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Flemming Meyer: Für uns ist wichtig, dass Landwirtschaft und Naturschutz mit dem Gesetz leben können
Presseinformation Kiel, den 26.09.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 03 Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland und zur Änderung anderer Vorschriften Drs 17/1134„Für uns ist wichtig, dass Landwirtschaft und Naturschutz mit dem Gesetz leben können.“Das Dauergrünland, in seinen unterschiedlichen Ausprägungen, ist mit einer Größenordnungvon rund einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche, ein wichtiger Bestandteil derschleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Neben der landwirtschaftlichen Bedeutung, erfülltdas Dauergrünland auch andere wertvolle Aufgaben. So nehmen Wiesen und Weiden auch ausnaturschutzfachlicher Sicht wichtige Funktionen war. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zumKlimaschutz, zum Gewässer- und Bodenschutz und zum Schutz der Biodiversität.Seit dem Jahr 2003 war kontinuierlich ein Rückgang der Dauergrünlandflächen festzustellen.Die ackerbauliche Nutzung der Flächen – insbesondere für den Maisanbau – war für vieleLandwirte finanziell interessant geworden. Entsprechend sind immer mehr Grünlandflächenunter den Pflug gekommen. Im Jahr 2008 wurde dann die Hürde von 5% gerissen, sodass vom 2Land, aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen, die Verordnung zum Erhalt desDauergrünlandes eingeführt wurde. Diese Verordnung hat derzeit noch Bestand. Jedoch sehenwir die Gefahr, dass mit der Unterschreitung der 5% Hürde die Verordnung außer Kraft tretenkönnte. Damit wäre das Grünland den Pflügen wieder schutzlos ausgeliefert und wir sehen dieGefahr, erneut wertvolle Grünlandflächen zu verlieren. Mit dieser Einschätzung stehen wirnicht allein dar. Dies wurde auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf bestätigt. Aus diesemGrund ist ein effektiver Schutz des Grünlandes unabdingbar.Der nun vorliegende Entwurf für ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz leistet diesen Schutz. DieAnhörung hat wichtige Ziele des Gesetzentwurfs bestätigt, aber auch neue Erkenntnissegebracht. Dies spiegelt sich auch in unseren vorliegenden Änderungen zum Entwurf wider.Damit wird einmal mehr deutlich, wie wichtig das parlamentarische Verfahren fürGesetzentwürfe ist.Wir haben uns das Ziel gesetzt, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zu bringen. Soauch mit dem Gesetz zum Erhalt des Dauergrünlandes. Mit der Verabschiedung der von unseingebrachten Änderungsvorschläge wird uns genau dies gelingen. Mit diesem Gesetz werdenbeide Seiten leben können.Ziel des Gesetzes ist in erster Linie der Erhalt des Grünlandes – Sprich: Umwandlungsverbot.Aus landwirtschaftlicher Sicht kann festgestellt werden, dass es sich hierbei nicht um einstarres Umbruchsverbot handelt, denn Ausnahmen sind zulässig.Dem naturschutzfachlichen Ansatz wurde hierbei aber auch Rechnung getragen. So sindAusnahmen nicht zulässig, wenn es sich beispielsweise um Moor- oder Anmoorböden handelt,die Flächen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen oder es sich umGewässerrandstreifen handelt.Das Verbot der Erstanlage von Entwässerungsmaßnahmen auf Moor- und Anmoorböden istsowohl aus landwirtschaftlicher Sicht als auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll undbegrüßenswert. Wir wissen, um die ökologische Bedeutung von Mooren. Es sind äußerstsensible Biotope, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Lebensraum für seltene und gefährdete 3Pflanzen- und Tierarten darstellen. In Schleswig-Holstein sind rund 15% der Moorbodenflächenals FFH-Gebiet geschützt. Das macht deutlich, dass es wichtig ist, diese Lebensräume zuschützen. Mit dem §5 des Entwurfs halten wir somit zumindest den Status-Quo der Moore undAnmoore. Auch dies ist ein Aspekt der deutlich macht, dass es durchaus möglich istLandwirtschaft und Naturschutz zu einen.Der Dialog zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz war umfangreich und unsere vorgelegtenÄnderungen machen deutlich, dass wir diesen Dialog sehr ernst genommen haben. Wirschaffen mit der Verabschiedung des Gesetzes Sicherheit für den Erhalt unsereGrünlandflächen unter Berücksichtigung ökologisch wertvoller Flächen – dies ist ein guterKompromiss.