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22.11.13 , 12:30 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Lebensmittelkennzeichnung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 47 - Lebensmittelkennzeichnung Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der verbraucherschutzpolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Bernd Voß: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 441.13 / 22.11.2013


Wir brauchen eine EU-weite Regelung
Wer Lebensmittel einkauft, möchte wissen, was drin ist in den Produkten. Wir Grüne setzen uns daher für eine klare, für VerbraucherInnen leicht verständliche Kenn- zeichnung von Lebensmitteln ein.
Und da gibt es noch so einiges zu verbessern. Besonders bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft gibt es Lücken. So gibt es bisher weder eine verpflichtende Regelung für die Kennzeichnung des tierischen Ursprungs von Zuta- ten, Zusatzstoffen, Aromen oder Bestandteilen von Aromen und technischen Hilfs- stoffen in Lebensmitteln noch eine rechtlich bindende Definition der Begriffe „vegeta- risch“ und „vegan“. Die Piraten weisen zu Recht auf dieses Problem hin.
Es gibt zwar ein europaweit verwendetes Label, ein grünes „V“ auf gelbem Grund. Es steht für Erzeugnisse, deren Herstellung ohne Rohstoffe aus Tierkörpern erfolgt. Dieses Label wird in Deutschland auf Antrag vom Vegetarierbund vergeben.
Es gibt dafür aber keine gesetzliche Grundlage, es ist eine Eigeninitiative der Le- bensmittelindustrie. Es findet daher auch keine staatliche Kontrolle statt. Wenn Pro- dukte als „vegan“ ausgelobt werden, sollte man sich drauf verlassen können, dass keine Schweineborsten oder andere Tierbestandteile enthalten sind. Das gleiche gilt für die Angabe der Tierart, seit dem Pferdefleischskandal sind wir ja für das Thema besonders sensibilisiert. Die Situation ist also unbefriedigend für die VerbraucherIn- nen.
Warum stimmen wir dem Antrag der Piraten dann nicht zu? Die Antwort ist: wir un- terstützen zwar die Zielsetzung des Antrages, halten aber das vorgeschlagene Mittel für nicht zielführend. Wir sind darin auch durch die Diskussion im Ausschuss und
Seite 1 von 2 durch die dort vorgetragene Stellungnahme der Verbraucherzentrale bestärkt wor- den.
Der Antrag der Piraten beinhaltet einen Gesetzentwurf zur Änderung der Lebensmit- telkennzeichnungsverordnung des Bundes. Dieser Gesetzentwurf stammt von der Organisation FoodWatch, den die Piraten eins zu eins übernommen haben.
Wir können dem nicht zustimmen, denn erstens halten wir den Gesetzentwurf so nicht für umsetzbar, weil er Details enthält, die nicht berücksichtigen, was analytisch und bei der praktischen Durchführung der Lebensmittelkontrollen überhaupt mach- bar ist. Wer Dinge vorschreibt, muss auch in der Lage sein, deren Einhaltung zu kon- trollieren.
Zweitens halten wir eine EU-weite Regelung für erforderlich. Verarbeitete Lebensmit- tel werden EU-weit gehandelt und enthalten oft Bestandteile aus mehreren Staaten. Eine rein nationale Regelung macht daher wenig Sinn und ist auf jeden Fall nur die zweitbeste Lösung.
Wir haben in unserem Änderungsantrag das Anliegen der Piraten aufgegriffen und inhaltlich voll übernommen. Außerdem haben wir noch einen zusätzlichen Punkt aufgenommen, der im Piratenantrag nicht enthalten ist, das ist die verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für tierische Produkte.
Damit wir dann auch nicht nur wissen, dass irgendwo Schwein drin ist, sondern auch, in welchem Land das Schwein aufgezogen, gemästet und geschlachtet wurde, und aus welcher Haltungsform das Tier stammt.
Wir fordern in unserem Änderungsantrag die Landesregierung auf, sich im Bund und auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass es eine EU-weite Regelung dazu gibt. Die Ver- braucherzentrale hat uns bestätigt, dass dies der richtige Weg ist. Sie fordert, genau wie wir in unserem Antrag, eine Änderung der europäischen Lebensmittel- Informationsverordnung.
Uns ist klar, dass dies nicht von heute auf morgen geht, zumal ja in Europa auch erst mal Wahlen anstehen. Deshalb sind wir auch bei der Diskussion im Ausschuss auf den Vorschlag der Piraten eigegangen, schon mal parallel die Umsetzungsmöglich- keiten auf nationaler Ebene prüfen zu lassen, für den Fall, dass es auf europäischer Ebene scheitert. Darum sehe ich eigentlich keinen Grund, warum die Piraten nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen sollten.
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