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Landtagspräsident Klaus Schlie: "Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes schafft Rechtssicherheit!"
113/2013 Kiel, 30. September 2013Landtagspräsident Klaus Schlie: „Das Urteil des Landesverfas- sungsgerichtes zur Zulagenregelung für die Parlamentarischen Geschäftsführer schafft Klarheit, Akzeptanz und Rechtssicher- heit!“Kiel (SHL) – „Ich bin sehr froh darüber, dass das Landesverfassungsgericht in vollem Um- fang die Zulagenregelung für die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen für verfassungskonform erklärt hat. Damit wird die besondere Funktion dieser Parlaments- manager vom Landesverfassungsgericht anerkannt. Wer zusätzliche Aufgaben und Arbei- ten als Parlamentarischer Geschäftsführer übernimmt, hat auch Anrecht auf eine zusätzli- che finanzielle Entschädigung, zumal ihm weniger Zeit für seine eigene Mandatsaus- übung bleibt“, so Landtagspräsident Klaus Schlie.Damit wurde zum einen der drastischen Reduzierung der Anzahl von Funktionszulagen im Rahmen der Diätenstrukturreform 2006 des Schleswig-Holsteinischen Landtages Rechnung getragen. Zum anderen wird dadurch die zentral koordinierende und steuernde Aufgabe der Parla- mentarischen Geschäftsführer im Parlaments- und Politikbetrieb des Schleswig- Holsteinischen Landtages anerkannt. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker