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Bürokratieaufwand halbieren
Presseinformation Kiel, den 27.09.2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 50 Bürokratieaufwand halbieren Drs. 18/1103Seit Jahren wird allgemein darüber geklagt, dass unser Gesellschaftssystem und insbesonderedie Wirtschaft mit zu viel Bürokratie überfrachtet sind. Daher ist die Debatte, die wir heuteführen nicht neu – aber nicht weniger out.Seit Jahren wird der Abbau von Bürokratie von der Politik immer wieder in Angriff genommen.Doch wir wissen leider auch, dass dies nicht sehr einfach ist. Das liegt natürlich auch daran, dasswir in einer sehr komplexen Gesellschaft leben, wo man oft nur mit differenzierten Lösungen fürProblemstellungen weiter kommt. Aber nichts desto trotz ist es richtig, sich das Problem immerwieder vor Augen zu führen und zu beziffern.Aus diesem Grund wurde 2006 von der damaligen Bundesregierung der NationaleNormenkontrollrat (NKR) eingerichtet. Zur Aufgabe des NRK gehört die Überprüfung derentstehenden Kosten jedes Gesetzes, jeder Rechtsverordnung und jeder Verwaltungsvorschriftfür die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltung. DieBundesregierung hat sich seinerzeit das Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten um 25 % zu senken. Zudem Zeitpunkt beliefen sich die Kosten für die Wirtschaft auf 49 Mrd. Euro. Bis Ende 2011 wurde 2eine Entlastung von rund 11 Mrd. Euro erzielt. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr und derVerabschiedung des E-Government-Gesetzes wird nunmehr davon ausgegangen, dass dasGesamtziel erreicht wird.Mit der Erweiterung der Erfassungsmöglichkeiten werden seit 2011 die gesamten Folgekostenermittelt. Der sogenannte Erfüllungsaufwand stellt das gesamte Kostenspektrum dar - nebenden Bürokratiekosten werden auch der gesamte messbare Zeitaufwand und die dadurchanfallenden Kosten ermittelt.Dem Bericht des NKR zufolge ist seit 2011 im Bereich des Erfüllungsaufwandes eine Entlastungbei der Wirtschaft von rund 100 Mio. Euro, bei den Bürgerinnen und Bürgern eine Entlastung von8,5 Mio. Stunden Zeitaufwand und 19 Mio. Euro für Sachaufwand festzustellen. Jedoch bei derVerwaltung wird ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 200 Mio. Euro bilanziert.Ausdrücklich begrüßt wird vom NKR, dass die Bundesregierung alle BundesgesetzlichenRegelungen ab 1 Mio. Euro Erfüllungsaufwand systematisch nach einem Zeitraum von drei bisfünf Jahren einer Evaluierung unterzieht. Eine solche Evaluierung hat es in Deutschland bishernicht gegeben.Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der verursachten Kostenfolgen auf rechtlicheVorgaben der EU zurückzuführen sind, halte ich eine vergleichbare Evaluierungspflicht dort fürangebracht. Ende des Jahres 2012 verzeichnete die EU einen Bestand vom 9.576 Verordnungenund 1.989 Richtlinien. So wurden allein im letzten Jahr 1.250 EU-Verordnungen und 50 Richtlinienauf den Weg gebracht. Angesichts der Größenstrukturen unserer Unternehmen, ist es gerade imInteresse der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft, dass kein weiterer zusätzlicher Aufwand beider Umsetzung von Rechtsvorschriften für KMU entsteht. Das gilt auch, wenn es umeuropäische Förderprogramme geht. Es wird immer wieder deutlich, dass gerade die KMU, imVergleich zu Großunternehmen, Schwierigkeiten haben, daran teilzunehmen, weil derbürokratische Aufwand einfach zu groß ist. Auch wenn die I-Bank kompetenter und zentralerAnsprechpartner für Fragen bezüglich der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bei uns imLand ist, bleibt die die Forderung nach einem vereinfachten Zugang zu den Fördermitteln. 3Ich teile die Auffassung der Landesregierung, dass man nicht in Aktionismus verfallen muss undErhebungen durchführt, die keine neuen Erkenntnisse bringen. Wenn die Mechanismen undMuster für unangemessenen Bürokratieaufwand bekannt sind, müssen sie behoben werden.Darauf kommt es letztendlich an. Und die Beispiele im Bericht machen deutlich, dassentsprechende Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um den Bürokratieaufwand zuminimieren.Im Zusammenhang mit dem Erfüllungsaufwand im Bereich der Verwaltung, haben wir inSchleswig-Holstein Potential, das noch gehoben werden kann. Wir halten in Schleswig-Holsteinnoch immer an kleinteiligen Gemeindestrukturen fest, die wir uns nicht leisten können. Ein Landwie Schleswig-Holstein erlaubt sich den Luxus und hält an über 1.000 Gemeinden unter 800Einwohnern fest. Wir würden einen enormen Schritt nach vorne machen, wenn wir es endlichschaffen könnten, diese Strukturen aufzubrechen, um unsere Gemeinden größer undhandlungsfähiger zu machen. Damit ließe sich dann auch eine Verwaltungsebene einsparen.Auch aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofes geht hervor, dass dieüberdurchschnittlich hohen Ausgaben vieler unserer Kreise, im Bereich der freiwilligenSelbstverwaltungsaufgaben, auf die kleinteiligen Strukturen des entsprechendenkreisangehörigen Bereichs zurückzuführen sind.Eine durchdachte Gemeindegebietsreform würde den Bürokratieaufwand verringern. Das wäreder größte Wurf, den wir landen könnten. Aber wir sind selbstverständlich auch mit vielenkleinen anderen Schritten zufrieden.