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Beate Raudies zu TOP 13: Glücksspielerträge: Die Hälfte für Feuerwehr und Friesenstiftung
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 20. November 2013TOP 13: Änderung des Glücksspielgesetzes (Drucksache 18/1300 und 18/1327)Beate Raudies:Glücksspielerträge: Die Hälfte für Feuerwehr und FriesenstiftungWir diskutieren heute über eine Änderung des Glückspielgesetzes, und zwar erneut über die Verwendung der Einnahmen. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir reden immer noch über Geld, das wir eigentlich nicht haben wollten, jetzt aber so sinnvoll wie möglich einsetzen wollen. Und als sinnvoll sehen wir nach wie vor die Unterstützung der Arbeit des Landesfeuerwehrverbands an. Die Küstenkoalition leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Werbung von jungen Nachwuchskräften für die Feuerwehren, die dringend gebraucht werden.Seit unserer letzten Debatte im Mai hat unser Land zwei Naturkatastrophen erlebt, nämlich das Elbehochwasser im Juni und das Orkantief „Christian“ im letzten Monat. Beide Naturereignisse haben uns wieder deutlich gemacht, wie wichtig ein funktionierendes Feuerwehrwesen für unser Land ist. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Tausenden von Männern und Frauen danken, die freiwillig ihren Dienst in den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen leisten und so einen wichtigen Beitrag für das Sicherheitssystem in unserem Land leisten.Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen stellt etwas klar, das wir alle miteinander bei der Verabschiedung des Gesetzes im Mai vielleicht nicht vollständig bedacht haben. Im Jahr 2013 hat das Land noch Entgelte aus der Glückspielabgabe u.a. auf Sportwetten vereinnahmt, die auf dem Glückspielgesetz von Schwarz-Gelb basieren. Noch im Haushaltsentwurf ging das Finanzministerium von einem Jahresaufkommen von ca. 1 Mio € aus. Nun ist das eingetreten, 2was niemand von uns – außer vielleicht die Urheber des schwarz-gelben Glücksspielgesetzes – erwartet hat. Für 2013 konnte das Finanzministerium deutlich mehr Geld verbuchen.Um die zusätzlichen Empfänger Landesfeuerwehrverband und Friesenstiftung am gesamten Jahresaufkommen teilhaben zu lassen, hätten wir den Gesetzesbeschluss mit einem Datum versehen müssen, welches ausdrücklich das Inkrafttreten regelt. Weil wir das nicht getan haben, ist das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten, nämlich am 26.7.2013. Somit kann der prozentuale Anteil nur von den Einnahmen erhoben werden, die nach diesem Tag eingegangen sind. Das hat zur Folge, dass sowohl die Feuerwehr als auch die Friesenstiftung bis heute die zugedachten Mittel nicht erhalten haben. Dieses Manko räumt unser Gesetzentwurf aus.Der Wille der Koalition ist klar: Die Hälfte der im Jahr 2013 zugeflossenen Einnahmen sollen den nachträglich aufgenommenen Empfängern Landesfeuerwehrverband und Friesenstiftung zugute kommen. Und wenn ich den heute vorgelegten Änderungsantrag der FDP richtig verstehe, teilt auch die FDP-Fraktion diese Meinung.Allerdings ist für uns auch klar: Die zusätzlichen Zuwendungsempfänger können nicht in unbeschränkter Höhe von den zusätzlichen Einnahmen aus der Glücksspielabgabe profitieren – selbst wenn wir es uns wünschen. Angesichts unserer Haushaltslage ist es notwendig, einen Teil der zusätzlichen Einnahmen zur Senkung der Neuverschuldung einsetzen.Schwarz-Gelb hat seinen schleswig-holsteinischen Alleingang beim Glücksspielrecht auch immer mit dem Argument verteidigt, man wolle Einnahmen für das Land generieren und so die Haushaltskonsolidierung vorantreiben. Daher sollten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, uns nun nicht vorwerfen, wenn auch wir das Ziel der Haushaltskonsolidierung im Fokus haben.Aber wir stehen auch zu unserem Wort: Die jetzt in Rede stehenden zusätzlichen Einnahmen werden 2015 wegfallen. Und wir sind bereit, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir diese Arbeit des Landesfeuerwehrverbands dann weiter unterstützen können.Ich bitte um Überweisung unseres Antrags in den Innen-und Rechts- sowie den Finanzausschuss.