landes-, bundes- und EU-rechtliche Regelungen, die den Arten- und Vogelschutz inklusive eines Umbruchverbotes bereits regelten. „Will man gerade diejenigen, die bisher durch ihre nachhaltige Wirtschaftsweise den Grünlandschutz erst ermöglicht und betrieben haben, mit diesem Gesetzentwurf bestrafen? Wer morgen noch Kühe auf der Weide sehen will, kann dieses Gesetz nicht ernsthaft weiter verfolgen“, so Rickers.Ferner werde mit Artikel 4 ein neuer Biotoptyp eingeführt. Auf Grund seiner weit gefassten Definition könne damit fast die gesamte Marsch Schleswig-Holsteins unter Schutz gestellt werden. Nicht zuletzt seien die unverhältnismäßigen Eingriffe in das Eigentum verfassungsrechtlich bedenklich. Kritisiert wurde auch das Fehlen einer Härtefallregelung, nicht zuletzt für aufgegebene Betriebe. „Große Teile Schleswig-Holsteins drohen von der Entwicklung abgekoppelt zu werden. Das können wir uns nicht leisten. Deshalb sind Klagen der Betroffenen auch gegen diesen Gesetzentwurf vorprogrammiert“, so Rickers. Seite 2/2