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Eka von Kalben zum Mindestlohn und zum Korruptionsregister
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 4 + 7 – Mindestlohn und Korruptionsregister Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt die Vorsitzende Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deEka von Kalben: Nr. 365.13 / 27.09.2013Das Tariftreuegesetz schafft GerechtigkeitHerr Präsident/Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,Wer jeden Tag im Betrieb steht und Vollzeit arbeitet, muss auch von dieser Arbeit leben können. Diese Maxime ist gesellschaftlicher Konsens und für die Küstenkoalition nicht verhandelbar und.Es geht hier nicht um Peanuts. 330.000 Menschen, die den ganzen Tag arbeiten, erhal- ten zusätzliche Sozialleistungen, sind sogenannte AufstockerInnen. Jede und jeder sechste Erwerbstätige in Deutschland erhält weniger als 8,5 Euro die Stunde. 16 Pro- zent, das sind bezogen auf uns hier im Parlament, etwa so viel wie die Fraktionen von Piraten und FDP zusammen.Der gesetzliche Mindestlohn hat eine große Bedeutung für den Arbeitsmarkt, für den Sozialstaat, aber auch für die gesellschaftliche Anerkennung von Arbeit. Unsere Positi- on zu Arbeit ist: Jeder muss tun, wozu er zu leisten im Stande ist. Jeder muss so viel bekommen, dass er selbstbestimmt und frei leben kann. Das müsste doch auch in ih- rem Interesse sein, liebe FDP.Liebe KollegInnen, Diese Gesetze sind nicht der Untergang des Abendlandes und keine Knebelung der Wirtschaft und der Tarifparteien, wie die Opposition es suggeriert. Fakt ist doch, dass die kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein in der Regel Mindestlohn zahlen. Dass sie aber bei öffentlichen Ausschreibungen gerade durch die Firmen, die sich billigerer Arbeitskräfte bedienen, ausgebootet werden. Seite 1 von 2 Ich habe in meiner Kommune mit einer Gruppe von Handwerkern gesprochen, die sich beschwerten, dass sie Probleme haben, bei öffentlichen Ausschreibungen konkurrenz- fähig zu sein. Handwerker, die ausbilden. Handwerker, deren Angestellte seit Jahren im Betrieb sind und anständig bezahlt werden. Handwerker, die sich in der Kommune ge- sellschaftlich engagieren. Für die schafft das Tariftreuegesetz Gerechtigkeit.Sehr geehrte Damen und Herren, Was wir von anderen erwarten, müssen wir auch selbst erbringen. Wir können kein Rauchverbot in Kneipen einführen und selbst den Plenarsaal zupaffen. Dasselbe gilt natürlich für gute Arbeitsbedingungen.Dies wird an der einen oder anderen Stelle Folgen haben. Entweder werden wir für eine Aufgabe mehr Geld ausgeben müssen, oder die Aufgabe eingeschränkt wahrnehmen müssen. Das ist ein Gesetz der Logik.Aber: Sparen wir jetzt am Lohn, dann gibt es mehr AufstockerInnen in Hartz IV oder WohngeldempfängerInnen. Sparen wir jetzt am Lohn und der Sozialversicherung, dann wird es Menschen geben, die in Zukunft keine ausreichende Rente bekommen. Das ist keine nachhaltige Politik und deshalb nicht unsere.Liebe KollegInnen, Noch ein Wort zum sogenannten Korruptionsregister. Öffentliche Aufträge sollen nur an Betriebe vergeben werden, die leistungsfähig, fachkundig und zuverlässig sind. Öffentli- che AuftraggeberInnen müssen sich dieser Zuverlässigkeit vergewissern.Sie einem Unternehmen abzusprechen, war und ist bei solchen Verfehlungen möglich, die nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung führten. Wäre es nicht so, müssten öffent- liche AuftraggeberInnen trotz fehlenden Vertrauens Verträge mit Unternehmen ab- schließen - trotz objektiver Zweifel an der Zuverlässigkeit.Wie sieht es zurzeit aus? Da findet diese Ermessensausübung doch so statt, dass man sich bei anderen Kommunen telefonisch erkundigt, wie die Erfahrungen mit einem Un- ternehmen sind. Da wird mal rumgehorcht und im Zweifel nach „Hörensagen“ entschie- den. Das soll rechtstaatlicher sein als unser Verfahren? Lächerlich.Damit wird ein Instrument geschaffen, das sicherstellt, dass die paar schwarzen Schafe, die die Herde der Ehrlichen übervorteilen wollen, sich eben nicht um den Zaun des Ver- gaberechtes herumdrücken können.Wir werden das Gesetz nach einem Jahr evaluieren und prüfen, ob wir tatsächlich Re- gistereinträge vorgenommen haben, die entsprechend ihrer Vorwürfe nicht richtig ge- wesen wären.Es geht hier nicht um eine Verurteilung, sondern um den Schutz des fairen Wettbe- werbs. Ein Wettbewerb der Ehrlichen – der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Das ist es, was wir wollen. *** 2