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Lars Harms: Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Presseinformation Kiel, den 21.11.2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 27 Vorratsdatenspeicherung stoppen Drs. 18/1285 „Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in die informationelleSelbstbestimmung des Menschen dar und verletzt damit ein elementares Grundrecht:Nämlich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.Oder wie der Psychoanalytiker Erich Fromm es einst formulierte: Das höchste Ziel desmenschlichen Lebens.Zudem hebelt sie das Telekommunikationsgeheimnis aus, welches ebenfalls einunverzichtbares Grundrecht der Menschen ist.Welch enormer Nutzen müsste solch drastischen Einschränkungen unserer Grundrechtegegenüberstehen, um auch nur im Ansatz legitim sein zu können?Die Freiheit, ein sicheres Leben in Deutschland zu führen? Ich bitte Sie! 2Wie kann der Verzicht auf Freiheit zugleich Grundlage für den Erhalt von Freiheit sein?Das ist doch absurd.Es wird immer gern behauptet, durch Vorratsdatenspeicherung ließen sich wesentlich mehrkriminelle Straftaten aufklären. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte Max-Planck-Studie kommt jedoch zu einem anderen Schluss:Die Vorratsdatenspeicherung hat in keinem einzigen Punkt zu Veränderungen in denAufklärungsraten geführt, stellte das Max-Planck-Institut für ausländisches undinternationales Strafrecht fest: Bei Tötungsdelikten nicht, bei Raubüberfällen nicht, beiCyberkriminalität nicht, und bei Kinderpornografie auch nicht.Es ist auch kein einziger Fall bekannt, in dem die Erhebung personenbezogener Daten zurVereitelung eines geplanten Terroranschlags geführt hat. Das zeigt alles, dass es erst einmalüberhaupt keinen sachlichen Grund gibt, der für die Vorratsdatenspeicherung spricht. Dienackten Fakten sprechen sogar eher für das Gegenteil. Die Studie belegt, dass es eben keinenpositiven Effekt hatte, die Vorratsdatenspeicherung anzuwenden. Und wenn es nachweislichkeinen positiven Effekt gibt, dann fällt sozusagen die Geschäftsgrundlage für dieVorratsdatenspeicherung weg.Hingegen darf man bezweifeln, wie sicher die Datenspeicherung vor Zugriffen Dritter ist.Wenn es noch nicht einmal möglich ist, die Kanzlerin effektiv vor dem Abfangen ihrerVerbindungsdaten zu schützen, was müssen dann alle anderen erst befürchten?Wie kann Vertraulichkeit im elektronischen Datenverkehr dann noch gewährleistet werden -in Arztpraxen - in Anwaltskanzleien – in Zeitungsredaktionen – Wirtschaftsbetrieben – in derPolitik – und nicht zuletzt: Vor Millionen heimischen PCs?In diesem Land sollte auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass personenbezogeneDatenerhebungen erst dann aufgenommen werden, wenn es einen begründetenAnfangsverdacht gibt. 3Die Vorratsdatenspeicherung stellt dieses Prinzip auf den Kopf. Sie stellt Millionen unschuldigeBürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Und das wohlgemerkt ohne nachweisbarenNutzen.Außer Spesen also nichts gewesen, könnte man sagen. Und das ist durchaus wörtlich gemeint.Denn ironischerweise müssen die Menschen für ihre Überwachung ja auch noch selbstbezahlen. Die Telekommunikationsunternehmen bekommen schließlich keinen Cent für denJob als staatliche Erfüllungsgehilfen – und leiten die anfallenden Speicherkosten direkt an dieKunden weiter.Deshalb bleiben wir dabei: Was machbar ist, ist noch lange nicht richtig.Vorratsdatenspeicherung ist Unrecht am Menschen und gehört abgeschafft.Ich freue mich, dass die Piraten diesen wichtigen Abschnitt in unserem Koalitionsvertragausgemacht und in einen Antrag gegossen haben. So erhält insbesondere die CDU dieMöglichkeit zu zeigen, ob sie dazu gelernt hat, seit Whistleblower wie Edward Snowden – dankvertraulicher Kommunikationsmöglichkeiten – begonnen haben, das Ausmaß weltweiterelektronischer Überwachung aufzudecken.Wir stehen an einem Scheideweg, der unsere Gesellschaft für immer verändern wird. Sollen wirjetzt aufrüsten oder uns für eine Abrüstung einsetzen?Unsere Antwort steht bereits im Koaltionsvertrag. Und wir freuen uns über jedenAbgeordneten hier im Hause, der sie über den vorliegenden Antrag unterstützt.