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Rasmus Andresen zur Änderung des Glücksspielgesetzes
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 13 – Änderung Glücksspielgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Rasmus Andresen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 425.13 / 20.11.2013Gesetzentwurf ist eine Präzisierung und eignet sich nicht zur PolarisierungIch habe bereits im Mai betont, warum die Begünstigung von Friesenstiftung und Lan- desfeuerwehrverband aus der Abgabe für Onlineglücksspiel eine prima Sache ist.Der Feuerwehrverband bekommt Mittel, um eine Nachwuchskampagne zu starten. Er hat zugesagt, stärker als bisher auf Vielfalt zu setzen, also konkret auch um Mädchen und Frauen sowie Menschen mit Migrationshintergrund als Mitglieder zu werben. Das ist uns Grünen wichtig.Bei der Friesenstiftung geht es ebenfalls um kulturelle Vielfalt, um die Ausfüllung des Minderheitenschutzes in Schleswig-Holstein. Mit den Mitteln aus der Onlineabgabe, die Ende nächsten Jahres fließt, kann ihr Stiftungskapital erhöht und ihre Arbeit gesichert werden.Mit dem Gesetzentwurf nehmen wir lediglich eine Präzisierung des bereits im Mai be- schlossenen Gesetzes vor. Das ist wichtig, damit klar ist, auf Grundlagen welchen Teils der Einnahmen aus der Abgabe im Jahr 2013 der jeweilige Anteil von Feuerwehrver- band und Friesenstiftung fließen soll. Wir sagen: Es soll die Hälfte sein, weil das Ge- setz im Juni in Kraft getreten ist. Das machen wir jetzt so. Das ist eine ganz einfache Pflichtübung des Parlaments, um verlässlich gegenüber unseren PartnerInnen in der Zivilgesellschaft zu sein.Diese simple Pflichtübung eignet sich nicht zum Polarisieren. Trotzdem nutzt die FDP diese Gelegenheit mal wieder, um den Aufstand zu proben. Sie stellen sich ja gerne als diejenige dar, die dauerhafte Einnahmen für das Land generiert hätte - wenn nur die Küstenkoalition nicht wäre. Seite 1 von 2 Fakt ist aber doch: Die Onlineabgabe, um die es im Gesetzentwurf geht und über die wir hier gerade sprechen, fließt doch aller Voraussicht nach ab 2015 gar nicht mehr. Ab dann muss die EU-Richtlinie zum Ort der Leistung bei elektronischen Dienstleistungen umgesetzt werden. Alle legalen Onlineglücksspiele, die in Schleswig-Holstein stattfin- den, sind dann umsatzsteuerpflichtig und folglich wird keine Online-Glücksspielabgabe mehr gezahlt. Das hat nichts rein gar nichts mit dem von Ihnen verteufelten Glücks- spielstaatsvertrag zu tun. *** 2