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Detlef Mattiessen zum Biblisurteil des Bundesverwaltungsgerichts
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr.009.14 / 14.01.2014Keine Übertragbarkeit des Biblisurteils: Bei uns im Norden sind die Verhältnisse andere Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in dem Prozess RWE gegen das Land Hessen in Sachen Schließung des Atomkraftwerks Biblis erklärt der Energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Mathiessen:Hessen ist nicht Schleswig-Holstein. Es ist zwar richtig, dass in allen Bundesländern, in de- nen die acht ältesten Atomkraftwerke stehen, unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima eine Unterbrechung des Leistungsbetriebes angeordnet wurde. Ob eine juristi- sche Vergleichbarkeit der erfolgreich beklagten Stilllegung in Hessen mit den Verfügungen in Schleswig-Holstein herstellbar ist, muss noch geprüft werden. Selbst wenn sich diese Verfügungen als juristisch fehlerhaft erwiesen, wären daraus folgende ökonomische Scha- densersatzansprüche der Betreiber, wie sie in Hessen diskutiert werden, in Schleswig- Holstein nicht zu erwarten.Denn beide Atomkraftwerke, Krümmel und Brunsbüttel, mussten in Schleswig-Holstein aus dem Leistungsbetrieb in den Stillstandsbetrieb heruntergefahren werden, weil sie sich in Reparatur befanden, und somit kein Geld verdienten. Wo kein Geld verdient wurde, können auch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei uns im Norden sind die Verhältnisse eben anders als in Hessen.Außerdem hat das Atomkraftwerk Brunsbüttel seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb verwirkt, weil es während seines dreijährigen Stillstands keinen Verlängerungsantrag ge- stellt hat und somit die Betriebsgenehmigung nach BImSchG automatisch verloren hat.Wir werden das Energiewendeministerium bitten, in der nächsten Sitzung des Wirtschafts- ausschusses zu dem Hessenurteil des BVerwG zu berichten. Das Urteil unterstreicht je- doch, dass die extreme Wendigkeit der Bundeskanzlerin in der Energiepolitik zur Fukushi- mazeit von Hektik, Spontaneität und einem großen Mangel an Professionalität geprägt war. *** Seite 1 von 1