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26.09.13 , 16:48 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Für uns ist wichtig, dass Landwirtschaft und Naturschutz mit dem Gesetz leben können

Presseinformation Kiel, den 26.09.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer


TOP 03 Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland und zur Änderung anderer Vorschriften Drs 17/1134

„Für uns ist wichtig, dass Landwirtschaft und Naturschutz mit dem Gesetz leben können.“


Das Dauergrünland, in seinen unterschiedlichen Ausprägungen, ist mit einer Größenordnung
von rund einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche, ein wichtiger Bestandteil der
schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Neben der landwirtschaftlichen Bedeutung, erfüllt
das Dauergrünland auch andere wertvolle Aufgaben. So nehmen Wiesen und Weiden auch aus
naturschutzfachlicher Sicht wichtige Funktionen war. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz, zum Gewässer- und Bodenschutz und zum Schutz der Biodiversität.


Seit dem Jahr 2003 war kontinuierlich ein Rückgang der Dauergrünlandflächen festzustellen.
Die ackerbauliche Nutzung der Flächen – insbesondere für den Maisanbau – war für viele
Landwirte finanziell interessant geworden. Entsprechend sind immer mehr Grünlandflächen
unter den Pflug gekommen. Im Jahr 2008 wurde dann die Hürde von 5% gerissen, sodass vom 2
Land, aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen, die Verordnung zum Erhalt des
Dauergrünlandes eingeführt wurde. Diese Verordnung hat derzeit noch Bestand. Jedoch sehen
wir die Gefahr, dass mit der Unterschreitung der 5% Hürde die Verordnung außer Kraft treten
könnte. Damit wäre das Grünland den Pflügen wieder schutzlos ausgeliefert und wir sehen die
Gefahr, erneut wertvolle Grünlandflächen zu verlieren. Mit dieser Einschätzung stehen wir
nicht allein dar. Dies wurde auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf bestätigt. Aus diesem
Grund ist ein effektiver Schutz des Grünlandes unabdingbar.
Der nun vorliegende Entwurf für ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz leistet diesen Schutz. Die
Anhörung hat wichtige Ziele des Gesetzentwurfs bestätigt, aber auch neue Erkenntnisse
gebracht. Dies spiegelt sich auch in unseren vorliegenden Änderungen zum Entwurf wider.
Damit wird einmal mehr deutlich, wie wichtig das parlamentarische Verfahren für
Gesetzentwürfe ist.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zu bringen. So
auch mit dem Gesetz zum Erhalt des Dauergrünlandes. Mit der Verabschiedung der von uns
eingebrachten Änderungsvorschläge wird uns genau dies gelingen. Mit diesem Gesetz werden
beide Seiten leben können.


Ziel des Gesetzes ist in erster Linie der Erhalt des Grünlandes – Sprich: Umwandlungsverbot.
Aus landwirtschaftlicher Sicht kann festgestellt werden, dass es sich hierbei nicht um ein
starres Umbruchsverbot handelt, denn Ausnahmen sind zulässig.
Dem naturschutzfachlichen Ansatz wurde hierbei aber auch Rechnung getragen. So sind
Ausnahmen nicht zulässig, wenn es sich beispielsweise um Moor- oder Anmoorböden handelt,
die Flächen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen oder es sich um
Gewässerrandstreifen handelt.
Das Verbot der Erstanlage von Entwässerungsmaßnahmen auf Moor- und Anmoorböden ist
sowohl aus landwirtschaftlicher Sicht als auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll und
begrüßenswert. Wir wissen, um die ökologische Bedeutung von Mooren. Es sind äußerst
sensible Biotope, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Lebensraum für seltene und gefährdete 3
Pflanzen- und Tierarten darstellen. In Schleswig-Holstein sind rund 15% der Moorbodenflächen
als FFH-Gebiet geschützt. Das macht deutlich, dass es wichtig ist, diese Lebensräume zu
schützen. Mit dem §5 des Entwurfs halten wir somit zumindest den Status-Quo der Moore und
Anmoore. Auch dies ist ein Aspekt der deutlich macht, dass es durchaus möglich ist
Landwirtschaft und Naturschutz zu einen.
Der Dialog zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz war umfangreich und unsere vorgelegten
Änderungen machen deutlich, dass wir diesen Dialog sehr ernst genommen haben. Wir
schaffen mit der Verabschiedung des Gesetzes Sicherheit für den Erhalt unsere
Grünlandflächen unter Berücksichtigung ökologisch wertvoller Flächen – dies ist ein guter
Kompromiss.

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