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12.12.13 , 11:36 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Kaiserschnitt darf nicht zum Regelfall werden

Presseinformation Kiel, den 12.12.2013



Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 31 Absicherung der Geburtshilfesituation in Schleswig-Holstein Drs. 18/1385

„Kaiserschnitt darf nicht zum Regelfall werden“

Anlass dafür, dass wir die Situation der Geburtshilfe wieder einmal auf die Tagesordnung
gesetzt haben, ist natürlich die aktuelle Situation auf Sylt. Nur um das ganz deutlich zu sagen:
Sollte in den laufenden Gesprächen zwischen Sozialministerium und Asklepios-Konzern keine
Einigung gefunden werden, dann steht im schlimmsten Fall die nächste Insel ohne
Geburtshilfe da. Wir hoffen, dass hier sehr bald eine tragfähige Lösung auf Basis des
bestehenden Versorgungsauftrags gefunden wird. Und wir danken der Sozialministerin schon
jetzt für ihren großen Einsatz in dieser wichtigen Sache.


Nicht erst mit Blick auf die Situation auf den nordfriesischen Inseln wird das Dilemma in der
Geburtshilfe deutlich. Fakt ist: Immer mehr Versicherungen ziehen sich aus dem
Berufshaftpflicht-Geschäft im Medizin-Bereich zurück. Die wenigen, die bleiben, treiben die
Preise hoch. Damit wird die Arbeitssituation von Hebammen und Gynäkologen zunehmend
unrentabel. Wenn man vor diesem Hintergrund das aktuelle Gutachten des Asklepios-
Konzerns zur Übernahme der Versicherungsbeiträge von Belegärzten hinzuzieht, sieht es noch 2
schlimmer aus. Denn dies kommt offenbar zu dem Ergebnis, dass die Übernahme der
Versicherungsbeiträge durch die Kliniken gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
Weil ein gynäkologischer Belegarzt aber nur ungefähr 100-200 Euro pro Geburt verdient, muss
er zwischen 300 und 600 Geburten im Jahr durchführen, nur um seine Beiträge zu finanzieren.
Dies gibt die Situation auf den Inseln schlicht nicht her. Dass Geburtshilfeleistungen in der
Folge abgebaut werden, kann da kaum verwundern.


Aus Sicht der Kliniken gibt es deutlich rentablere Bereiche, als die Geburtshilfeabteilungen.
Vielen mag das Asklepios-Gutachten daher gar nicht so ungelegen kommen. Im Zeitraum
zwischen 1991 und 2010 ist die Zahl der Kliniken mit Geburtshilfe von 853 auf 453 gesunken. Vor
diesem Hintergrund will ich nicht nur die Nordseeklinik dringend daran erinnern, dass sie einen
Versorgungsauftrag zu erfüllen hat. Die Praxis, sich zunehmend die Rosinen herauszupicken
und unrentable Bereiche fallen zu lassen, muss aufhören. Zumal die Geburtshilfe hier eindeutig
in der Krankenhausplanung vorgesehen ist. Mit Blick auf Sylt warnt der Hebammenverband
völlig zu Recht vor unzumutbaren Zuständen. Ich meine, gerade in der sensiblen Phase
unmittelbar vor der Geburt ist es Schwangeren einfach nicht zuzumuten, aus der gewohnten
Umgebung herausgerissen zu werden.


Nicht erst der Fall Sylt zeigt, dass die freie Wahl des Geburtsorts und der Rechtsanspruch jeder
Frau auf Hebammenleistungen ganz schnell zur Illusion werden können. Diese Entwicklung
dürfen wir nicht einfach hinnehmen. Wir meinen, dass Geburten in Schleswig-Holstein auch in
Zukunft flächendeckend und wohnortnah möglich sein müssen. Im konkreten Fall der
Nordseeklinik gibt es durchaus Wege, um die Geburtshilfe zu retten. Falls es sich hier wirklich
nur um Versicherungsfragen dreht, könnte sie zum Beispiel darüber nachdenken, Belegärzte in
Teilzeit anzustellen, damit diese vom Gesamtversicherungsvertrag umfasst sind. Oder sie
könnte Belegärzte zu Honorarärzten machen, um die Wettbewerbssituation nach EU-Recht zu
umgehen. In jedem Fall brauchen wir schnellstmöglich ein seriöses Konzept von Asklepios, das
zeigt, wie es auf Sylt weitergehen soll. 3
Aus Sicht des SSW ist eins völlig klar: Losgelöst von diesem Einzelfall ist der Bund eindeutig in
der Pflicht, einen verlässlichen Rahmen für ein bedarfsgerechtes Angebot in der Geburtshilfe
sicherzustellen. In erster Linie muss die Bundesregierung prüfen, wie die Preisschraube bei den
Versicherungsbeiträgen von Hebammen und Belegärzten gestoppt werden kann. Hier sind für
uns zwei Wege denkbar: Entweder durch einen bundesweiten Versicherungsfonds zur
Deckelung der Beiträge oder aber durch Gründung einer öffentlich-rechtlichen
Berufshaftpflicht nach dänischem Vorbild. Und an beiden Lösungen wären aus unserer Sicht
auch die Krankenkassen zu beteiligen.


Aber der aktuelle Fall auf Sylt zeigt auch, dass die Bundesregierung in dieser Angelegenheit
dringend auf europäischer Ebene aktiv werden muss. Denn ein EU-Wettbewerbsrecht, das die
medizinische Versorgung vor allem im geburtenschwachen ländlichen Raum aushebelt,
braucht kein Mensch. Ich hoffe, hier sind wir uns alle einig.

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