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Flemming Meyer: Kaiserschnitt darf nicht zum Regelfall werden
Presseinformation Kiel, den 12.12.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 31 Absicherung der Geburtshilfesituation in Schleswig-Holstein Drs. 18/1385 „Kaiserschnitt darf nicht zum Regelfall werden“Anlass dafür, dass wir die Situation der Geburtshilfe wieder einmal auf die Tagesordnunggesetzt haben, ist natürlich die aktuelle Situation auf Sylt. Nur um das ganz deutlich zu sagen:Sollte in den laufenden Gesprächen zwischen Sozialministerium und Asklepios-Konzern keineEinigung gefunden werden, dann steht im schlimmsten Fall die nächste Insel ohneGeburtshilfe da. Wir hoffen, dass hier sehr bald eine tragfähige Lösung auf Basis desbestehenden Versorgungsauftrags gefunden wird. Und wir danken der Sozialministerin schonjetzt für ihren großen Einsatz in dieser wichtigen Sache.Nicht erst mit Blick auf die Situation auf den nordfriesischen Inseln wird das Dilemma in derGeburtshilfe deutlich. Fakt ist: Immer mehr Versicherungen ziehen sich aus demBerufshaftpflicht-Geschäft im Medizin-Bereich zurück. Die wenigen, die bleiben, treiben diePreise hoch. Damit wird die Arbeitssituation von Hebammen und Gynäkologen zunehmendunrentabel. Wenn man vor diesem Hintergrund das aktuelle Gutachten des Asklepios-Konzerns zur Übernahme der Versicherungsbeiträge von Belegärzten hinzuzieht, sieht es noch 2schlimmer aus. Denn dies kommt offenbar zu dem Ergebnis, dass die Übernahme derVersicherungsbeiträge durch die Kliniken gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht verstößt.Weil ein gynäkologischer Belegarzt aber nur ungefähr 100-200 Euro pro Geburt verdient, musser zwischen 300 und 600 Geburten im Jahr durchführen, nur um seine Beiträge zu finanzieren.Dies gibt die Situation auf den Inseln schlicht nicht her. Dass Geburtshilfeleistungen in derFolge abgebaut werden, kann da kaum verwundern.Aus Sicht der Kliniken gibt es deutlich rentablere Bereiche, als die Geburtshilfeabteilungen.Vielen mag das Asklepios-Gutachten daher gar nicht so ungelegen kommen. Im Zeitraumzwischen 1991 und 2010 ist die Zahl der Kliniken mit Geburtshilfe von 853 auf 453 gesunken. Vordiesem Hintergrund will ich nicht nur die Nordseeklinik dringend daran erinnern, dass sie einenVersorgungsauftrag zu erfüllen hat. Die Praxis, sich zunehmend die Rosinen herauszupickenund unrentable Bereiche fallen zu lassen, muss aufhören. Zumal die Geburtshilfe hier eindeutigin der Krankenhausplanung vorgesehen ist. Mit Blick auf Sylt warnt der Hebammenverbandvöllig zu Recht vor unzumutbaren Zuständen. Ich meine, gerade in der sensiblen Phaseunmittelbar vor der Geburt ist es Schwangeren einfach nicht zuzumuten, aus der gewohntenUmgebung herausgerissen zu werden.Nicht erst der Fall Sylt zeigt, dass die freie Wahl des Geburtsorts und der Rechtsanspruch jederFrau auf Hebammenleistungen ganz schnell zur Illusion werden können. Diese Entwicklungdürfen wir nicht einfach hinnehmen. Wir meinen, dass Geburten in Schleswig-Holstein auch inZukunft flächendeckend und wohnortnah möglich sein müssen. Im konkreten Fall derNordseeklinik gibt es durchaus Wege, um die Geburtshilfe zu retten. Falls es sich hier wirklichnur um Versicherungsfragen dreht, könnte sie zum Beispiel darüber nachdenken, Belegärzte inTeilzeit anzustellen, damit diese vom Gesamtversicherungsvertrag umfasst sind. Oder siekönnte Belegärzte zu Honorarärzten machen, um die Wettbewerbssituation nach EU-Recht zuumgehen. In jedem Fall brauchen wir schnellstmöglich ein seriöses Konzept von Asklepios, daszeigt, wie es auf Sylt weitergehen soll. 3Aus Sicht des SSW ist eins völlig klar: Losgelöst von diesem Einzelfall ist der Bund eindeutig inder Pflicht, einen verlässlichen Rahmen für ein bedarfsgerechtes Angebot in der Geburtshilfesicherzustellen. In erster Linie muss die Bundesregierung prüfen, wie die Preisschraube bei denVersicherungsbeiträgen von Hebammen und Belegärzten gestoppt werden kann. Hier sind füruns zwei Wege denkbar: Entweder durch einen bundesweiten Versicherungsfonds zurDeckelung der Beiträge oder aber durch Gründung einer öffentlich-rechtlichenBerufshaftpflicht nach dänischem Vorbild. Und an beiden Lösungen wären aus unserer Sichtauch die Krankenkassen zu beteiligen.Aber der aktuelle Fall auf Sylt zeigt auch, dass die Bundesregierung in dieser Angelegenheitdringend auf europäischer Ebene aktiv werden muss. Denn ein EU-Wettbewerbsrecht, das diemedizinische Versorgung vor allem im geburtenschwachen ländlichen Raum aushebelt,braucht kein Mensch. Ich hoffe, hier sind wir uns alle einig.