Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

25.09.13 , 16:18 Uhr
SSW

Spielerschutz steht am Anfang des Weges

Presseinformation Kiel, den 25. September 2013

Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms



TOP 12 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes
Drs. 18/1125


„Spielerschutz an steht an erster Stelle“


Das vorliegende Spielbankengesetz wurde 1995 von der damaligen
Landesregierung auf den Weg gebracht. Ziel war es, die öffentliche
Kontrolle der Spielbanken besser gewährleisten zu können. Ziel war es
auch, die Schleswig-Holsteiner vor den mit der Spielleidenschaft
verbundenen Gefahren zu schützen. In den darauffolgenden Jahren hat es
immer wieder Diskussionen und natürlich auch Änderungsanträge
gegeben. An der Spielbankenabgabe, Zusatzabgabe, Gewinnabgabe und
der Umsatzsteuer wurde immer wieder gedreht. Dabei hat die 2

Gewinnmaximierung den Spielerschutz oftmals in den Schatten gestellt.
Leider.


Vor uns liegt nun ein neuer Gesetzentwurf. Die Kollegen Kubicki und Arp
legen heute einen grundsätzlich vernünftigen Gesetzentwurf zur
Änderung des Spielbankgesetzes vor. Dieser Entwurf entspricht ziemlich
genau dem, was wir vom SSW schon lange vertreten haben. Die
Angleichung von Spielhallen- und Spielbankengesetz ist sicherlich sinnvoll,
vor allem, weil es hier um den Spielerschutz geht. Dass die Kollegen in
dieser Hinsicht ihre Meinung geändert haben, freut mich sehr. Der
Gesetzentwurf zeigt also in die richtige Richtung. Der Verzehr von
alkoholischen Getränken sowie von Speisen, soll in Spielbanken, genau
wie in den Spielhallen, künftig unterbunden werden. Diese Änderung führt
bei den Spielern zu einer Zwangspause, wenn sie denn etwas essen
wollen. Dass diese Pause, einen nicht unbedeutenden Anteil an der
Unterbrechung des Spielverlaufs hat, leuchtet ein. Darüber hinaus soll das
Rauchen ebenfalls verboten werden. Ob dies den bereits bestehenden
Nichtraucherschutzgesetz festgeschrieben werden soll, oder doch nicht Es
ist jedenfalls nicht verkehrt, sich nochmal über den Nichtraucherschutz
und dessen Umsetzung in der Praxis Gedanken zu machen. Es kann
sicherlich auch nicht schaden, sich die Vorgaben und die regulären Vor-
Ort-Kontrollen dann nochmal genau anzusehen. Glücklicherweise ist das 3

Spielbankenwesen auch jetzt schon kein rechtsfreier Raum. Das
Innenministerium regelt die Zertifizierung der Spielautomaten, die
Schulung des Personals, die Zugangskontrollen, die Begrenzung der
Anzahl von Automaten sowie die Bekämpfung von Geldwäsche. Das sind
nicht alle Maßnahmen, die das Ministerium bezüglich des
Spielbankengesetzes überwacht, aber dies sind die Grundpfeiler auf dem
die fünf Spielbanken in unserem Land heute stehen. Das sind sehr stabile
Grundpfeiler. Nichtdestotrotz sollten wir uns Gedanken darüber machen,
ob wir dieses Gerüst in Zukunft eventuell erweitern wollen und wie die
Zukunft der Spielbanken im Allgemeinen aussehen soll. Die Zeit ist in den
Spielbanken mit Sicherheit nicht stehen geblieben. Wo vor einigen
Jahrzehnten gelegentlich Kronleuchter-Atmosphäre herrschte, überwiegt
nun ein unbefangenes Lounge-feeling. Wo man früher gerne eine ganz
bestimmte Zielgruppe angesprochen hat, versucht man nun sich für so
viele Zielgruppen wie möglich zu öffnen. Ein Imagewechsel, der nicht von
ungefähr kommt. Seit Jahren bestätigt das Finanzministerium rückläufige
Zahlen. Das ist kein schleswig-holsteinisches Phänomen, sondern diese
Entwicklung zeichnet sich im gesamten Bundesgebiet ab.
Ganz konkret müssen sich unsere fünf Standorte immer wieder mit
schwierigen Pachtverträgen, Planungsunsicherheit sowie saisonbedingtes
Publikum auseinandersetzen. Über diese Einfluss Faktoren auf die
wirtschaftliche Tragfähigkeit sollten wir uns im Ausschuss noch einmal 4

informieren. In der kommenden Anhörung werden dann die jeweiligen
Anzuhörenden zu Wort kommen, damit wir gemeinsam einen
vernünftigen Weg finden, mit den sowohl wir als Land, die jeweiligen
Kommunen als auch die Spielbanken leben können. Für den SSW steht der
Spielerschutz definitiv an erster Stelle des Weges. Wohin dieser Weg dann
im Einzelnen führt, wird sich im Laufe der Anhörung und den
darauffolgenden Ausschusssitzungen zeigen. Aber grundsätzlich danken
wir den Kollegen Kubicki und Arp für diesen Gesetzentwurf und freuen uns
über ihren Sinneswandel zugunsten des Spielerschutzes und hoffen, dass
dieser Sinneswandel dann auch beim Spielhallengesetz durchträgt.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen