Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

18.09.13 , 16:45 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen: Selbstgefälligkeit ersetzt keinen Aufklärungswillen

Finanzpolitik
Nr. 503/13 vom 18. September 2013
Petra Nicolaisen: Selbstgefälligkeit ersetzt keinen Aufklärungswillen
„Bei allem Verständnis für die Bindung der Finanzministerin an das Steuergeheimnis – Frau Heinolds ständiger selbstgefälliger Verweis auf das Steuergeheimnis zeugt nicht von echtem Aufklärungswillen. Ich hätte die frühere Abgeordnete Heinold gerne erlebt, wenn ihr eine Ministerin so gegenüber getreten wäre“.
Mit diesen Worten kommentierte die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, den heutigen Auftritt von Finanzministerin Monika Heinold im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags zum Kieler Steuerdeal.
Heinold habe es sich zu einfach gemacht. Auch unter Einhaltung des Steuergeheimnisses hätte sie deutlich mehr zur Aufklärung beitragen können. Auffällig sei auch der häufige Verweis auf die Kommunalaufsicht, nachdem der zuständige Minister Breitner in der vergangenen Woche ebenso häufig auf die zuständigen Finanzbehörden verwiesen hatte.
Nicolaisen: „Zur nächsten Ausschusssitzung werden der Innen- und die Finanzministerin gemeinsam geladen. Dann können beide vor Ort direkt die Zuständigkeit klären. Das spart Zeit.“
Bestehende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung der Kieler
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Oberbürgermeisterin hätten sich auch heute bestätigt. Zu klären sei darüber hinaus, inwieweit die Tatsache, dass die Stadt Kiel Konsolidierungsgemeinde sei, in diesem Verfahren eine Bedeutung habe.
"Der Bericht der Ministerin hat deutlich gemacht, unter welchen engen Voraussetzungen Steuererlasse überhaupt möglich sind. Gleichzeitig wurde deutlich, wie intensiv die zuständigen Behörden vor einer Entscheidung zu prüfen haben“, so Nicolaisen.
Die CDU-Abgeordnete betonte, der Erlass von Steuern müsse gerade vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen Gleichbehandlung eine absolute Ausnahme bleiben. So sei dies auch in der Abgabenordnung angelegt. Für den Erlass von Kommunalsteuern dürften keine anderen Maßstäbe gelten. Die Ministerin habe unter Verweis auf konkrete Zahlen zum Ausdruck gebracht, dass es einen sehr sparsamen Umgang mit dem Instrument des Erlasses gebe.
"Wir werden das weitere Verfahren in der Ratsversammlung und die Prüfung durch die Kommunalaufsicht aktiv begleiten. Wir gehen davon aus, dass die offenen Fragen geklärt werden. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, werden wir prüfen, inwieweit diese durch einen Untersuchungsausschuss des Landtages geklärt werden können", so Nicolaisen abschließend.



Seite 2/2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen