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Marlies Fritzen und Andreas Tietze zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur A 20
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deNicht mit dem Betonkopf Nr.411.13 / 06.11.2013durch die WandZur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbe- schluss zum Weiterbau der A 20 südlich von Bad Segeberg als rechtswidrig zu erklären, sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:„Es ist der Klassiker: Wieder muss ein Gericht dafür sorgen, dass StraßenplanerInnen die Gesetze beachten. Artenschutz ist bei Planungen genauso zu berücksichtigen wie Lärm- schutz für AnwohnerInnen.Noch nie scheiterte ein Verkehrsinfrastrukturprojekt an Natur- und Artenschutz. Man denke nur an den Verlauf der A 20 durch das Wakenitztal bei Lübeck. Das Problem sind nicht Fle- dermäuse und Kröten, das Problem sind PlanerInnen, die Recht und Gesetz missachten. Politik und PlanerInnen sollten endlich begreifen, dass man Straßen nicht mit dem Beton- kopf durch die Wand bauen kann.“Der verkehrspolitische Sprecher Andreas Tietze ergänzt:„Ein „weiter so“ kann es nach der heutigen Entscheidung zur A 20 nicht geben. Die Beton- köpfe der schwarz-gelben Vorgängerregierung bejubelten jeden Straßenneubau und waren gleichzeitig blind für die Belange von Mensch und Natur. Für sie galt Schnelligkeit vor Gründlichkeit – keine gute Idee beim Autobahnbau. Wir brauchen zukünftig in unseren Pla- nungsbehörden mehr ExpertInnen, die die Belange von Natur- und Artenschutz auf hohem planerischen Niveau umsetzen können.Das Urteil von heute zeigt auch, dass wir die zukünftigen Verkehrsprobleme in Schleswig- Holstein nicht durch rücksichtsloses Vorantreiben von Prestigeprojekten lösen können. Mehr denn je gilt die Devise „Erhalt vor Neubau“. *** Seite 1 von 1