Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Flemming Meyer: Traditionelle Krabben- und Muschelfischerei haben ihre Berechtigung im Nationalpark, daran wird nicht gerüttelt
PresseinformationKiel, den 12.12.2013Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 25 Keine neuen Nutzungseinschränkungen durch die Trilaterale Wattenmeerkonferenz Drs. 18/1379„Traditionelle Krabben- und Muschelfischerei haben ihre Berechtigung im Nationalpark, daran wird nicht gerüttelt“Das Wattenmeer zählt zu den bedeutsamsten und empfindlichsten Ökosystemen, das einemständigen dynamischen Prozess unterliegt. Es ist ein außergewöhnlicher Lebensraum, der sichüber mehrere Ländergrenzen - von Esbjerg in Dänemark bis nach Den Helder in denNiederlanden - hinwegzieht. Die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Dänemark, denNiederlanden und Deutschland dient dem Schutz und dem Erhalt dieses einzigartigenLebensraumes.Die Weiterentwicklung der Wattenmeerregion ist ein dynamischer Prozess, der sich nur inAbstimmung mit den Akteuren vor Ort umsetzen lässt. Unter diesen Vorzeichen ist auch zuletztdie Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe der UNESCO zu sehen. Damit wurdezusätzlich die weltweite Bedeutung des Wattenmeeres hervorgehoben. Hier haben Deutschland 2und die Niederlande als erste den Schritt getan. Die Anerkennung des nördlichen Wattenmeeresbefindet sich zur Zeit noch im Verfahren. Heute wissen wir, dass die Anerkennung alsWeltnaturerbe ein großer Erfolg ist, auch für Schleswig-Holstein.Rückblickend betrachtet, ist dieser Erfolg jedoch nur zustande gekommen, weil auch hier wiederalle Beteiligten an Bord geholt wurden und breite Einigkeit in der Sache erzielt werden konnte.Dieser Prozess ging nicht von heute auf morgen. Es musste hierbei viel Überzeugungsarbeitgeleistet werden. Doch der ständige Dialog und die Einbeziehung aller Akteure, haben den Erfolgletztendlich möglich gemacht.Bei der 12. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg, wird es wieder darum gehen,gemeinsame Ziele zu definieren, wie die Wattenmeerregion weiterzuentwickeln ist. Das ist auchgut so. Doch bereits im Vorfeld ist die Aufmerksamkeit, die der Konferenz gewidmet wird, groß.Die Menschen vor Ort befürchten, dass dort Beschlüsse gefasst werden könnten, die dann neueRestriktionen mit sich führen. Diese Befürchtungen nehmen wir sehr ernst.Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass die Belange Schleswig-Holsteins, mit denen mansich bei der Konferenz einbringen wird, unter anderem mit dem §2 des Nationalparkgesetztes imEinklang sind. Soll heißen: In der Wattenmeerregion stellt sich das Dreieck, Natur -Küstenschutz - Wirtschaft, als Basis aller Lebensgrundlagen dar. Daher gilt: „UnzumutbareBeeinträchtigungen der Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischenBevölkerung sind zu vermeiden. Jegliche Nutzungsinteressen sind mit dem Schutzzweck imallgemeinen und im Einzelfall gerecht abzuwägen.“ Das müssen wir nach außen kommunizierenund den Menschen vor Ort deutlich machen. Die traditionelle Fischerei – ob nun Krabben- oderMuschelfischerei – hat ihre Berechtigung im Nationalpark und daran wird nicht gerüttelt.Trotzdem müssen wir weiter den Dialog über eine Weiterentwicklung des Nationalparks führen.Wir haben die positiven Erfahrungen und Erfolge auf die wir gemeinsam verweisen können.Darauf werden wir weiter bauen. Dabei gilt, alle werden eingebunden. Wir haben die Akteure vorOrt in den Kuratorien. Die Zusammenarbeit mit ihnen hat sich immer bewährt, daran werden wir 3auch weiter festhalten. Somit ist auch der Dialog mit der Fischerei nicht abgeschlossen. Und ichkann sagen, dass es durchaus positive Signale von Seiten der Fischer in Bezug aufNullnutzungszonen gibt.Wir können nicht vorhersagen, zu welchen Ergebnissen die Trilaterale Wattenmeerkonferenzkommen wird. Für uns steht aber fest, dass die trilateralen Ergebnisse im Einvernehmen mit derBevölkerung vor Ort sein müssen. Denn Gesetze und Beschlüsse sind letztendlich nur so gut, wiesie vor Ort gelebt werden.