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Landesbischof Gerhard Ulrich zu Gesprächen in der CDU-Landtagsfraktion
vom 17. September 2013Landesbischof Gerhard Ulrich zu Gesprächen in der CDU-LandtagsfraktionIm Rahmen ihrer heutigen (17. September 2013) Sitzung tauschten sich die Mitglieder der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit Landesbischof Gerhard Ulrich und Bischofsvertreter Gothart Magaard aus. Themen waren unter anderem der Religionsunterricht, der Reformationstag 2017, gemeinsame Grundwerte, die Zukunft der Staatskirchenverträge, sowie das Kirchenasyl:„Für die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist und bleibt der christliche Glaube das Fundament unserer Politik. Die Grundwerte unserer Verfassung sind auch die Grundwerte des Christentums“, erklärte Callsen nach dem Gespräch in Kiel. Selbstverständlich seien die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ebenso wie die katholische Kirche und die Religionsgemeinschaften eigenständige und besondere gesellschaftliche Kräfte. Aus der Trennung von Staat und Kirche wachse jedoch die gemeinsame Verantwortung für die Menschen und die Umwelt im Land.„Politik und Kirche tragen gemeinsam Verantwortung für die Menschen in Schleswig-Holstein“, erklärte Landesbischof Gerhard Ulrich. Beide Seiten vereinbarten deshalb eine Fortsetzung der Gespräche.Der CDU-Fraktionsvorsitzende betonte, die CDU setze sich weiterhin für Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht ein, der sich modern, aufgeklärt und weltoffen verstehe. Islamische Schülerinnen und Schüler sollten im deutschsprachigen Islamunterricht die Möglichkeit erhalten, ihre Religion näher kennenzulernen.„Aufgrund der kulturellen und religiösen Vielfalt verkompliziert sich das Leben unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf Religion und Glauben werden sie in ihrer Identitätsentwicklung zunehmend alleingelassen. Der Religionsunterricht gibt ihnen die notwendige Hilfestellung und trägt zur Entwicklung und Ausgestaltung eines eigenen Wertefundaments bei“, verdeutlichte Callsen die Position der CDU-Landtagsfraktion.Die Politik habe die Aufgabe, die christlichen Werte dauerhaft vor politischen und rechtlichen Einschränkungen zu schützen. Staat und Kirchen seien in Deutschland getrennt. Dennoch kooperierten sie in vielen Bereichen partnerschaftlich, beispielsweise in Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Hospizen.Callsen betonte, der Schleswig-Holsteinische Landtag habe auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung dazu aufgefordert, den 31. Oktober 2017 zum einmaligen Feiertag zu erklären. An diesem Tag jährt sich der Thesenschlag an die Wittenberger Schlosskirche durch Martin Luther (1483-1546) zum 500. Mal. Durch die Erklärung zum einmaligen Feiertag soll die historische Bedeutung dieses Jubiläums für die evangelisch-lutherische Kirch in angemessener Weise gewürdigt werden. Landesbischof Gerhard Ulrich bedankte sich für die klare Positionierung des Landtages. „Hier wird anerkannt, zu welch tiefgreifenden Veränderungen in Politik und Gesellschaft die Reformation geführt hat.“ Seite 2/2