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Flemming Meyer: Für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Presseinformation Kiel, den 27.09.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 04+07 Gesetzentwürfe „Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ sowie „Mindestlohngesetz“ und Antrag zu Lohnuntergrenzen Drs 17/1139 & 17/1164„Für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt.“Mit der Verabschiedung der heute vorliegenden Entwürfe für ein Mindestlohngesetz und demGesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs, sind wir in Schleswig-Holstein nun auf der Zielgeraden für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf demArbeitsmarkt. Zusammen mit dem Tariftreuegesetz, das bereits verabschiedet wurde, schnürenwir nun das Gesamtpaket das auf drei Beinen gründet und sicher stellt, dass − künftig nur die Unternehmen Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne oder einen Mindestlohn zahlen und soziale als auch ökologische Mindeststandards einhalten, − unzuverlässige Unternehmen identifiziert und in ein Register eingetragen werden, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und 2 − Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen.Wir bringen in Schleswig-Holstein damit etwas zum Abschluss, was längst überfällig ist – weiles Jahrelang bei uns im Land und auf Bundesebene von schwarz-gelb blockiert wurde.Wir schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen, von denen auch ihreAngestellten existieren können. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähigsind und vor unlauteren Mittbewerbern geschützt werden. Das unterscheidet uns vonSchwarz-Gelb.Unser Ziel ist, dass die Menschen, die Vollzeit arbeiten, auch am Ende des Monats von ihremLohn leben und eine Familie ernähren können, ohne dass sie aufstocken müssen. Es mussdamit Schluss sein, dass Menschen, die einer geregelten Vollzeitarbeit nachgehen, am Ende desMonats in die unwürdige Situation geraten, Sozialleistungen beantragen zu müssen.Das ist verantwortungsvolle Politik. In diesem Sinne werden wir heute entscheiden.Wer heute einen Mindestlohn verhindert, unterstützt weiterhin die soziale Ungerechtigkeit. Indiesem Zusammenhang auf Tarifautonomie zu verweisen, zementiert absichtlich dasBestehende, wohlwissend, dass es in vielen Branchen eben nicht zu einem tariflichausgehandelten Lohn kommt.Darüber hinaus werden auf Kosten der Allgemeinheit die Betriebe und Unternehmensubventioniert, die sich weigern, faire Löhne zu zahlen. Dies hat nichts mit fairem Wettbewerbzu tun. Es sind genau diese Betriebe, die auf Kosten anderer handeln.Auch aus diesem Grund halten wir an dem vorliegenden Gesetzespaket weiterhin fest.Zu den befürchteten negativen Auswirkungen durch das Mindestlohngesetz aufIntegrationsbetriebe möchte ich folgendes klarstellen: Leistungen nach dem SGB sindLeistungen auf bundesgesetzlicher Ebene. Landesrecht kann Bundesrecht nicht brechen,deshalb gilt das Mindestlohngesetz in Bezug auf Leistungen nach dem SGB nicht. Anders 3verhält es sich mit normalen Zuschüssen aus der Landeskasse. Dann werden alle Betriebegleich behandelt.Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass Menschen mit oder ohne Behinderung,grundsätzlich Anspruch auf einen fairen Lohn haben, von dem man auch leben kann.In der Diskussion mit den Integrationsbetrieben hat es einen regen Austausch gegeben.Übereinstimmend sagen sie, dass diese Probleme nicht entstanden wären, wenn wir einenallgemein gültigen Mindestlohn hätten. Wer es ernst meint mit den Integrationsbetriebenmuss sich für einen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Alles andere ist unglaubwürdig.Die Einführung eines Mindestlohnes ist mittlerweile in weiten Teilen des Arbeitsmarktesunumgänglich geworden, um faire und existenzsichernde Löhne zu sichern, von denen manleben kann. Doch solange dies flächendeckend auf Bundesebene blockiert wird, müssen wirzumindest als Land mit gutem Beispiel vorangehen.