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30.09.13 , 14:13 Uhr
SPD

Serpil Midyatli, Ines Strehlau, Flemming Meyer: Landesverfassungsgericht bestätigt unsere Auffassung

Per Dittrich Claudia Jacob Petra Bräutigam



30. September 2013



Serpil Midyatli, Ines Strehlau, Flemming Meyer:
Landesverfassungsgericht bestätigt unsere Auffassung

Das Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag verfassungsgemäß sind. Dazu erklären Serpil Midyatli (SPD, stellvertretende Fraktionsvorsitzende), Ines Strehlau (Bündnis 90/Die Grünen) und Flemming Meyer (SSW, PGF):
Wir freuen uns, dass das Landesverfassungsgericht unsere Auffassung bestätigt hat. Die Parlamentarischen GeschäftsführerInnen im Kieler Landtag dürfen ihre Zulage weiterhin erhalten und das ist auch richtig so! Sie erfüllen eine verantwortungsvolle und arbeitsintensive parlamentarische Aufgabe zusätzlich zu ihrem Abgeordnetenmandat. Wir brauchen sie, um den Betrieb im Landtag zu managen. Wenn die Piratenfraktion meint, diese Zulage sei nicht erforderlich, stellt sich die Frage, wie ernst sie ihre parlamentarische Arbeit nimmt. Es ist aus unserer Sicht an der Zeit, zur parlamentarischen Auseinandersetzung zurückzukehren. Die Piraten sollten für ihre Ideen in der politischen Arena streiten und nicht vor Gericht.

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