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27.09.13 , 12:12 Uhr
SSW

Bürokratieaufwand halbieren

Presseinformation Kiel, den 27.09.2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 50 Bürokratieaufwand halbieren Drs. 18/1103

Seit Jahren wird allgemein darüber geklagt, dass unser Gesellschaftssystem und insbesondere
die Wirtschaft mit zu viel Bürokratie überfrachtet sind. Daher ist die Debatte, die wir heute
führen nicht neu – aber nicht weniger out.
Seit Jahren wird der Abbau von Bürokratie von der Politik immer wieder in Angriff genommen.
Doch wir wissen leider auch, dass dies nicht sehr einfach ist. Das liegt natürlich auch daran, dass
wir in einer sehr komplexen Gesellschaft leben, wo man oft nur mit differenzierten Lösungen für
Problemstellungen weiter kommt. Aber nichts desto trotz ist es richtig, sich das Problem immer
wieder vor Augen zu führen und zu beziffern.


Aus diesem Grund wurde 2006 von der damaligen Bundesregierung der Nationale
Normenkontrollrat (NKR) eingerichtet. Zur Aufgabe des NRK gehört die Überprüfung der
entstehenden Kosten jedes Gesetzes, jeder Rechtsverordnung und jeder Verwaltungsvorschrift
für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltung. Die
Bundesregierung hat sich seinerzeit das Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten um 25 % zu senken. Zu
dem Zeitpunkt beliefen sich die Kosten für die Wirtschaft auf 49 Mrd. Euro. Bis Ende 2011 wurde 2
eine Entlastung von rund 11 Mrd. Euro erzielt. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr und der
Verabschiedung des E-Government-Gesetzes wird nunmehr davon ausgegangen, dass das
Gesamtziel erreicht wird.
Mit der Erweiterung der Erfassungsmöglichkeiten werden seit 2011 die gesamten Folgekosten
ermittelt. Der sogenannte Erfüllungsaufwand stellt das gesamte Kostenspektrum dar - neben
den Bürokratiekosten werden auch der gesamte messbare Zeitaufwand und die dadurch
anfallenden Kosten ermittelt.
Dem Bericht des NKR zufolge ist seit 2011 im Bereich des Erfüllungsaufwandes eine Entlastung
bei der Wirtschaft von rund 100 Mio. Euro, bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Entlastung von
8,5 Mio. Stunden Zeitaufwand und 19 Mio. Euro für Sachaufwand festzustellen. Jedoch bei der
Verwaltung wird ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 200 Mio. Euro bilanziert.


Ausdrücklich begrüßt wird vom NKR, dass die Bundesregierung alle Bundesgesetzlichen
Regelungen ab 1 Mio. Euro Erfüllungsaufwand systematisch nach einem Zeitraum von drei bis
fünf Jahren einer Evaluierung unterzieht. Eine solche Evaluierung hat es in Deutschland bisher
nicht gegeben.
Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der verursachten Kostenfolgen auf rechtliche
Vorgaben der EU zurückzuführen sind, halte ich eine vergleichbare Evaluierungspflicht dort für
angebracht. Ende des Jahres 2012 verzeichnete die EU einen Bestand vom 9.576 Verordnungen
und 1.989 Richtlinien. So wurden allein im letzten Jahr 1.250 EU-Verordnungen und 50 Richtlinien
auf den Weg gebracht. Angesichts der Größenstrukturen unserer Unternehmen, ist es gerade im
Interesse der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft, dass kein weiterer zusätzlicher Aufwand bei
der Umsetzung von Rechtsvorschriften für KMU entsteht. Das gilt auch, wenn es um
europäische Förderprogramme geht. Es wird immer wieder deutlich, dass gerade die KMU, im
Vergleich zu Großunternehmen, Schwierigkeiten haben, daran teilzunehmen, weil der
bürokratische Aufwand einfach zu groß ist. Auch wenn die I-Bank kompetenter und zentraler
Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bei uns im
Land ist, bleibt die die Forderung nach einem vereinfachten Zugang zu den Fördermitteln. 3



Ich teile die Auffassung der Landesregierung, dass man nicht in Aktionismus verfallen muss und
Erhebungen durchführt, die keine neuen Erkenntnisse bringen. Wenn die Mechanismen und
Muster für unangemessenen Bürokratieaufwand bekannt sind, müssen sie behoben werden.
Darauf kommt es letztendlich an. Und die Beispiele im Bericht machen deutlich, dass
entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um den Bürokratieaufwand zu
minimieren.


Im Zusammenhang mit dem Erfüllungsaufwand im Bereich der Verwaltung, haben wir in
Schleswig-Holstein Potential, das noch gehoben werden kann. Wir halten in Schleswig-Holstein
noch immer an kleinteiligen Gemeindestrukturen fest, die wir uns nicht leisten können. Ein Land
wie Schleswig-Holstein erlaubt sich den Luxus und hält an über 1.000 Gemeinden unter 800
Einwohnern fest. Wir würden einen enormen Schritt nach vorne machen, wenn wir es endlich
schaffen könnten, diese Strukturen aufzubrechen, um unsere Gemeinden größer und
handlungsfähiger zu machen. Damit ließe sich dann auch eine Verwaltungsebene einsparen.
Auch aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofes geht hervor, dass die
überdurchschnittlich hohen Ausgaben vieler unserer Kreise, im Bereich der freiwilligen
Selbstverwaltungsaufgaben, auf die kleinteiligen Strukturen des entsprechenden
kreisangehörigen Bereichs zurückzuführen sind.
Eine durchdachte Gemeindegebietsreform würde den Bürokratieaufwand verringern. Das wäre
der größte Wurf, den wir landen könnten. Aber wir sind selbstverständlich auch mit vielen
kleinen anderen Schritten zufrieden.

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