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Spielerschutz steht am Anfang des Weges
Presseinformation Kiel, den 25. September 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 12 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Drs. 18/1125 „Spielerschutz an steht an erster Stelle“Das vorliegende Spielbankengesetz wurde 1995 von der damaligenLandesregierung auf den Weg gebracht. Ziel war es, die öffentlicheKontrolle der Spielbanken besser gewährleisten zu können. Ziel war esauch, die Schleswig-Holsteiner vor den mit der Spielleidenschaftverbundenen Gefahren zu schützen. In den darauffolgenden Jahren hat esimmer wieder Diskussionen und natürlich auch Änderungsanträgegegeben. An der Spielbankenabgabe, Zusatzabgabe, Gewinnabgabe undder Umsatzsteuer wurde immer wieder gedreht. Dabei hat die 2Gewinnmaximierung den Spielerschutz oftmals in den Schatten gestellt.Leider.Vor uns liegt nun ein neuer Gesetzentwurf. Die Kollegen Kubicki und Arplegen heute einen grundsätzlich vernünftigen Gesetzentwurf zurÄnderung des Spielbankgesetzes vor. Dieser Entwurf entspricht ziemlichgenau dem, was wir vom SSW schon lange vertreten haben. DieAngleichung von Spielhallen- und Spielbankengesetz ist sicherlich sinnvoll,vor allem, weil es hier um den Spielerschutz geht. Dass die Kollegen indieser Hinsicht ihre Meinung geändert haben, freut mich sehr. DerGesetzentwurf zeigt also in die richtige Richtung. Der Verzehr vonalkoholischen Getränken sowie von Speisen, soll in Spielbanken, genauwie in den Spielhallen, künftig unterbunden werden. Diese Änderung führtbei den Spielern zu einer Zwangspause, wenn sie denn etwas essenwollen. Dass diese Pause, einen nicht unbedeutenden Anteil an derUnterbrechung des Spielverlaufs hat, leuchtet ein. Darüber hinaus soll dasRauchen ebenfalls verboten werden. Ob dies den bereits bestehendenNichtraucherschutzgesetz festgeschrieben werden soll, oder doch nicht Esist jedenfalls nicht verkehrt, sich nochmal über den Nichtraucherschutzund dessen Umsetzung in der Praxis Gedanken zu machen. Es kannsicherlich auch nicht schaden, sich die Vorgaben und die regulären Vor-Ort-Kontrollen dann nochmal genau anzusehen. Glücklicherweise ist das 3Spielbankenwesen auch jetzt schon kein rechtsfreier Raum. DasInnenministerium regelt die Zertifizierung der Spielautomaten, dieSchulung des Personals, die Zugangskontrollen, die Begrenzung derAnzahl von Automaten sowie die Bekämpfung von Geldwäsche. Das sindnicht alle Maßnahmen, die das Ministerium bezüglich desSpielbankengesetzes überwacht, aber dies sind die Grundpfeiler auf demdie fünf Spielbanken in unserem Land heute stehen. Das sind sehr stabileGrundpfeiler. Nichtdestotrotz sollten wir uns Gedanken darüber machen,ob wir dieses Gerüst in Zukunft eventuell erweitern wollen und wie dieZukunft der Spielbanken im Allgemeinen aussehen soll. Die Zeit ist in denSpielbanken mit Sicherheit nicht stehen geblieben. Wo vor einigenJahrzehnten gelegentlich Kronleuchter-Atmosphäre herrschte, überwiegtnun ein unbefangenes Lounge-feeling. Wo man früher gerne eine ganzbestimmte Zielgruppe angesprochen hat, versucht man nun sich für soviele Zielgruppen wie möglich zu öffnen. Ein Imagewechsel, der nicht vonungefähr kommt. Seit Jahren bestätigt das Finanzministerium rückläufigeZahlen. Das ist kein schleswig-holsteinisches Phänomen, sondern dieseEntwicklung zeichnet sich im gesamten Bundesgebiet ab.Ganz konkret müssen sich unsere fünf Standorte immer wieder mitschwierigen Pachtverträgen, Planungsunsicherheit sowie saisonbedingtesPublikum auseinandersetzen. Über diese Einfluss Faktoren auf diewirtschaftliche Tragfähigkeit sollten wir uns im Ausschuss noch einmal 4informieren. In der kommenden Anhörung werden dann die jeweiligenAnzuhörenden zu Wort kommen, damit wir gemeinsam einenvernünftigen Weg finden, mit den sowohl wir als Land, die jeweiligenKommunen als auch die Spielbanken leben können. Für den SSW steht derSpielerschutz definitiv an erster Stelle des Weges. Wohin dieser Weg dannim Einzelnen führt, wird sich im Laufe der Anhörung und dendarauffolgenden Ausschusssitzungen zeigen. Aber grundsätzlich dankenwir den Kollegen Kubicki und Arp für diesen Gesetzentwurf und freuen unsüber ihren Sinneswandel zugunsten des Spielerschutzes und hoffen, dassdieser Sinneswandel dann auch beim Spielhallengesetz durchträgt.